Gehaltsabrechnung per eMail

  • Liebe KollegInnen,


    unser AG will die Gehaltsabrechnung nur noch auf dem eMail-Weg zustellen. Manches ist mir klar: dies kann nur durch ausdrückliche Zustimmung des AN geschehen. Aber: Kann der AG die Zustellung auf den Rechner am Arbeitsplatz veranlassen, wenn der AN die Zustellung an seine private eMail-Adresse nicht zulässt? Ist der Rechner am Arbeitsplatz schon der "Machtbereich" des AN?


    Danke schon mal für die Antworten


    lg oeme

    "Das Leben ist zu kostbar um es dem Schicksal zu überlassen", Käptn' Blaubär

  • Heutzutage werden schon alle möglichen Dokumente (Rechnungen, Steuererklärungen etc.) auf digitalem Weg versendet.

    Mir stellt sich die Frage, warum sollte der AN eine digitale Zustellung auf die private Mail-Adresse nicht zustimmen, wenn doch von allen mögliche Online-Händlern entsprechend verfahren wird und dieses auch zugelassen wird.


    Übrigens ist der Arbeitgeber nicht verpflichtet, eine Gehaltsabrechnung zu versenden, er muss diese lediglich zur Verfügung stellen.


    Bei uns im Unternehmen haben wir eine entsprechend BV abgeschlossen und ein Portal geschaffen, wo der AN die Gehaltsabrechnungen abrufen kann. Es gibt sogar eine Historie.


    Der AN erhält monatl. eine Mail, wenn eine neue Abrechnung bereitsteht.

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  • warum sollte der AN eine digitale Zustellung auf die private Mail-Adresse nicht zustimmen

    z.B. weil der AG nicht die notwendige Technik verwendet um die Daten zu verschlüsseln. Denn E-Mail hat, nach wie vor, die Vertraulichkeit einer Postkarte. Und möchtest Du Deine Gehaltsabrechnung per Postkarte erhalten? Ich nicht!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo oeme,


    warum läßt der Arbeitgeber dann nicht die Mitarbeiter online auf die Gahaltsabrechungen zugreifen. Also statt private Email zugriff auf die Firmenplattform von zu Hause aus?


    Wir leben im zeitalter das immer digitaler wird. Steuererklärung per Elster,

    Da macht es auch Sinn Entgeltabrechnungen digital aufrufen zu können. Bei uns können die Mitarbeiter von zuhause aus auf die Software der Entgeltabrechung lesen für iorhe Dateien zugreifen, wenn Sie es denn wollen. So greife ic hauf meine Steuerdaten, zeitdaten, Entgeltdaten online zu und reiche auch so meinen Urlaub in der Zeiterfasung selber ein.


    Was wir jedoch geregelt haben (schließlich gibt es 5% Anlaphabeten in Deutschland), dieses entscheidet der MA freiwillig (ich greifen online darauf zu oder nicht). Alle Mitarbeiter die das nicht wollen bekomme nwie bisher das ganze mit der Post zugesandt. Das System ist bei uns von mehr als 80% der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter angenommen.


    Win-situation des AN: Urlaub kann so auch eingereicht werden und wenn der Vorgesetzte nicht innerhalb von 4 Wochen reagiert ist der Urlaubswunsch auch zugestimmt.

    Alle Abrechnungen und die Jahreserklärung digital und die Zahlen können somit digital ins Steuerprogramm für Elster übertragen werden


    gruß

    Rabauke

  • Bei uns ist es ähnlich wie bei Rabauke.

    Wir bekommen die Abrechnung auf unsere privaten Mailadresse ( wenn ausdrücklich zugestimmt wurde) oder auf die Firmenmail. Dort dürfen wir sie auch ausdrucken. Wer das alles nicht will bekommt die Abrechnung "Old School"per Post oder über den Vorgesezten im Briefumschlag überreicht.

    Bis jetzt sind alle mit der Regelung zufieden.

    Spart eine Menge Porto und auch Papier. Denn nicht jeder druckt den Lohnnachweis aus, sonder speichert die irgendwo.

  • Hallo Zusammen,


    unser AG ist leider nicht so weit, dass alles über WebService online gemacht werden kann - kosten.

    Er möchte aber die Gehaltsabrechung (verschlüsselt) auf die private eMail-Adresse versenden. Wer sich weigert, die private eMail-Adresse herauszugeben, wird als Alternative auf Firmenmail verwiesen.

    D. h. Papier gibt's nicht.

    Frage also darf der AG an die Firmenmail verweisen, da das Arbeitsmittel "Computer" doch im Machtbereich des AG liegt? Oder liege ich falsch?

