Hallo,
ist der BR verpflichtet, den betroffenen AN über evtl. Kündigungsabsichten durch den AG zu informieren?
Gemäß §102 Abs. 2 sollte der BR im Falle einer geplanten außerordentlichen Kündigung den betroffenen AN anhören, sofern dies erforderlich erscheint.
Aber gilt dies auch für ordentliche Kündigungen? Gibt es einen Sachverhalt, der dem BR verbietet, betroffene AN von einer geplanten ordentlichen Kündigung durch den AG zu unterrichten?
Welche Erfahrungen habt Ihr in diesem Zusammenhang gemacht? Ist es generell besser, den betroffenen AN zu informieren, damit er zu den Kündigungsgründen Stellung beziehen kann oder sollte man die Kündigungsabsicht durch den AG besser nicht bekanntgeben und diesen durch eine BR-Stellungnahme versuchen, von der Kündigung abzubringen?
Vielen Dank für Eure Meinungen,
San