Hallo Imebro,
die zwei Wochenfrist läuft aber erst an, wenn alle dazu notwendigen Ermittlungen/Erkundigungen abgeschlossen sind, d,h, die Tatsachen feststehen (vgl. hierzu Hensche "Wann hat der Arbeitgeber die Zweiwochenfrist eingehalten?).
Und Du kannst auch einer außerordentlichen Kündigung zustimmen, gerade auch wenn die Gründe berechtigt sind, und so wie du schreibst ist die Belegschaft froh wenn dieser MA weg ist.
Viele Grüße
bernd