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  • Ich denke das wird schwierig das zu beantworten, da wir euern Laden und die verwendeten Systeme nicht kennen. Bei und können nur ganz wenigige aus der EDV auf die Mails zugreifen und die holen sich auch immer erst Genehmigungen vom AG. Es ist schon schwer an Daten zu kommen wenn ein Kollege mal einfach die Firma verlassen hat und die Kunden ihn weiter anschreiben.

    Wie es bei uns läuft habe ich schon beschrieben. Wir haben dazu einen BV erstellt. War auch ein wenig Überzeugungsarbeit, denn unser AG wollte auch wie deiner sparen (Papier, Porto, Toner, Arbeitszeit). Doch den Zahn konnten wir ihm ziehen und jetzt sind alle zufrieden. Ich vermute das 30 % Ersparnis für den AG rausgesprungen sind. Mehr nicht, da wir überwiegend gewerblich aufgestellt sind ohne Zugang zu einem Firmenrechner.

  • Gerade bei der Firmenmail stellt sich mir auch die Frage wie ihr die Nutzung geregelt habt. Bei uns ist z.B. die private Mailnutzung grundsätzlich untersagt.

    Wie steht ihr als Gremium denn dazu? Ich bin schon der Meinung, dass im Rahmen des BetrVG regeln zu können, dass die Gehaltsabrechnung wenn nicht an die private, dann aber doch an die geschäftliche Mailadresse raus geht.

  • Ich kann immer noch nicht nachvollziehen, warum immer wieder bei diesem Thema die private Mail-Adresse so ein Reizthema ist.

    Viele geben ihr private Mail-Adresse bereitwillig heraus, wenn sie in sozialen Netzwerken unterwegs sind oder wenn sie sich bei Amazon und Co. anmelden, da kann ich nicht mit machen ohne diese Info.

    Auch zu behaupten, ich habe keine private Mail-Adresse nehme ich nur ganz wenigen Menschen ab.

    Denn wenn ich ein Smartphone nutze, wird das schon deutlich schwerer ohne eigene Mail-Adresse.


    Wenn man mit dem AG klar regelt, in einer BV, dass diese private Mail-Adresse ausschließlich für die Übersendung der Gehaltsabrechnung und der damit verbundenen weiteren Dokumente genutzt wird, sehe ich hier kein Problem.

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  • Hallo Nordfriese,


    dir ist aber schon klar, dass die private Mailadresse privat ist und ich sie nicht an den Arbeitgeber weitergeben muss, wenn ich nicht will. Für die Abwicklung des Arbeitsvertrages ist sie nicht nötig, der AG kann mir die Lohnabrechnung auch per Post schicken.


    Wenn ein Arbeitnehmer kein Problem damit hat, wie es in den meisten Fällen sein wird, ist das ja auch in Ordnung, aber der Arbeitgeber muss ein "Nein" auch akzeptieren und auch der Betriebsrat sollte darauf achten, eine Lösung mit dem AG zu finden, wenn der AN seine private Mailadresse nicht weitergeben möchte.


    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Markus, ich bin da bei dir, aber hier wurde nach meiner Meinung so getan, als ob die private Mail-Adresse eine heilige Kuh ist.

    Nur weil der AG etwas an die private Mail-Adresse schicken möchte wird das von einigen grundsätzlich abgelehnt.

    Gleiches gilt für private Telefonnummern.

    Wenn mit diesen Informationen mit bedacht und im Rahmen einer entsprechenden Vereinbarung umgegangen wird, warum dann nicht.

    Wenn ich dann als AN merke, dass diese Kontaktdaten missbraucht werden, dann kann ich entsprechend reagieren und die Kontaktdaten beim AG löschen lassen.

    Sollte der AG die Daten trotzdem weiter nutzen, stelle ich meine Empfangsgeräte entsprechend ein, dass da dann blockiert wird.

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  • Hallo Nordfriese,


    nein die Private Emailadresse ist keine heilige Kuh.

    Nein, in einer BV kann aus meiner Sicht die Nutzung der Privaten Emailadresse nicht geregelt werden. Dieses aus Datenschutzgründen. die meisten privaten kostenfreien Anbieter kennen nicht den Datenschutz ;).


    Was du pribat machst und wie du private deine Daten allen lesen läßt und ob du pirvat deine Lohnabrechnung veröffentlichst bleibt dir überlassen, aber nach Ansicht unserer betrieblichen Datenschutzbeauftragte muss es untersagt sein, diese Daten an Private Emailadressen zu senden, d der Arbeitgeber dann haftbar gemacht werden kann, wenn diese Daten missbraucht werden. Der Arbeitgeber ist verantwortlich für die Einhaltung des Datengeheimnisses.


    Da ist die Ansicht einer unabhängigen Person zu den Persönlichen Daten und der umgang mit denen.

