Obwohl wir schon mit der Einigungsstelle zu tun hatten und in naher Zukunft erneut wieder, wurde mir die Teilnahme an o.g. Seminar seitens AG verwährt. Es kam zum Gütetermin beim Arbeistgericht, es fand keine Einigung statt, da sich der Richter darüber munierte, dass es keine Fortbildung sei sondern eine Ausbildung und dieser müsse der AG nicht stattgeben. Auch auf den Verweis von ifb bzgl. Schulungsanspruch "Spezialseminare" Die Seminare zu Mobbing-Diskriminierung am Arbeistplatz Teil I und Teil II wurden mir seitens AG in der Vergangenheit genehmigt, wobei ich Teil II wegen langer Krankheit ausfallen lassen musste und nun in diesem Jahr hier wieder anknüpfen wollte.
Wer hat hierzu ähnliches zu berichten oder kann Rat geben, um diese Ausbildung doch noch zu erlangen?
Danke und Gruß Ein Betriebsrat Mitglied