Liebe KollegInnen,
unser AG will die Gehaltsabrechnung nur noch auf dem eMail-Weg zustellen. Manches ist mir klar: dies kann nur durch ausdrückliche Zustimmung des AN geschehen. Aber: Kann der AG die Zustellung auf den Rechner am Arbeitsplatz veranlassen, wenn der AN die Zustellung an seine private eMail-Adresse nicht zulässt? Ist der Rechner am Arbeitsplatz schon der "Machtbereich" des AN?
Danke schon mal für die Antworten
lg oeme