Beteiligung bei betriebsbedingten Kündigungen

  • Hallo zusammen,


    nach einiger Zeit des Mitlesens hat sich für mich nun eine Frage aufgetan, die meine eigenen Recherchen bisher nicht zufriedenstellend beantworten konnten:


    Bei uns im Betrieb wird es zur Jahresmitte eine einschneidende Veränderung geben. Von bisher 230 Mitarbeitern (davon 8 sb/gg) werden wir auf 74 geschrumpft.

    Bisher ist leider nicht raus, wer bleibt und wer gehen muss.


    Der BR sitzt demnächst mit dem AG zusammen und arbeitet einen Sozialplan aus.


    Nun meine Frage: Habe ich als SBV dort ein Anwesenheits- oder sogar ein Mitspracherecht? Oder erfahre ich erst im Nachhinein, wer von meinen Klienten betroffen ist?


    Was ist mit dem besonderen Kündigungsschutz? Besonders auch für meine Stellvertreterin und mich?


    Danke für eure fachkundige Hilfe,


    Pol

  • Warum sollte die SBV nicht zu dem Kreis gehören, der den Sozialplan verhandelt?

    Bei uns so schon mehrfach praktiziert.

    Die SBV kennt ihre Schäfchen im Zweifel besser als der BR.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Hallo zusammen,


    ich habe heute mit dem Integrationsfachdienst darüber gesprochen. Dort erklärte man mir, dass ich, solange keine sb/gg AN betroffen sind, außen vor bin. Dies sieht auch der BRV so.

    Die internen Gespräche zwischen AG und BR sind mittlerweile als gescheitert bezeichnet worden. Ein Interessenausgleich hat nicht stattgefunden.

    Dieser und ein möglicher Sozialplan wird nun an eine Einigungsstelle übergeben. Wie kann ich sicherstellen, dass ich, wenn es denn dann ernst wird, auch endlich einbezogen werde???


    Ich berufe jetzt eine Versammlung ein und habe bereits mit dem IFD abgesprochen, dass eine Gastrednerin zum Thema Kündigungsschutz kommt.


    LG,

    Pol

  • Dort erklärte man mir, dass ich, solange keine sb/gg AN betroffen sind, außen vor bin. Dies sieht auch der BRV so.

    Das bezeichne ich hier mal als völligen Quatsch.

    Wenn ein Interessenausgleich/Sozialplan verhandelt wird, können auch immer Menschen mit Handycap betroffen sein. Es kommt nicht darauf an, ob diese Personengruppe tatsächlich betroffen ist sondern ob sie betroffen sein kann.


    Ich wage auch zu behaupten, dass sich nicht alle MA entsprechend geautet haben.


    Wenn bei uns im Unternehmen irgendwelche Verhandlungen, seinen es BV oder eben Interessenausgleich/Sozialplan, immer auch sie SBV beteiligt ist.

    Das Leben ist Veränderung

    Starte dort, wo du stehst!

    Aber versuche jeden Tag einen neuen Startpunkt zu finden!
    Benutze das, was du hast!

    Aber versuche jeden Tag etwas neues zu benutzen!
    Tu das, was du kannst!

    Aber versuche jeden Tag etwas mehr zu tun!

  • Natürlich musst du von Anfang an bei allen dabei sein.

    Gerade bei einem Sozialplan musst du doch darüber wachen das die Interessen der SB Kollegen besonders berücksichtigt werden


    Gruß

  • Sehe ich ja genauso. Aber bisher ging es ja nicht um einen Sozialplan, sondern erst einmal nur (?) um einen Interessenausgleich. Der ist betriebsintern gescheitert. Ich hoffe, ich kriege meinen Platz bei der Einigungsstelle.


    Ich halte euch auf dem Laufenden.


