Verschiebung der Fristen?

  • Hallo,

    wir haben das Problem das unsere Betriebsratswahl, wenn wir alle Fristen einhalten, genau in die letzte Wocher der Sommerferien bei uns fallen würde, nämlich auf den 03.08.2005

    Viele Leute des Personals, haben zu diesem Zeitpunkt Urlaub.

    Ist es vielleicht möglich zwischen dem Termin "Späteste Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge" und dem "Wahltag" 2-3 anstatt 1 Woche verstreichen zu lassen,
    oder würde dieses die Wahl anfechtbar machen?

    MfG

    MarcoP.

  • Hallo Marco,

    nein, wie Du schon schreibst, handelt es sich hier um eine Frist, die einen spätesten Termin regelt. Daraus folgt, das eine Verlängerung der Frist hier unschädlich ist.

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.