Hallo liebe Kollegen,
Die Ausbreitung des Coronavirus könnte für unseren Betrieb konkrete Folgen haben. Das Thema "Betriebseinschränkungen", "angeordnetes Daheimbleiben" etc. stehen im Raum. Für uns kommt erschwerend hinzu, dass viele unserer Kollegen im Rahmen von ANÜ oder Gewerk bei Kunden eingesetzt sind.
Hieraus ergeben sich m.E. nach eine Reihe von Fragen:
* Sollte der AG anordnen den Betrieb einzuschränken, dann wäre das m.E. nach Annahmeverzug der Arbeitsleistung, d.h. die Kollegen erhalten ihr volles Gehalt. Minusstunden werden nicht aufgebaut. Aber was ist mit Wochenend- bzw. Nachtschicht-Zulagen? Was ist mit Urlaub in dieser Periode?
* Bestimmte Betriebsteile könnten durch unseren Arbeitgeber bzw. Auftraggeber als "operativ notwendig" angesehen werden, d.h. die müssten dann vor Ort sein, was Kundenkontakt mit einschließt (Servicedesk). Muss der Mitarbeiter diesen Dienst dann verrichten?
Unabhängig von konkreten Fragen würde mich darüber hinaus interessieren, wie in euren Betrieben mit der Corona-Problematik umgegangen wird. Bei uns z.B. wurde für alle Arbeitsplätze Sterilium zur Handdesinfektion ausgegeben. Handschuhe, um Kundengeräte anzufassen sind aber nicht gestattet.
Danke für Eure Erfahrungen und Mitteilungen!