Ist die Personalchefin eine leitende Angestellte?

  • Hallo zusammen,


    wir nehmen die ersten Schritte in unsere Firma, um einen Betriebsrat zu gründen. Das Thema ist uns sehr neu, außerdem bin ich auch keine deutsche Muttersprachlerin, also Verzeihung für eventuelle Fehler/Unklarheiten.


    Meine erste und ganz brennende Frage geht um leitenden Angestellten und Wahlberechtigung. Ist unsere Personalchefin eine leitende Angestellte? Sie hat kein Prokura, aber ist natürlich daran beteiligt, Arbeitnehmer einzustellen bzw. zu kündigen. Meine Erachtens wäre sie eine, aber wo kann ich einen Auszug von dem Gesetz finden, den mir diesen Verdacht bestätigen könnte?


    Vielen Dank im Voraus und viele Grüße

    Ellie

  • Hallo Ellie,


    das Gesetz das du suchst ist der §5 Abs.3 BetrVG hier sind die leitenden Angestellte definiert

    --

    (3) Dieses Gesetz findet, soweit in ihm nicht ausdrücklich etwas anderes bestimmt ist, keine Anwendung auf leitende Angestellte. Leitender Angestellter ist, wer nach Arbeitsvertrag und Stellung im Unternehmen oder im Betrieb

    1. zur selbständigen Einstellung und Entlassung von im Betrieb oder in der Betriebsabteilung beschäftigten Arbeitnehmern berechtigt ist oder
    2. Generalvollmacht oder Prokura hat und die Prokura auch im Verhältnis zum Arbeitgeber nicht unbedeutend ist oder
    3. regelmäßig sonstige Aufgaben wahrnimmt, die für den Bestand und die Entwicklung des Unternehmens oder eines Betriebs von Bedeutung sind und deren Erfüllung besondere Erfahrungen und Kenntnisse voraussetzt, wenn er dabei entweder die Entscheidungen im Wesentlichen frei von Weisungen trifft oder sie maßgeblich beeinflusst; dies kann auch bei Vorgaben insbesondere aufgrund von Rechtsvorschriften, Plänen oder Richtlinien sowie bei Zusammenarbeit mit anderen leitenden Angestellten gegeben sein.

    --


    der von dir genannte Punkt das Sie an Einstellungen und Kündigungen beteiligt ist, ist schon ein guter Ansatzpunkt, allerdings muss Sie dazu nach Punkt 1 berechtigt sein dies in alleiniger Entscheidung zu tun.

    Aber vielleicht fällt Sie ja auch unter Punkt 3


    Viele Grüße

    Bernd

  • Hallo Ellie,


    das gute an dem ganzen ist, dass euch der Arbeitgeber bei der Erstellung der "Wählerliste" helfen muss.

    Er muss also dem Wahlvorstand sagen. das ist unsere Beschäftigten jeglichen Geschlechts, davon x divers, y, Weiblich und Z männlich.

    Von diesen Beschäftigten sind folgende personen aus unserer Sicht leitende Beschäftigte.

    Wenn dann dort auch die Personalleiterin drauf ist, gut, einig mit dem AG und keine Diskussion

    Wenn dort die Personalleiterin nicht drauf ist, dann die Gründe beim Arbeitgeber abfragen, wieso er der Meinung ist, dass diese Person nicht leitend ist. Sie spricht doch Kündungen aus und stellt Mitarbeiter im Auftrag des Unternehmens ein.


    Die gleiche Fragestellungen ergeben sich aber auch, wenn z.B. der Meister leitend sein soll, ihr ihn aber nicht als leitend seht.

    Nur weil jemand Personalverantwortung trägt ist er nicht automatisch leitend.


    Viel Erfolg


    Werner

  • Also wir haben ca. 300 Mitarbeiter und unser Personalchef ist kein leitender Angestellter aber durchaus oft sehr leidend ;););)


    Was unser Rabauke heisst Werner? Aber doch nicht der Sozialarbeiter von den Flodders? ^^^^^^

  • Was unser Rabauke heisst Werner?

    Oder ist der Rabauke mit dem Motorrad unterwegs wie Brösel?:D

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Also Werner heißt auch mein Sohn... und a Rabauke ist er a... naja nicht das Original...

    Zurück zum Topic:
    Falls Ihr Angst habt falls die Personalleitung kein leitender Angestellter ist, so ist diese unberechtigt. Schlimmstenfalls kann Sie dann in den BR gewählt werden. Da müssen halt gute Liste (n) dagegen halten. Hier aufpassen welches Wahlverfahren man nehmen kann und nimmt. Bei uns ist die Personalleitung auch kein leitender Angestellter.

    Dein Deutsch ist übrigens super.

  • Hallo

    Als erstes würde ich mit dem gesamten Wahlvorstand, den ihr ja offensichtlich schon habt, ein Seminar zur Durchführung eine BR Wahl besuchen. Entweder zum Normalen oder vereinfachtest Wahlverfahren.

    Je nachdem was für euch zutreffend ist.


    Dort werdet ihr einiges an Formularen bekommen.

    unter anderen auch wie ihr beim AG die Wählerliste beantragt.


    Wenn ihr mit dieser Wählerlist einverstanden seit wir diese veröffentlicht, Fristen mal außen vor.

    Sollte sich dort nun jemand wiederfinden oder halt nicht steht es ihm frei gegen diese Liste bei euch Einspruch einzulegen. Erst dann müsst ihr genau prüfen. Notfalls bei Gericht.


    Ich habe als EhRi mal so einer Verhandlung beigesessen. 14 Personen die wir überprüfen sollten ob Leitend oder nicht.