    Pol

  • Wegen §178 SGB IX (2)
    Der Arbeitgeber hat die Schwerbehindertenvertretung in allen Angelegenheiten, die einen einzelnen oder die schwerbehinderten Menschen als Gruppe berühren, unverzüglich und umfassend zu unterrichten und vor einer Entscheidung anzuhören; er hat ihr die getroffene Entscheidung unverzüglich mitzuteilen

    ich empfehle zu dem Punkt Düwell LPK-SGB IX RN35ff als Lesestoff.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Hallo Polgara,


    nicht der BRV hat dich hierzu einzuladen sondern der Arbeitgeber, denn der muss dich einbeziehen.


    Wenn ich SBV wäre würde ich den Arbeitgeber auffordern mich zu allen Terminen die zu diesem Thema stattfinden einzuladen. ich würde ihm weiterhin die Chance geben, mirgegenüber zu erklären, dass keine Schwerbehinderte bzw. gleichgestellte Mitarbeiter von der geplanten Restrukturierung betroffen sind und somit sicher eine Betriebsbedingte kündigung an eine Person aus diesem Personenkreis ausgesprochen wird solange der geplante IA/SP gelten soll, mindestens aber bis zu 30.11.2022.


    Wenn der dirgegenüber dieses schriftlich und rechtssicher erklärt, dann könnte es sein, dass du raus bist, weil keiner den du Vertritts betroffen ist.


    Gruß

    Rabauke

  • Nächster Aufreger:


    Ich war dabei, eine Versammlung der sb und gg AN zu organisieren (gemäß § 178 Abs. 6 SGB IX). Nun teilt mir HR mit, dass das aufgrund der Gastrednerin vom IFD als Veranstaltung privat-rechtlicher Natur gesehen wird und daher keine Arbeitszeit ist.


    Frage: Ist eine solche Versammlung nicht parallel zu einer Betriebsversammlung nach § 44 Abs. 1 BetrVG zu sehen? Dann wäre die Versammlung doch Arbeitszeit, oder habe ich hier einen Knoten im Hirn?


    Lt. RN 118 ff im Dau/ Düwell (5. Auflage) liege ich richtig.

  • Hallo,


    Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung (schwer-)behinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung.

  • Hallo,


    grundsätzlich ist es nicht hilfreich, bei arbeitsrechtlichen Problemen den IFD oder das IA zu fragen, da bei den dortigen Sachbearbeitern die rechtlichen Kenntnisse oft rudimentär sind - erst recht dann, wenn es nicht um die individuellen Rechte der Schwerbehinderten/gleichgestellten geht, sonder um die Rechte der SBV.


    Viel hilfreicher ist es da, mal einen Kommentar aufzuschlagen (so man ihn denn überhaupt besitzt) und dort erst mal nachzulesen. Wenn sich dann noch Fragen auftun, kann man immer noch andere Quellen benutzen.


    Es ist nämlich in der Fachliteratur völlig unstrittig, daß ein beabsichtigter Arbeitsplatzabbau - egal aus welchen Gründen - zu den Informationsthemen gem. § 178 Abs. 2 SGB IX gehört, die der AG der SBV unverzüglich mitzuteilen und über Art und Umfang mit der SBV zu beraten hat.

    Die SBV muß nämlich schon im Vorfeld der Verhandlungen des AG mit dem BR in die Lage versetzt werden, beiden Seiten gegenüber die Interessen der sbM geltend zu machen und auf die Kriterien einer Sozialauswahl Einfluß nehmen zu können.

    Beteiligt der BR die SBV nicht an Verhandlungen (wozu er nicht verpflichtet werden kann), hat allein der AG die SBV auch über den Fortgang und ggfs. neue Sachverhalte zu unterrichten und anzuhören.

    Da es schon auf die möglichst frühzeitige Information ankommt, sollte sich die SBV bereits zum jetzigen Zeitpunkt über die gerichtliche Durchsetzung der Informations- und Anhörungsrechte Gedanken machen - ggfs. mit anwaltlicher Unterstützung.