    Wir habe hier einfach nur höflich gefragt, was muss passieren, damit es überhaupt unter einhaltung der Richtlinien geht


    Gruß

    rabauke

  • Nach Bundesdatenschutzgesetz müssen solche Daten verschlüsselt übertragen werden. Damit ist der Datenschutz beim E-Mail Anbieter mehr oder weniger egal. Es gibt aktuell keine wirklich geile Lösung für nicht IT-Nerds, um gescheit auf verschlüsselte E-Mails zuzugreifen. Und das ist der Moment, wo das dann keiner mehr nutzen will. Der AG muss die Zustellung halbwegs zuverlässig sicherstellen. Bei E-Mails erfährt der Mailserver beim AG schon, ob eine E-Mail zugestellt werden konnte. Das kann ja auch bei einem vollen Postfach schief gehen. Dann muss der AG die Abrechnung anders zustellen oder zur Abholung bereit halten. Das ist unfassbarer Aufwand.

    Ideal ist ein Portal, wo man sich seine Abrechnung abrufen kann - je nach Erreichbarkeit aus dem Intranet, per VPN oder aus dem Internet unterschiedlich gut abgesichert. Oder der Postweg.

  • Danke. Ich versuchs mal anzubringen.

    lg oeme

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  • Nicht jeder besitzt einen PC mit Drucker, und Daten können im privaten Bereich verloren gehen, wie z.B. bei Systemumstellung oder Updates von Microsoft, da ist die Papierform für spätere Reklamationen schon besser.

  • Nicht jeder besitzt einen PC mit Drucker, und Daten können im privaten Bereich verloren gehen, wie z.B. bei Systemumstellung oder Updates von Microsoft, da ist die Papierform für spätere Reklamationen schon besser.

    Hallo Arbeitsrechtler,


    im Zeitalter der "unbegrenzen" Speichermöglichkeiten sehe ich das deutlich anders.

    Wenn du dir deine Kontoauszüge noch in Papier ausdruckst.. weil du es für erforderlich hältst

    wenn du für jedes Brötchen an der Kasse die Quitung brauchst OK, dann mache das für dich


    ich bin froh, dass ich die daten digital vom Onlineserver des Arbeitgeber abrufen und speichern kann (bei mir zu hause auf meinem Rechner und meiner externen Festplatte als Sicherheitskopie. Mein Arbeitgber hat eine Aufbewahrungsfrist von 30 Jahre und mir stehen somit derzeit online die Abrechnungen der letzten 8 Jahre zur Verfügung (zu diesem Zeitpunkt wurde bei uns umgestellt)

    Das Format kann ich auch noch auswählen (in der Regel wähle ich PDF, html geht aber auch)


    Da muss schon viel passieren, in den nächsten 5 Jahren (denn solange habe ich als Privatperson die Aufbewahrungsfrist wegen der Steuer)

    das mir die nicht mehr zur Verfügung steht.


    Rekamationen bei mir wegen zu wenig oder zu viel erhaltenes Geld sind eh dank TV nach 3 Monaten nicht mehr möglich.



    Daher, ich schone lieber die Umwelt und die Bäume.... und nutze die digitale Speicherung

  • Hallo,


    ich finde es immer wieder erstaunlich, was Mitarbeiter (angeblich) alles nicht können. Privat können die alles, aber sobald man geschäftlich eine Vereinfachung versucht, wird alles blockiert.


    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hubertus,


    das ist die Angst vor dem neuen. Dafür habe ich Verständnis.


    Aus diesem Grund haben wir im Pilot den MA beides zur Verfügung gestellt. Sowohl digital abrufbar wie auch noch automatisch per Post zugestellt.

    Alle die sich für digital angemeldet haben fanden es klasse, auch weil ADP die Vergleiche zu den Vormonaten gibt, du einen Jahresüberblick hast wenn du es wünschst und vieles mehr.

    Nach einem halben Jahr haben sich über 90% digital angemeldet und davon 80% den button geklickt, ich brauche die Abrechnung nicht mehr per Post.

    Somit 72% Portokosten derzeit gespart und ich denke, innerhalb der nächsten 1-2 Jahre wird das auf 90% plus x gesteigert.

    die verbleibenden 10% sind die, die auch zu Hause noch den Kontoauszug abheften, zur Bank gehen und gebühren bezahlen, weil die kein Onlinebanking machen und nichts mit Karte zahlen sondern alles Bar. Auch hierfür habe ich Verständnis. Wenn es den Personen so Spass macht, OK, ihre Lebenseinstellung. Das kostet denen dann auch ein paar Euro und gut ist.


    Daher, diese allgemeine Verurteilung findet nicht meine Zustimmung.