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mit welchen Mitteln bzw. Gründen kann ein SB AN die Arbeit am Samstag verweigern, trotz, dass er die arbeitsfreie Zeit dann eben am darauffolgenden Montag und Dienstag erhält?
Der BR müsste natürlich m.E. eine Zustimmung erteilen, sowie die SBV gehört werden.
wie wird in eurem Unternehmen grundsätzlich gearbeitet, Mo - Fr oder Mo - Sa, werktags, was steht im Arbeitsvertrag des MA?
Wenn die Arbeit sich auf 5 Tage/Woche verteilt und im AV keine festen Arbeitstage festgelegt sind, sehe ich keinen Grund sich gegen die Arbeit am Sa zu wehren.
Schwerbehinderte dürfen durch ihre Behinderung keine Nachteile haben, hier gilt aber meiner Meinung nach auch der Umkehrschluss, er darf durch seine Behinderung keine Vorteile haben.
Nun mit dem gleichen Recht wie jeder andere Mitarbeiter auch.
Werktage sind von Mo-Sa und damit kann jeder, also vom Schwerbehinderten bis zu nicht behinderten die Arbeit an einzelen Tagen nur verweigern, wenn diese Tage nicht im Arbeitsvertrag als möglich Arbeitstage vorgesehen sind.
Da das Arbetiszeitgesetz leider immer noch von einer 48 Stundenwoche und einen 8 Stunden Arbeitstag ausgeht und das SGB IX dem Schwerbehinderten die Möglichkeit einräumt Mehrarbeit zu verweigern, ist sicher alles über 8 Stunden verweigerbar und auch jeder gewünschte Arbeitstag der nicht geregelt ist.
meine Rechtsauffassung: Sind im Arbeitsvertrag nur 5 Tage in der Woche geregelt ist der 6te Tag der Woche Mehrarbeit und kann damit verweigert werden. Wenn aber ein Tag in der Woche frei war, dann gibt es keinen Grund den 6te nWochentag abzulehnen, da dieses erst der 5te Arbeitstag ist und damit keine Mehrarbeit.
da unsere Firma wöchentlich von Mo-Fr 40h unterwegs ist, der Samstag als Werktag zählt, ausreichend Freizeitanspruch gewährleistet wird, wird es wohl, wie in den o.g. Antworten hinauslaufen.