Hallo,
ich benötige wieder einmal Euren Rat.
Wir sind ein Call-Center, welches bis 24.00 Uhr im Inboundbereich tätig ist. Hier beabsichtigt unsere Centerleitung aus Wirtschaftlichkeit einige Telearbeitsplätze einzurichten, das heisst: die Mitarbeiter kommen zur regulären geplanten Schicht ins Center arbeiten und arbeiten bei Bedarf in den Abendstunden (speziell von 23.00 bis 24.00 Uhr) von zu hause. Die Stundenanzahl pro Tag wurde trotzdem 8 Stunden nicht übersteigen. Nun gibt es ja die 11-Stunden-Ruhezeitregelung. Am Tag haben wir eine Splittschichtregelung, aber wie verhält es sich mit dem Folgetag? Gilt die Ruhezeitregelung auch für die eine Stunde (23.00-24.00 Uhr) oder ab Ende der geplanten Schicht im Center?
Wurde mich freuen, wenn mir jemand eine verbindliche Regelung mitteilen kann.
Purzel93