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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Wann wird der befristete Arbeitsvertrag zum unbefristeten Vertrag
Praktikum kann ein Sachgrund sein, muss es aber nicht. Hängt von der Art des Praktikums ab 8erforderlich für die Weiterbildung Schule/Studium). Wenn es dafür nicht erforderlich war, dann war es ohne Sachgrund wenn es dafür erforderlich war, dann war es mit sachgrund und danach sind weitere 2 Jahren Befristung ohne Sachgrund möglich (wie auch bei der Aubildung und der Anschlusbeschäftigung danach)
in solchen Fällen neige ich als Betriebsrat immer dazu, meine Füße still zu halten und den Arbeitgeber das machen zu lassen, was er möchte.
Im Regelfall geht, nachdem der/die neue KollegIN eingestellt wurde der dezente hinweis an den/die NeueN, dass das mit der Befristung auf tönernen Füßen steht und am Ende des Arbeitsverhältnisses eine Befristungskontrollklage durchaus Sinn machen könnte.
zum einen wird der Mitarbeiter von euch beraten. Ihr Teil ihm den mögliche Weg mit eine Entfristungsklage zu führen, wenn der AG ihn nicht umbefristet einstellen will. Dieses muss noch vor Vertragsende (ca. 3 monate vorher) passieren.
Zum anderen geht ihr mit einem lächeln als BR 4-5 Monate vor Vertragsende auf den AG zu und bittet um die Anhörung zur unbefristeten Übernahme. Guter Mitarbeiter, sollte so langsam wissen wie es weiter geht bevor er sich arbeitssuchend melden muss und dann evt. weg ist. Eh schon seit mehr als 2 Jahre beschäftigt und der Arbeitgeber war bisher auch immer zufrieden ist euer Eindruck.
Seine Arbeitskraft ist auch weiterhin erforderlich, oder sieht der AG das anders? Wenn der AG dann mit euch einig ist, braucht der MA nicht zu klagen.