Begehungen mit der SiFa

  • Hallo zusammen,


    macht ihr als BR gemeinsame Begehungen, ausserhalb der normalen Begehungen für z.B. die GefBu, der Betriebsstätten mit der Sifa und wie begründet ihr die?

    Wir würden dies gerne tun möchten dabei aber den AG gerne nicht dabei haben.

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Hallo rtjum,


    bei uns läuft das so, dass wir im Rahmen der ASA-Sitzungen auch eine Betriebsbegehung machen, da ist die SiFa mit dabei. Allerdings auch der AG.


    Ansonsten machen wir die Begehungen im Gesundheitsschutzausschuss selbständig ohne FaSi. Wenn uns im Rahmen der Begehung irgendwas auffällt nehmen wir diese mit hinzu.


    Nachdem wir aber mit der FaSi sehr gut zusammenarbeiten, gibt es bei uns auch nicht den Bedarf, dass wir mit ihr zusätzliche Begehungen machen müssen.


    Ihr könntet die FaSi aber als Sachverständigen zu einer BR- oder Ausschusssitzung einladen, im Rahmen der Sitzung könnt ihr dann auch eine Begehung der Betriebsstätte durchführen.


    Mal so prinzipiell, habt ihr schon einmal mit der FaSi gesprochen, ob sie mit euch eine Begehung machen möchte? Die FaSi ist ja weisungsfrei, der Chef kann da also nicht mit reinreden, wenn er sich zu FaSi-Tätigkeiten abmeldet.


    LG


    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo rtjum


    Arbeitssicherheitsgesetz


    § 9 Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat

    (1) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben mit dem

    Betriebsrat zusammenzuarbeiten.

    (2) Die Betriebsärzte und die Fachkräfte für Arbeitssicherheit haben den Betriebsrat über wichtige

    Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu unterrichten; sie haben ihm den Inhalt eines

    Vorschlags mitzuteilen, den sie nach § 8 Abs. 3 dem Arbeitgeber machen. Sie haben den Betriebsrat auf sein

    Verlangen in Angelegenheiten des Arbeitsschutzes und der Unfallverhütung zu beraten.

    (3) Die Betriebsärzte und Fachkräfte für Arbeitssicherheit sind mit Zustimmung des Betriebsrats zu bestellen und

    abzuberufen. Das gleiche gilt, wenn deren Aufgaben erweitert oder eingeschränkt werden sollen; im übrigen gilt

    § 87 in Verbindung mit § 76 des Betriebsverfassungsgesetzes. Vor der Verpflichtung oder Entpflichtung eines

    freiberuflich tätigen Arztes, einer freiberuflich tätigen Fachkraft für Arbeitssicherheit oder eines überbetrieblichen

    Dienstes ist der Betriebsrat zu hören.


    Wir haben im BR einen Ausschuß "Arbeitssicherheit". Der wird über alles informiert.

    Bei Bedarf können wir auch Begehungen durchführen.

    Ich bin allerdingst Sifa und BR. Aber nicht im BR Ausschuß "Arbeitssicherheit" Daher bei und wirklich kein Problem.

    Da ich als Sifa nicht Weisungsbefugt bin (Gott sei Dank) freue ich mich über jede Hilfe die ich bekommen kann um Mißstände aufzudecken.;) Und wir Sifa´s beißen auch nicht:saint:

  • Mal so prinzipiell, habt ihr schon einmal mit der FaSi gesprochen, ob sie mit euch eine Begehung machen möchte? Die FaSi ist ja weisungsfrei, der Chef kann da also nicht mit reinreden, wenn er sich zu FaSi-Tätigkeiten abmeldet.

    Hi,

    wir haben eine externe SiFa und haben auch schon mit ihr gesprochen. Die Zusammenarbeit ist gut aber die ist allerdings nicht immer vor Ort. Uns sind die Begehungen nach den ASA-Sitzungen, also 4x im Jahr, nicht genug und vor allen sind da dann ja auch unsere QSHE-Leute und meist auch die Standortleiter dabei, das ist dann eine viel zu große Gruppe.


    ich denke aber über das Arbeitssicherheitsgesetz haben wir da einen guten Hebel, mich interessiert halt wie es andere geregelt haben.

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  • macht ihr als BR gemeinsame Begehungen, ausserhalb der normalen Begehungen

    Von meiner Seite aus Fehlanzeige. Da wir auch eine externe SiFa haben, die nur zu den ASA-Sitzungen ins Haus kommt (oder wenn dort ein Extra-Termin abgesprochen wurde), haben wir gar keine Gelegenheit so einen Termin ohne AG zu planen.


