Individualverträge

  • Was können wir als Betriebsräte gegen Arbeitsverträge machen, die eine geschlossene Betriebsvereinbarung zur Arbeitszeit aushebeln.
    Der Arbeitgeber hat einzelne Arbeitsverträge mit Mitarbeitern geschlossen, in der eine höhere Gleitzeitstundenzahl festgeschrieben wurde, als die geltende Betriebsvereinbarung zuläßt.
    Der Arbeitgeber ist nicht im Verband. Die Mitarbeiter sind keine Gewerkschaftsmitglieder.

  • Hallo,

    wenn die BV über den Geltungsbereich alle AN des Betriebes erfasst gilt diese auch für die betreffenden AN mit "anderen Arbeitszeiten in ihren Arbeitsverträgen".

    Hier greift das MBR § 87 BetrVG; Beginn und Ende der tägl. Arbeitszeit. Was im Arbeitsvertrag bezüglich der Arbeitszeit steht ist unerheblich.

    Die Mitbestimmung wird dann über die BV ausgelöst.
    Ansonsten besteht die Mitbestimmung über § 87 (1) Nr. 2 BetrVG.

    Gruß
    Peter

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.