Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage:
Wir überlegen nun bei uns eine App für Reisekostenabrechnungen einzuführen, sodass Mitarbeiter in der Lage sind, Kosten von unterwegs zu erfassen und folglich diese auch schneller erstattet zu bekommen.
Frage ist jetzt:
Gilt solch eine App gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG als "eine technische Einrichtung, die dazu bestimmt ist, das Verhalten oder die Leistung der Arbeitnehmer zu überwachen" und hat der Betriebsrat somit ein Mitbestimmungsrecht? Oder befinden wir uns hierbei bei dem § 90 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG bezogen auf die Planung von Arbeitsbabläufen und muss der Betriebsrat lediglich unterrichtet werden? Oder bin ich da komplett auf dem falschen Dampfer?
Ich bedanke mich schon einmal für eure Hilfe!
Viele Grüße