Wann wird der befristete Arbeitsvertrag zum unbefristeten Vertrag

  • Hallo


    Ich bin 2, Vorsitzender BR und freigestellt.

    Meine Vertretung in der Abteilung hat einen befristeten Vertrag für 2 Jahr in meinem Job bekommen.

    Nun sind die 2 Jahre vergangen und meine Vertretung macht immer noch meinen Job.

    Wir vom BR haben eine Mitbestimmung bekommen, dass dieser Kollege weiterhin, bis zum ende meiner Dienstzeit dort weiterarbeitet.

    Das MBV wurde von uns zugestimmt.

    Nun hat der betroffene Mitarbeiter aber noch keinen neuen befristeten Arbeitsvertrag (Ende 29.02.2020) unterschrieben.

    Nach meinen Kenntnisstand wird die Stelle, wenn der Kollege am Montag den 02.03. wieder antritt, ein unbefristeter Vertrag.


    Wie seht ihr das?


    Danke Olli

  • Ich würde eher sagen, es kommt darauf an!

    Wenn es keinerlei Gespräche oder Absprachen gegeben hat, dann würde ich sagen ja- am 2.03. unbefristet.


    Da ihr aber bereits eine Anhörung zur weiteren Zweckbefristung bekommen habt, ist doch mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass mit dem MA bereits gesprochen wurde und eine gegenseitige Willensbekundung stattfand. Und außerdem ist ja auch noch nicht der 29.02.!

  • Hallo Bernd, genau so sehe ich das auch , ich war nur ein bisschen verwirt wegen dem MBV welches wir zugestimmt haben.

    Fakt ist das er keinen geänderten Arbeitsvertrag bekommen hat und dadurch unbefristet ist.


    Danke

  • Hallo Oschi,


    wie man so schön sagt, es kommt darauf an.


    Wenn deine Vertretung am Montag wieder zur Arbeit erscheint und der Arbeitgeber davon auch Kenntniss erlangt und nichts dagegen unternimmt, dann ja.


    Normal müsste dein Arbeitgeber, sobald er davon Kenntniss erlangt, dass deine Vertretung arbeitet, ihn/sie sofort am weiterarbeiten hindern und mit ihm/Ihr einen neuen befristeten Arbeitsvertrag abschließen. Allerdings darf dieser Vertrag nur noch mit Sachgrund befristet werden, da eine sachgrundlose Befristung nicht mehr möglich ist. Es hat ja vor dem neu abgeschlossenen Vertrag bereits ein anderer befristeter Vertrag bestanden, der beendet wurde.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Ich würde eher sagen, es kommt darauf an!

    Wenn es keinerlei Gespräche oder Absprachen gegeben hat, dann würde ich sagen ja- am 2.03. unbefristet.


    Da ihr aber bereits eine Anhörung zur weiteren Zweckbefristung bekommen habt, ist doch mit großer Wahrscheinlichkeit davon auszugehen, dass mit dem MA bereits gesprochen wurde und eine gegenseitige Willensbekundung stattfand. Und außerdem ist ja auch noch nicht der 29.02.!

    Hallo ich noch mal, ich hab gerade mit dem Kollegen gesprochen und nun sagt er mir das er gegenüber dem Vorgesetzten die Willensbekundung abgegeben hat.

    Ich denke das die Sachlage nun anders aussieht oder bedarf es der Schriftform?


    Danke

  • Hallo Olli,


    Schriftform ist nicht erforderlich, es müssen nur im Nachgang die wichtigsten Vertragsdetails schriftlich festgehalten werden.

    Ein schriftlicher Arbeitsvertrag ist aber nicht erforderlich, aber sicher für beide Seiten sinnvoll.


    Viele Grüße

    Bernd

  • Ob der Kollege eine Willensbekundung abgegeben hat oder nicht, ist m.E. irrelevant. Es geht darum, ob der AG dieses Vertragsangebot auch tatsächlich annimmt. Das heißt, der AG weiß, dass der Kollege arbeitet und unternimmt auch nichts dagegen. Bei dieser Übernahme in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis genügt konkludentes Handeln, benötigt also keine Schriftform


    Möchte der Arbeitgeber aber das Arbeitsverhältnis weiterhin befristen (mit Sachgrund) dann ist immer eine schriftform erforderlich. (§14 Abs. 4 TzBfG)


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Und mit so einer Willensbekenntniss ist das so ein Problem solange nichts schriftlich, unterschrieben vorliegt.

    Ist man Arsch sagt man am 02.03 Abens. Von einer Befristung weis ich aber nichts.


    @ oschi

    Das MBV wurde von uns zugestimmt.

    Was ist ein MBV? Mitbestimmungsvertrag??:?:

    Kann sein das ich auf der Leitung stehe:sleeping:

  • Befristete Verträge müssen schriftlich sein!

    Aber vielleicht steht ja schon im ersten Vertrag ein Sachgrund. Hier hilft wirklich nur der Blick in den Vertrag. Und bis zum 29.02. kann ggf. der neue Vertrag ja noch unterschrieben werden.

  • Wenn der bisherige Vertrag auch mit Sachgrund befristet war und der mit Sachgrundbefristete Vertrag jetzt bis zum Ende der Amtszeit von Oschi befristet ist dann gibt es keine Probleme.


    Allerdings wenn der Mitarbeiter ohne schriftlichen befristeten Vertrag mit Sachgrund am 02.03.2020 arbeitet und nicht von einer weisungsbefugten Person nach Hause geschickt wird dann hat er einen unbefristeten Vertrag.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)