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ich arbeite hauptberuflich in einer 40 Std./Woche. Dann kann ich doch noch 8 Std. im Nebenjob arbeiten, richtig?
Diesen kann ich entweder am Samstag mit max.8 Std. oder 4 Mal in der Woche mit 2 Std. erledigen.
Wie sieht es aber aus, wenn ich den Nebenjob am Samstag und Sonntag mit z.B. jeweils 4 Std. mache? Geht das auch? Mir geht es hier primär um den Sonntag, denn das ArbZG geht ja nur von einer 6 Tage Woche aus. Sonntagsarbeit geht ja nur in Ausnahmen.
Wie sieht es aber aus, wenn ich den Nebenjob am Samstag und Sonntag mit z.B. jeweils 4 Std. mache? Geht das auch?
Leider ganz klares nein. So ein Fall ist vor Jahren (ich meine 2 oder 3) vom BAG entschieden worden. Da ging es genau darum, dass der Hauptarbeitgeber den AN aufgefordert hat, den Sonntag als Ruhetag einzuhalten, da er andernfalls permanent gegen das ArbZG verstoße. Für die Einhaltung des ArbZG wird aber der Arbeitgeber verantwortlich gemacht.
Der AN stellte sich auf den Standpunkt, dass das ja unterschiedliche Arbeitgeber wären und es seinem Hauptarbeitgeber deswegen egal sein könne. Wenn ich das richtig im Kopf habe, hat der AG erst abgemahnt und dann gekündigt. Und wie am Ende das BAG entschieden hat, völlig zu Recht.
Wenn du regulärer Arbeitnehmer bist, dann braucht dein Arbeitgeber (der zweite) eine Zulassung, um am Sonntag arbeiten zu lassen. Dann bekommst du auch die gesetzlichen Zulagen. Wenn er die Genehmigung hat, dann kannst du auch am Sonntag arbeiten. Insgesamt muss dann das ArbZG eingehalten werden.
Wenn du einer selbstständigen Nebentätigkeit nachgehst, dann gilt das ArbZG für dich nicht und du kannst theoretisch so lange arbeiten, wie du willst. Dabei darfst du aber deine Arbeitsleistung beim ersten AG nicht gefährden. Und auch die BG sieht das ggf. kritisch, wenn du Ruhezeiten und Arbeitszeiten insgesamt überschreitest.
Wenn du an einem Sonn- oder Feiertag arbeitest steht dir ein Ausgleichstag zu, der auch an einem anderen regulär freien Tag (z.B. Samstag) liegen kann. Ergo geht das mit "ich arbeite jedes Wochenende im Nebenjob" schon mal nicht. Außerdem müssen 15 Sonntage im Jahr frei von Arbeit sein.
Zulagen für Sonn- und Feiertagsarbeit gibt es nur per Tarif oder Arbeitsvertrag.
Ich vermute mal, was Tobias meint, ist die gesetzliche Möglichkeit Zuschläge steuerfrei zu zahlen. (Was nur leider nicht das gleiche ist, wie auch einen Anspruch darauf zu haben, sie auch zu bekommen...)