MP3 Musik mit Kopfhörer am Arbeitsplatz

  • Hallo,

    ich könnte mir vorstellen, bei sämtlichen Arbeitsplätzen, bei denen die Informationen über das Ohr (z.B. in der Fertigung sind "Geräusche" von Maschinen wichtig)zur Arbeitsleistung dazugehört, wird man die Nutzung des MP3-Player eher verbieten (können).
    An den anderen Arbeitsplätzen kommt es darauf an, ob dadurch die Arbeitsleistung beeinträchtigt wird. Hier kommen persönliche Arbeitsweisen, aber auch das Umfeld des Arbeitsplatzes in Betracht.

    Fazit: bei manchen Arbeitsplätzen wird man um ein Verbot nicht herum kommen; bei anderen Arbeitsplätzen könnte man es tolerieren.

    Gruß/Günther

  • Hi Franzl,

    das ist eine von den ganz klassischen "das kommt drauf an"-Fragen. Wenn es keine Sicherheitsbedenken gibt (die immer vor gehen) dann ist die Erlaubnis (bzw. das Verbot) eine Frage der Ordnung im Betrieb und damit mitbestimmungspflichtig.

    Pauschal ist die Frage jedenfalls nicht weiter zu beantworten als heelium es schon getan hat.

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo Zusammen,

    einmal provokativ nachgefragt! Darf ein Arbeitgeber während der Arbeitszeit nicht prinzipiell davon ausgehen können, dass ein Arbeitnehmer ansprechbar ist, ohne ihm erst auf die Schulter tippen und bitten zu müssen, dass er seine Kopfhörer einmal abnimmt?

    Und was wäre, wenn dieser Kollege durch seinen Hörgenuss den Hilferuf eines Kollegen überhört?

  • Zitat von Kokomiko:


    Darf ein Arbeitgeber während der Arbeitszeit nicht prinzipiell davon ausgehen können, dass ein Arbeitnehmer ansprechbar ist, ohne ihm erst auf die Schulter tippen und bitten zu müssen, dass er seine Kopfhörer einmal abnimmt?


    Nur wenn es der Arbeitsablauf erfordert. Nein, mal im Ernst. Ich verstehe was du meinst, denke aber, dass es hier eben keine pauschale Antwort gibt. Wir arbeiten hier in einen Großraumbüro. Und so mancher flieht sich hier unter seine Kopfhörer um dem allgemeinen Lärm zu entgehen. (Gut, dem einen oder anderen mussten wir das laute Mitsingen abgewöhnen , aber sonst...)

    Zitat von Kokomiko:


    Und was wäre, wenn dieser Kollege durch seinen Hörgenuss den Hilferuf eines Kollegen überhört?


    Auch diese Frage halte ich für pauschal nicht beantwortbar. Entweder hat der Kollege ein Telefon, dass er auch noch hören muß, also verbietet sich jegliche Art der "Totraumbeschallung" (aufdrehen dass sich zwischen den Lautsprechern kein lebendes Gewebe auf Dauer halten kann) von vornherein. Oder er muss ohnehin einen Gehörschutz tragen. Da ist es nun wieder fraglich. Wenn es aber unabdingbar ist, dass er einen evtl. Hilferuf hören muss, dann gehört das sicher in den Bereich der Sicherheitsanforderungen die absolut vorrangig sind.

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • hallo,
    danke für die vielen antworten.
    es handelt sich bei uns um montageplätze, und um prüfstandplätze.
    es ist eigentlich klar, dass in den prüfständen der kopfhörer verboten ist,
    weil man sonst komische geräusche des motors überhören könnte. also ist es
    eine qualitätssache.
    aber sollten die köpfhörer dann an den montageplätzen
    a- wegen der konzentratioon
    b- wegen der gleichbehandlung
    nicht auch verboten werden.
    deswegen gibt es halt ein problem zwischen vorgesetzten und arbeitnehmern.
    wie ist die rechtliche lage?
    danke
    franzl

  • Hallo Franzl,

    Ungleiches darf auch ungleich behandelt werden. Wenn an den Montage-APen nichts dagegen spricht, dass die KollegInnen Ihre MP3-Musik hören, kann es der AG auch zulassen.
    Sollte sich herausstellen, dass dadurch z.B. die Konzentration beeinträchtigt ist und der AG Fehlerquellen ausschließen möchte, kann er es auch wieder widerrufen.

    Gruß/Günther

  • Als Arbeitgeber könnte ich noch etwas ganz anderes tun!

    Auch wenn die Stöpsel im Ohr von mir "geduldet" würden, verzichte ich damit nicht auf mein Recht, von einem Arbeitnehmer erwarten zu dürfen, dass die Arbeitsleistung mit der erforderlichen Sorgfalt und Konzentration erbracht wird. Sollten sich "Qualitätseinbußen" bemerkbar machen, würde ich über eine Abmahnung nicht nur nachdenken wollen!!

    Im nächsten Schritt würde ich die Verhandlungen mit dem BR aufnehmen, da sich die Bereitschaft des BRs, mit mir gemeinsam über ein Verbot nachzudenken, sicherlich erhöht hätte!

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.