Gleichbehandlungsgrundsatz bei Lohnerhöhungen

  • Hallo Kolleginnen und Kollegen.
    Wir sind ein ganz neuer BR. In unserem Betrieb (95 MA) hat der letzte Betriebsrat vor ca. 5 Jahren die Sachen hingeschmissen.Danach gab es einige Lohnerhöhung, aber nur für die Lohnempfänger.
    Jetzt hat die GL kurz vor der Betriebsratswahl angekündigt, dass es zum 1. Januar wieder eine kleine Loherhöhung zum Ausgleich der Mehrwertsteuererhöhung geben wird.
    Natürlich nur für die Lohnempfänger, weil die Angestellten die gefälligst selber aushandeln sollen.
    Natürlich haben wir das nachträglich abgelehnt und den Gleichbehandlungsgrundsatz angeführt, weil auch Angestellte teilweise die gleiche Arbeit machen. Die GL weigert sich, das Thema zu erörtern, weil sie der Meinung ist, dass Recht wäre auf ihrer Seite und es wäre schon Gewohnheitsrecht. Ich muss dazu noch sagen, dass wir keinem Arbeitgeberverband angehören und es keine Betriebsvereinbarungen gibt.

    Gruß Alexander

  • Hallo Alex,
    Es gibt den Unterschied Angestellte und Gewerbliche seit langem nicht mehr, dementsprechend auch keinen Lohn und Kein Gehalt mehr sondern Entgelt.

    Weiterhin sehe ich da nach §87 Abs.1 Nr.10 BetrVG

  • Hallo und diverse Fragen: Gilt bei Euch ein Tarif? Oder werden die Löhne frei verhandelt? Habt Ihr eine Betriebsvereinbarung über Entlohnungsgrundsätze? Gibt es Eingruppierungsrichtlinien? Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Werner, zum Ersten: vielleicht gibt es ja einen TV in Nachwirkung wegen Austritt des AG aus dem Verband? Zum Zweiten: Jaja, stimmt schnell lesen ist nicht immer optimal... Wenn keine BV, dann würde ich vorschlagen, dass man schnell eine abschließt. Ansonsten sehe ich den Gleichheitsgrundsatz schon verletzt, weil: kein gleicher Lohn für gleiche Arbeit. Das liesse sich ggf. aber nur individualrechtrlich einklagen. Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Danke für die Antworten.

    Der Betrieb war noch nie tarifgebunden und bis auf den Betriebsrat ist keiner organisiert.
    Natürlich werden wir Betriebsvereinbarungen angehen. Die Frage ist, was können wir jetzt tun.
    Gruß
    Alex

  • Hallo,!

    a) Den AG darauf hinweisen, dass er gegen den Gleichheitsgrundsatz "gleicher Lohn für gleiche Arbeit" verstößt.
    b) Die KollegInnen darauf hinweisen, dass verstossen wird und ggf. ein paar animieren, dagegen zu klagen. Dioe Gewerkschaft übernimmt die Kosten für Mitglieder, evtl. kann man dadurch den Organisationsgrad erhöhen.
    c) Eine Betriebsvereinbarung mit Entlohnungsgrundsätzen abschließen, in der es Eingruppierungsstufen mit entsprechenden Entgeltzuordnungen gibt.
    d) Nach Abschluß dieser BV auf Einhaltung der BV pochen.
    e) Bei personellen Einzelmaßnahmen nach § 99 BetrVG die Mitbestimmung nutzen und Versetzungen oder Einstellungen nur bei entsprechender Gruppierung oder Entlohnung zustimmen.
    f) .... weitere Ideen?

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • HI,
    auch aus meiner Sicht soll der BR hier sein Initiativrecht nutzen.

    Wenn es keine Gruppierungsgrundsätze bei Euch gibt, dann setzt Euch ran, stellt fest, welche Berufsgruppen ihr so habt, in welchem Spektrum die bezahlt werden.
    Daraus erstellt ihr so was wie einen "Lohn- und gehaltsvertrag".
    So, dann habt ihr schon mal einen Grupperiungsgrundsatz und vergleichbare Kollegen. Und wenn es Probleme mit der Gahltsgröße gibt, dann könnt ihr vor Gericht ziehen und dass Gehalt entsprechend anpassen lassen. Eure Gruppierung wird zwar nicht als TV herhalten können, aber wenn der AG bei Gericht nicht ebenfalls so etwas wie eine Gehaltsstruktur nachweisen kann, sieht es für ihn düster aus.
    Und wenn er es kann, dann habt ihr einen Maßstab, an dem ihr die Kollegen bei Einstellung und Umgruppierung messen könnt.
    So oder so - verlieren könnt ihr dabei m.E. nicht.

    Was ich aber für sinnvoller und besser halte - sprecht doch mal mit Eurem Chef über die Idee, so was wie einen eigenen TV zu erstellen. Aktuellen Anlass habt ihr ja. Mit ein wenig Verhandlungsgeschickt und guter Vorbereitung kann man den Gang zum Gericht vermeiden und bekommt was einvernehmliches hin ;)

    Grüße, Frohes Fest, guten Rutsch ... und was man sonst so um die Jahreszeit braucht und möchte :D:D:D

    Gertrüde

  • Hallo miteinander, vielleicht könnte man ja auch über das Gleichbehandlungsgestz versuchen, den Arbeitgeber in die Pflicht zu nehmen. dann muß er tätig werden und die Kollegen haben nicht das Problem der individualrechtluchen Verfolgung.Im übrigen sehe ich wie Werner ganz klar den §87,Abs.1, 10 BetrVG. Da habt Ihr dann auch die Möglichkeit in die Einigungsstelle zu gehen, ohne daß einzelne Kollegen etwas veranlassen müssen.:lol:

  • Team-ifb

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