Hallo,
wir haben das Problem das unsere Betriebsratswahl, wenn wir alle Fristen einhalten, genau in die letzte Wocher der Sommerferien bei uns fallen würde, nämlich auf den 03.08.2005
Viele Leute des Personals, haben zu diesem Zeitpunkt Urlaub.
Ist es vielleicht möglich zwischen dem Termin "Späteste Bekanntmachung der gültigen Wahlvorschläge" und dem "Wahltag" 2-3 anstatt 1 Woche verstreichen zu lassen,
oder würde dieses die Wahl anfechtbar machen?
MfG
MarcoP.