Hallo zusammen,
wir nehmen die ersten Schritte in unsere Firma, um einen Betriebsrat zu gründen. Das Thema ist uns sehr neu, außerdem bin ich auch keine deutsche Muttersprachlerin, also Verzeihung für eventuelle Fehler/Unklarheiten.
Meine erste und ganz brennende Frage geht um leitenden Angestellten und Wahlberechtigung. Ist unsere Personalchefin eine leitende Angestellte? Sie hat kein Prokura, aber ist natürlich daran beteiligt, Arbeitnehmer einzustellen bzw. zu kündigen. Meine Erachtens wäre sie eine, aber wo kann ich einen Auszug von dem Gesetz finden, den mir diesen Verdacht bestätigen könnte?
Vielen Dank im Voraus und viele Grüße
Ellie