Fachkraft für Arbeitssicherheit

  • Hallo,

    Arbeitsschutz war bislang nicht "mein Thema" in unserem BR, aber ich habe das Gefühl, dass hier einiges schief läuft (Vorrede als Entschuldigung für die nicht ganz so schlaue Frage...)

    Deshalb möchte ich das in der BR-Sitzung mal ansprechen.

    Das Problem ist m.E. unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit, die schlicht durch Nichtstun glänzt. Der AG toleriert das gern, denn es ist ja sehr bequem, wenn es von dieser Seite keine Forderungen gibt. Wir als BR bekommen von ihm keinerlei Unterstützung. Da wir hier "nur" Büroarbeitsplätze haben, ist dass Unfallrisiko wohl auch nicht so groß, so dass der AG sich auch vor Haftungen nicht fürchtet.

    Nun meine Frage: Ich habe mal irgendwo gelesen, dass der BR bei der Bestellung der Fachkraft für Arbeitssicherheit ein Mitspracherecht hat. Wo ist das geregelt? Wie sieht das in der Praxis aus? Wir sind nie beteiligt worden. Haben wir auch eine Chance, die Abberufung im nachhinein zu erreichen?

    Viele Grüße
    Tjorven

  • Hallo Tjorven,

    ihr habt nicht nur ein MBR sondern auch die Möglichkeit euch Fortzubilden. Und das ganze nach § 37 (6) Betr.VG. Kannst hier beim ifb unter Seminare, ihr Schulungsanspruch Allgemein nachschauen, dort gibt es auch gleich BAG-Urteile dazu.

    Ciao Boerdy

  • Hallo Boerdy,

    nichts für ungut, auf die Idee wäre ich auch schon gekommen. Wir haben aber in unserem etwas größeren BR Spezialisierungen und ich habe andere Themen. Es macht sicher keinen Sinn, wenn einer sich um alles kümmert, mal abgesehen, dass das auch alle anderen demotiviert. Unser Arbeitssicherheitsspezialist (des BR) ist eher leicht phlegmatisch. Dennoch hatte ich heute schon mit ihm gesprochen und gebeten, sich noch einmal eine geeignete Fortbildung zu suchen.
    Unabhängig davon suche ich für unsere Sitzung am Mittwoch nun Argumente, ob und wie wir dieses leidige Thema Fachkraft für Arbeitssicherheit anfassen können. Wäre schön, wenn ich vor der Sitzung (13 Uhr) einen Tipp bekommen würde. (Sonst hätte ich mich bestimmt nicht um diese Uhrzeit zu diesem Thema ins Internet begeben, denn sonst ist meine Freizeit möglichst arbeits- und auch BR-frei.

    So, jetzt wünsche ich eine gute Nacht!
    Tjorven

  • Hallo Tjorven,

    Beteiligungsrechte des BRs findest Du zu dieser Thematik an verschiedenen Stellen.

    1. §10 Abs.2 ArbSchG

    2. §22 Abs.1 SGB VII

    3. §9 Abs.3 ASiG

    Habt Ihr wirklich eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellt? Oder handelt es sich um einen Sicherheitsbeauftragten? Generell könnt Ihr über den §89 BetrVG einen gewissen "Druck" ausüben und den Kollegen entsprechend fordern.

    Gruß
    Kokomiko

  • Hallo,

    kann mich Kokomiko nur anschließen, vor allem beim § 9 (3) ASiG. Ihr habt bei Bestellung und Abberufung mitzubestimmen.

    Nichts für ungut mit der Fobi, ich habe nicht gemeint das Du das machen sollst. Die Aufgaben müssen auf alle BRM verteilt werden. Aber ein gut fundiertes Wissen ist nur von Vorteil.

    Bye Boerdy

  • Moin, moin,

    danke, der § 9 ArbSichG ist genau das was ich gesucht hatte!

    Kann mir jemand noch eine rechtlichen oder strategischen Tipp geben, wie amn nun vorgehen am besten sollte, wenn die Berufung vor Jahren ohne BR-Beteiligung erfolgt ist und man nun das Thema aufgreifen möchte? Im Übrigen wirklich Fachkraft für ASi, wir zumindest in Schriftstücken oder Protokollen des AG so bezeichnet.

    Liebe Grüße
    Tjorven

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.