AG lehnt für kaufm. Angestellte Schriftführer Seminar ab

  • Hallo zusammen,

    ich habe in diesem Forum schon einige interessante Dinge gelesen, welche mir jetzt schon weiterhelfen.

    Allerdings lehnt unser AG das Schriftführer-Seminar für unsere Schriftführerin ab mit der Begründung "Sie ist kaufmännische Angestellte und muss wissen wie man Protokolle schreibt. Das hat sie in der Ausbildung gelernt. Ich gebe doch keine X € für solch einen Lehrgang aus. Und wenn sie Nachholbedarf hat, dann bringe ich ihr das bei."

    Unser stellv. Schriftführer ist im Übrigen normaler Maschinenarbeiter. Dem der AG das ebenso nicht zahlen will.

    Ich selbst hatte auch eine kaufmännische Ausbildung. Die war rein überbetrieblich und ich habe nicht gelernt wie man Protokolle schreibt. Lediglich welche DIN-Normen ich bei Geschäftsbriefen u. ä. einhalten muss.


    Ist dieses Vorgehen des AG rechtens?

  • Nein.


    Zur Not werdet Ihr als BR nicht umhin kommen, die Erforderlichkeit gerichtlich klären zu lassen.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • lehnt unser AG das Schriftführer-Seminar für unsere Schriftführerin ab mit der Begründung "Sie ist kaufmännische Angestellte und muss wissen wie man Protokolle schreibt ..."

    Zurecht erwartet der AG, dass der Kollege mit kaufmännischer Ausbildung vor einem Protokoll nicht wie Ochs vor'm Berg steht. Das ist erst einmal nachvollziehbar. Aber offensichtlich ist dem AG nicht klar, worum es bei diesem Seminar wirklich geht. Es geht eben genau nicht darum, wie formuliere ich ein Protokoll, sondern genau darum, was muss da alles drin stehen, damit das Protokoll vor Gericht standhält. D.h. hier geht es um Dinge, die der Kollege mit Sicherheit NICHT während seiner Ausbildung gelernt hat.


    Insofern wäre auch mein Tipp, dass ihr dem AG noch einmal die Schulungsinhalte vor Augen führt und ihm unmissverständlich klar macht, dass ihr euch das Seminar notfalls einklagen werdet. D.h. der AG hat die freie Wahl, das Seminar zu bezahlen oder das Gerichtsverfahren UND das Seminar. Seine Entscheidung!

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Bin selber die Schriftführerin in unserem Gremium und habe dazu eine Schulung besucht. Auch vorher wusste ich schon, wie man ein Protokoll verfassen kann, wie man es aufbaut, wie man es hübsch verpackt und formatiert, etc.


    Darum geht es ja aber nicht, sondern um rechtliche Anforderungen, ohne die man sonst vielleicht unwissentlich Formfehler einbaut, die einen Beschluss angreifbar bis ungültig machen können o.ä. Seitdem sehen meine Protokolle nicht optisch oder inhaltlich anders aus, sondern Formulierung und Aufbau haben sich gravierend geändert.


    Schriftführer ist eine wichtige Rolle im BR und hier würde ich ebenfalls den Schulungsanspruch für die Grundlagen sehen. Ein BR muss immerhin einen Schriftführer haben und jeder BR hat einen Anspruch auf Schulungen, vor allem auf die Grundlagen!