    Ich gebe allerdings zu, mir ist auch nicht so ganz klar, wozu es den braucht. Ok, wir sind so klein, dass ich im Laufe einer Woche im Normalfall mindestens einmal den kompletten Betrieb gesehen habe. (bzw den Teil davon, den unser Unternehmen nutzt, weite Teile unseres Gebäudes werden von anderen Konzernunternehmen genutzt)


    Da ich selber eine der SiBes bin (SicherheitsBeauftragter) habe ich natürlich schon ein Auge auf die Zustände (und stelle regelmäßig die Feuerlöscher, mit denen die Feuerschutztüren aufgehalten werden, wieder an ihren Platz :rolleyes:). Und manchmal fällt mir etwas auf, wo ich denke: hm, soll und darf das so? Das notiere ich mir, dann diskutieren wir das erst einmal unter uns SiBes. Und wenn wir dann immer noch nicht sicher sind, dann nehmen wir das mit in die ASA-Sitzung. Mir ist allerdings schon klar, dass uns, als reinem Bürobetrieb, auch die Möglichkeit fehlt hier echten Bockmist zu verzapfen. (Ne falsch, auch bei uns gibt es o.g. Fall des kreativen Umgangs mit Feuerlöschern und Feuerschutztüren. Oder Kopierpapier das mal eben vor den Notausgängen gelagert wird. Sicher echter Bockmist, aber etwas das wir kennen und wissen. Die Dinge wo wir uns unsicher sind, sind eher harmloserer Natur. (z.B. die Kollegen, die an der Wand an der das große rote Schild mit dem Hinweis auf den Feuerlöscher ist, ihr Kanban-Board eingerichtet haben, mit dem Ergebnis, dass das Hinweisschild nur noch ein roter Fleck von vielen war))

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Begründung § 80 BetrVG, Einhaltung der Verordnungen und Gesetze überwachen

    Ja machen wir, macht bei uns aber auch der Ag ohne uns, die Beschäftigten ohne Ag und uns etc.


    Hierzu haben wir ein Programm vereinbart

    Jeder sollte in jedem Monat 10-15 Minuten für Arbeitssicherheit aufwenden und sich sein Umfeld genau ansehen.


    Wir wenden hierfür die BBS (Behavior Based Safety) Methode an (in einer BV auch geregelt)


    Gruß

    Rabauke

  • Behavior Based Safety

    Den Begriff hatte ich noch nie gehört. Wer genauso ahnungslos aber neugierig ist, kann hier (bei Tante Wiki) eine erste Einleitung finden.


    Für uns als Schreibtischtäter eher nicht so interessant, aber im Prinzip ein vernünftiger Ansatz (so weit ich das auf die Schnelle beurteilen kann).


    Und wieder was gelernt. Danke!

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  • Also erstmal Danke euch allen!


    Ihr könntet die FaSi aber als Sachverständigen zu einer BR- oder Ausschusssitzung einladen, im Rahmen der Sitzung könnt ihr dann auch eine Begehung der Betriebsstätte durchführen.

    Ja das habe ich auch schon überlegt, aber dann will wieder das ganze Gremium mit was ich ja grundsätzlich auch verstehen kann. Da muss ich dann wohl Überzeugungsarbeit leisten.

    Daher ja auch die Idee die Begehungen mit der SiFa, der regelmäßig zu feststehenden Zeiten im Hause ist, eher außerhalb der Sitzungen durchzuführen, mit sollen die ASA-Mitglieder des BR und die Sicherheitsbeauftragten die auch BR-Mitglied sind.

    Behavior Based Safety

    war mir auch neu dieser Ausdruck, das wird bei uns teilweise durchaus so gelebt auch ohne Vereinbarung dazu.


    Insgesamt denke ich jammern wir auf hohem Niveau, unsere oberste Heeresleitung legt scheinbar Wert auf den Arbeitsschutz. Wenn man dann aber die GefBu liest und sieht wie lange viele Dinge in der Umsetzung brauchen fragt man sich doch wie viel Wert das dann ist.:saint:

    Nicht die Dinge sind positiv oder negativ, sondern unsere Einstellung macht sie so. (Epiktet, gr. Philosoph)

  • Ja das habe ich auch schon überlegt, aber dann will wieder das ganze Gremium mit was ich ja grundsätzlich auch verstehen kann. Da muss ich dann wohl Überzeugungsarbeit leisten.

    Deshalb gibt es bei uns einen Ausschuss der sich um Arbeitssicherheit kümmert. Dann werden solche Diskussionen im Gremium gleich unterbuden.

    Wenn man dann aber die GefBu liest und sieht wie lange viele Dinge in der Umsetzung brauchen fragt man sich doch wie viel Wert das dann ist

    Das haben auch wir festgestellt und deshalb eine BV zur GFB gemacht, in der geregelt ist, wann Maßnahmen gefunden werden müssen und wann diese umgesetzt sein sollen/müssen.


    LG

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand