Personenzähler Filialen

  • Hallo Community,


    wir sind als BR auch zuständig für unsere Filialen. In einigen Filialen wurde jetzt im Eingangsbereich ein Personenzähler eingebaut um auswerten zu können, wieviel Personen tatsächlich die Filiale zu welchen Uhrzeiten aufsuchen um das Ergebnis in Verhältnis mit den Anzahl der getätigten Verkäufe zu setzen.


    Einige Filialen haben uns angesprochen und nachgefragt ob wir als BR hierzu vom AG informiert wurden.


    Uns liegen hierzu keinerlei Informationen vom AG vor noch wissen wir nicht, wie der Personenzähler funktioniert.


    Habt Ihr eine Idee auf welche Grundlage wir uns hier aus dem BetrVG stützen können wenn wir Informationen vom AG einholen wollen?

  • wurde jetzt im Eingangsbereich ein Personenzähler eingebaut

    Eingebaut klingt nicht nach studentischer Aushilfe mit Zählgerät (oder Zettel und Stift), sondern nach technischer Einrichtung.

    um das Ergebnis in Verhältnis mit den Anzahl der getätigten Verkäufe zu setzen

    Und das Ergebnis ist ganz klar eine "Leistungskontrolle" (ob die in der Form Sinn macht ist ja noch mal etwas völlig anderes).


    Und damit seid ihr doch im Boot:


    Zitat von § 87 (1) Ziffer 6 BetrVG

    Der Betriebsrat hat, soweit eine gesetzliche oder tarifliche Regelung nicht besteht, in folgenden Angelegenheiten mitzubestimmen:

    .

    .

    .

    6. Einführung und Anwendung von technischen Einrichtungen, die dazu bestimmt sind, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen;


    Ihr müsst euch einfach eines klar machen: vielleicht ist ja irgendein Arbeitsrichter anderer Meinung, aber bis dahin stellt ihr euch auf genau diesen Standpunkt und "werft erst einmal den Anker" (meint, wenn ihr das wollt, könnt ihr den Einsatz hier per einstweiliger Verfügung stoppen, da eure Mitbestimmung umgangen wurde).

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()

  • So wie ich die Frage verstanden habe sehe ich da leider den Betriebsrat nicht bzw. nicht zwingend nach § 87 BetrVG in der Mitbestimmung.
    Es werden nach meinem Verständnis Kunden/innen beim Betreten und Verlassen des Geschäfts gezählt.
    Wenn Mitarbeiter einen eigenen Ein- und Ausgang haben werden diese auch nicht erfasst beim Zählen.
    Und wenn die Zählung ohne die Aufnahme eines Personenbezogenes Merkmal erfolgt auch nicht wenn Mitarbeiter den Eingang/Ausgang benutzen.

    Kritisch würde ich sehen wenn das durch die Aufnahme von personenbezogenen Merkmalen erfolgen weil dann könnte man ja wieder eine Überwachung durchführen. Dann wäre ich wieder bei der Mitbestimmung.
    Und bei der Information wie die Zählung erfolgt sehe ich den Arbeitgeber in der Pflicht das mitzuteilen. (Lichtschranke, Gesichtserkennung, ....)

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Mercyfull,


    ich bin da ganz bei Moritz,

    wenn gezählt wird wieviele Kunden kommen und dagegen gehalten wird, wieviele Verkäufe zu der jeweiligen Zeit durchgeführt werden zu welchen Uhrzeiten wird damit direkt bewertet und gemessen, wie "ausgelastet" die jeweiligen Beschäftigten sind.

    Damit sind beides System (das Kassensystem und das Personenerfassugnssystem) aus meiner Sicht mitbestimmungspflichtig. Was habt ihr denn Bezüglich der Auswertung des Kassensystems geregelt. Darf der Arbeitgeber hier die Auswertung Anzahl der Verkäufe je Uhrzeit überhaupt durchzuüfhren und zu welchem Zweck?

    Habt ihr zu diesem System eine Schnittstelle zu einem Kundenerfassungssystem (direkt oder Indirekt) geregelt?