    Auch der Charakter einer SBV-Versammlung gem. § 178 Abs. 6 SGB IX ändert sich natürlich nicht dadurch, daß die SBV eine/n externen Referenten/Referentin einlädt. Das hat der AG nicht zu beurteilen. Und das Wort "mindestens" bedeutet auch, daß bei entsprechender Begründung auch mehr als eine Versammlung pro Jahr durchgeführt werden kann.

  • Ich habe jetzt einen neuen Versammlungstermin im Auge, mit ausreichend Vorlaufzeit, auch für den Chef.

    Im Gegensatz zum ersten Versuch habe ich ihn diesmal direkt angeschrieben und die blockierende HR außen vor gelassen. Sie ist ja schließlich nicht seine Sekretärin. Er hat zwei Termine zur Wahl bekommen (Gastredner vom IFD hat diese beiden Termine vorgeschlagen). Schauen wir mal, wie er reagiert.


    Auch in Sachen Einigungsstelle / Sozialplan werde ich im Boot sein, sobald über Namen geredet wird.


    Ich halte euch auf dem Laufenden und danke den Kollegen mit mehr Erfahrung als ich sie habe (2018 neu gewählt, vorher keine SBV im Betrieb, BRV hat das "mit gemacht", im letzten Jahr Seminare besucht und mit eigener Krankheit zu kämpfen gehabt; selbst erst 4 Jahre im Betrieb).

  • Hallo,


    das hier

    Auch in Sachen Einigungsstelle / Sozialplan werde ich im Boot sein, sobald über Namen geredet wird.

    könnte schon zu spät sein.

    Bevor über Namen geredet wird, wird über abstrakte Kriterien der Sozialauswahl geredet und dabei muß die SBV bereits frühzeitig informiert sein - zB um einer Schwerbehinderung/Gleichstellung bei den Auswahlkritierien das nötige gewicht verleihen zu können.

    Stehen nämlich die Kriterien fest, ergeben sich die Namen fast von alleine.

  • Hallo Pol,

    nach § 178 SGB IX hier insbesondere der Absatz 2 ist die SBV durch den AG "unverzüglich und umfassend zu unterrichten"

    Viele Grüße

    Bernd

    Entscheidend ist hier das eine Unterrichtung über die Punkte zu erfolgen hat.
    Unterrichtung beinhaltet nicht eine Beteiligung bei Verhandlungen welche dann mit dem BR zu führen sind.
    Da ist auch klar zwischen Unterrichtung- und Anhörungsanspruch zu unterscheiden.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • das kann ich nur bestätigen!!

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo zusammen,


    mal ein Update: Mittlerweile existieren sowohl Interessenausgleich als auch Sozialplan. Natürlich alles ohne Beteiligung der SBV.

    Der AG hat es geschafft, sowohl meine Stelle als auch die der stellv. SBV zu streichen und uns zu den Personen zu zählen, die gehen. Damit war ich bei den Verhandlungen zum Sozialplan raus, der Vorsitzende der Einigungsstelle begründete es mit Befangenheit.


    Im Nachhinein kommt mir langsam der Verdacht, dass es vielleicht keine so gute Idee war, sich wählen zu lassen. Aber zum Hinschmeißen ist es mir jetzt auch zu wichtig. Ich gebe mein Bestes, solange ich noch für meine Leute da sein kann.

  • hallo polgara,


    hast du mittlerweile für dich beschlossen dir Rechtsbeistand zu holen?

    War der Einigungsstellenvorsitzender wirklich ein Richter?

    Habt ihr eine Namensliste abgeschlossen?


    ich bin einfach nur platt.....


    Gehe sofort zu einem Anwalt für dich privat und dann zu einem zweiten für dich als SBV zum Schutz der SBV. Die SBV hat den gleichen Kündigungsschutz wie der BR!


    gruß

    rabauke