    Wir hatten an diesem Tag nur dieses eine Verfahren und haben bis in die Mittagsstunden getagt.

    Ohne ein Abschließendes Ergebnis.

    Es lässt sich halt nicht so einfach beurteilen, vor allem nicht mit den Daten die hier offen liegen.

    Da muss man schon genauer hinsehen, welches Prokura, wie darf er Einstellen-Kündigen oder welche Entscheidungsbefugnis hat er denn nun wirklich? Usw.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey

  • jeglichen Geschlechts, davon x divers, y, Weiblich und Z männlich.

    Boah, Aldda, von Bio hast Du keine Ahnung oder? x ist weiblich, y ist männlich (ja, so ist das, der Mangel an Information macht uns zu Männern) und divers habe ich bis heute nicht verstanden... ?( (duckundwech ;) )


    Zum Thema:

    Ist unsere Personalchefin eine leitende Angestellte?

    Wie Erco ja schon richtig ausgeführt hat, lässt sich das pauschal nicht beantworten. Und von außerhalb schon gleich gar nicht. Insofern ist der Ansatz von Rabauke gar nicht so verkehrt. Erst mal schauen, was der AG sagt (unserer tendiert immer dazu, fast 30% der Belegschaft als Leitende haben zu wollen :D ). Dann mal selber drüber nachdenken, dann klären.


    So ganz pauschal (und ohne genaue Kenntnisse der Umstände bei euch) bin ich aber geneigt zu sagen: eine(n) Personalleiter(in) würde ich immer als Leitende(r) akzeptieren.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • ... und divers habe ich bis heute nicht verstanden... ?( (duckundwech ;) )

    Aldda!!!


    "Divers" hat doch die bald Ex-CDU Vorsitzende eindeutig erklärt: „Das ist für die Männer, die noch nicht wissen, ob sie noch stehen dürfen beim Pinkeln oder noch sitzen müssen." *sehrtiefduckundwech* :):):)


    Und auch zum Thema: Ich sehe "Leitende" als sehr eng gefasst:

    1. Zuerst checken ob die Person Generalvollmacht oder Prokura hat, und diese Prokura auch mit Bedeutung ausgeübt wird.

    2. Falls nein, dann prüfen, ob die Person selbstständig Personen einstellen oder entlassen darf. Das kann man schon daran sehen, ob bei Anhörungen seine Unterschrift alleine druntersteht. Ansonsten mit der Personalabteilung klären, ob die Person selbstständig einstellen bzw. entlassen darf.

    3. Wenn auch hier nein, dann muss man inhaltlich analysieren: Das ist der Punkt 3 im zweiten Posting von oben von Bernd. Wenn man aber an diesem Punkt ist, dann ist die Auswahl eh nur noch sehr dünne.


    Und insgesamt, bei einem Unternehmen wie bei uns mit 280 Angestellten und zwei Betrieben, bleiben dann insgesamt noch 4 Personen übrig: 2 Geschäftsführer und 2 Prokuristen. Ein Personalleiter ist meist kein L.A., wenn er für die Einstellung die Unterschrift eines GF oder ppa benötigt.

    Viele Grüße

    Ex-BRV aus Frankfurt

    Einmal editiert, zuletzt von EDDFBR ()

  • Bei uns ist die Personalleitung nicht leitende Angestellte. Wir sind 250 AN im Betrieb. Nur so, als Vergleich.


    Übrigens, ich habe mich nicht vorgestellt. Ich lese schon länger mit und bin jetzt auch aktiv im Forum. Deutsch ist auch nicht meine Muttersprache aber ich gebe mir Mühe :) Danke für die hilfreichen Infos bis jetzt!

  • Vielen Dank an alle für die nützliche Information. Das hat uns schon weiter geholfen.

    Nachdem ich weiter nachgelesen habe, bin ich der Meinung, sie ist offiziell keine leitende Angestellte. Auf Papier hat sie auch kein Recht, Personen selbstständig einzustellen oder zu entlassen. Aber inoffiziell hat sie wohl sehr viel Macht...


    Naja, jetzt haben wir gerade andere Probleme, nämlich dass wir eine Wahl machen wollen, während die komplette Belegschaft gerade einzeln zu Hause sitzen. Es bleibt spannend und ich lese hier im Forum noch weiter, um Tipps zu bekommen.


    Danke nochmal für die Unterstützung!

    Ellie

  • Hallo Ellie,


    wenn ihr alle zu hause sitzt wegen Homeoffice, dann das Wahlausschreiben über den Emailverteiler raus und auf einen Sharepoint ablegen, auf den alle zugreifen können.

    Wahlvorschläge klar erläutern wie diese eingerecht werden können. ggf. Fomulare dort ablegen für Wahlvorschläge und Stützungsunterschriften

    Hilfestellungen geben, wie die Kandidaten zu ihren Stützungsunterschriften kommen können, oder wenn ihr Persönlichkeitswahl macht, dann den Kandidaten mitteilen, das auch die Gewerkschaft einen Vorschlag einreichen darf und es dann keine Stützungsunterschriften benötigt.


    Die Zeiten, in denen das Wahlbüro besetzt ist auch im sharepoint veröffentlichen. Seperaten Hinweis.


    ansonsten ... viel Erfolg und bleibt gesund


    Gruß

    Rabauke

  • Hallo Mad4BR,


    ich bekomme die immer elektronisch. Natürlich mit Passwortverschlüsselt und das Passwort in einer seperaten Email oder per Telefon mitgeteilt.

    Was soll dagegen sprechen?


    Aus meiner Sicht nichts.


    gruß

    rabauke