    Also ich sehe hier genau wie Moritz einige mögliche Baustellen


    gruß

    Rabauke

  • Wenn das Kassensystem klar erkennen lässt welcher Mitarbeiter welche Anzahl an Verkäufen und mit welchem Wert auswertbar macht dann sehe ich die Mitbestimmung als gegeben. Wenn das aber z. B. nicht gegeben ist dann wäre ich da anderer Meinung. Vor allem wenn es noch nicht Kassiererinnen gibt.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • @ Alle =

    Vorab die Info, dass es in der Tat möglich ist, über das Kassensystem auszuwerten, welcher Verkäufer welche Umsätze macht (kann aber nicht in der Filiale vor Ort sondern passiert in der Zentrale). Macht aber auch Sinne, da die ausgezahlten Prämien (Mitbestimmung/BV vorhanden) nach den erzielten Umsätzen ermittelt werden.


    Unserer Meinung nach sehen wir auch hier eine Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Punkt 6 BetrVG und werden mal dem AG ein wenig auf den Zahn fühlen.


    Wenn es von Euch noch weiteren wertvollen Input gibt, immer her damit :S

  • wenn ihr jetzt schon die Auswertungen macht um zu erkennen, welcher Verkäufer welche Umsätze macht führt ggf. dieser Personenzähler dazu festzustellen, bei welchem verkäufer gehen die Leute nur rein und raus (und fühlen sich somit schlecht beraten?) und brauche ich diesen Verkäufer noch.

    Nur mal so als Input für eine Gefahr die ich additiv sehe.


    Wenn aber raus kommt, die Verkaufsquote an der Besucherquote ist relativ Konstant, das heißt z.B. jeder dritte Besucher kauft etwas, kann natürlich auch die Personalplanung hierüber durchgeführt werden um zu den besuchsreichen Momenten die Verkäuferanzahl zu halten und in den besuchsschwachen Momenten diese zu reduzieren, weil ich verkaufe je Kunde eh nicht mehr, somit weniger Verkäufer, dafür Verkaufsdichte bei allen gleich und Bonus bei allen gleich und 2 Mann entlassen, weil überflüssig und damit in Sume Geld gespart. Dann nach einen Jahr diskussion über Bonushöhe je Verkauf, weil es tun ja eh alle das gleiche, der Bonus regt nicht zu deutlich höheren Verkaufszahlen an, also kann ich den auch reduzieren ;). Macht je keiner mehr was besonderes

  • Ich sehe das wie der Rabauke. Meine Erfahrung hat mich gelehrt, wenn irgendwo irgendwelche (vermeintlich neutrale) Zahlen erfasst werden (die Anzahl Kunden ist ja alleine erst einmal nur eine Zahl), kommt irgendwer ganz schnell auf die Idee, man könnte/müsste/sollte doch etwas mit diesen Zahlen machen. Und dann ist es mit der Sachlichkeit ganz schnell vorbei.


    Bleiben wir bei Rabaukes Beispiel: Was genau besagt denn die Anzahl der Kunden im Vergleich zur Anzahl der Verkäufe? Wenn zu wenig verkauft wird, sind dann zu viele oder zu wenig Verkäufer verfügbar? Also gehen die Kunden, weil die Verkäufer, die da sind permanent belegt sind, also keine Beratung stattfindet, bräuchte es also eher mehr statt weniger Verkäufer? Oder sind einfach nur viele Kunden in den Laden gestürmt, weil es draußen einen Platzregen gab und die Passanten sich in die Läden geflüchtet haben? (Also ohnehin keine Kaufabsicht hatten!)


    Oder kommt jeden Tag nach 1300 ein ganzer Schwung in den Laden, weil die nahe gelegene Schule Feierabend macht und ein Teil der Schüler einfach aus Neugierde einfach mal reinschaut?


    Was ich damit sagen will, nur das Verhältnis von Kunden/Personen zur Anzahl Verkäufe sagt noch überhaupt nichts aus, wenn man nicht gleichzeitig auch ein Gespür dafür bekommt, was genau da gerade passiert.


    Dass der Unternehmer wissen will, zu welchen Zeiten sein Laden besonders frequentiert ist, um entsprechend mit dem Personal zu planen - das verstehe ich. Aber als BR würde ich immer Wert darauf legen zu sagen: ok, dann lasst uns mal Zahlen generieren. Aber bevor wir nicht eine ordentliche Erfahrungsbasis haben, nehmen wir die Zahlen als das was sie sind: Zahlen. Nicht mehr, nicht weniger. Und dann setzen wir uns an den Tisch und überlegen, was wir mit den Zahlen machen. Vielleicht braucht es ja ein Umplanung/Verlagerung von Personalkapazitäten. Aber dann nur mit uns!

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    Einmal editiert, zuletzt von Moritz ()