Namentliche Nennung bei Abstimmungen?

  • Hallo,

    folgende Problematik: In einer Betriebsratssitzung kam es zu einer Abstimmung über ein recht brisantes Thema. Einer der Betriebsratsmitglieder bestand darauf, dass ich als Schriftführerin im Protokoll unter Nennung seines Namens aufführe, dass er für "nein" gestimmt hat.

    Das habe ich nicht getan, da dies meiner Ansicht nach rechtlich unerheblich ist, welches BR-Mitglied wie abgestimmt hat. Der Kollege besteht nun darauf. Wie sieht das rechtlich aus, kann mir das jemand sagen?

    Gruss
    Carmen

  • Hallo Carmen,
    ich habe weder im Fitting noch im Däubler etwas gefunden, was die Forderung des BR-Mitglieds bekräftigt und fundiert.
    Namensnennung bei Abstimmung und dann noch mit "Ja oder nein" ist mir fremd.
    Wie sieht das den der Rest von Euch?

  • Es gibt hier wohl keine rechtlichen Grundlagen dafür.
    Fakt ist, das Gremium stimmt ab mit einem Mehrheitsbeschluss und daran hat sich jeder zu halten.
    In diesem Fall hört es sich so an, als ob der Kollege irgendwann irgendjemand bekannt machen möchte, dass er dagegen war.
    Dieser Kollege sollte sich daran halten, dass es eben bei der Abstimmung einen Mehrheitsbeschluss gegeben hat und der Betriebsrat als Gremium zu sehen ist und nicht als einzelne Person.
    Also ich würde den Antrag des Kollegen ebenfalls verneinen.

  • Hallo zusammen,

    vielleicht möchte der Kollege lediglich dokumentiert haben, wie er abgestimmt hat (man hört doch aus aus AR-Sitzungen, dass xy dagegen war).
    Ich würde dem Kollegen raten, einen schriftlichen Einwand gegen das Protokoll nach § 34 Abs. 2 zu machen. Darin kann er darauf hinweisen, dass er den Vermerk im Protokoll haben möchte, dass er mit "Nein" gestimmt hat. Dieser schriftliche Einwand ist dem Protokoll anzuhängen.
    Damit bleibt das ursprüngliche Protokoll erhalten. Der Kollege hat aber auch seinen Willen bekommen.

    Gruß/Günther

  • Hallo ihr,

    so wie heelium es vorschlägt ist es sicherlich die diplomatischste Lösung. Sie zeigt aber auch, dass es gar keinen Sinn macht sich dagegen zu sperren. Niemand kann verlangen, dass im Protokoll vermerkt wird wie der Kollege X abgestimmt hat. Aber jeder (ausnahmslos!) hat das Recht zu verlangen, dass sein Statement zu Protokoll genommen wird. Insofern spricht meines Erachtens nichts dagegen, dass jemand namentlich erwähnt wird. Einzige Vorraussetzung: er bittet selber drum. Was vergebt ihr euch? Wo ist das Problem?

    Gruß

    Moritz

    [SIZE="9"]P.S. Und nicht dass ihr glaubt, ich hätte nichts besseres zutun als um diese Zeit hier mitzudiskutieren, aber ich habe jetzt endlich (nach lediglich 4 1/2 Jahren Wartezeit) DSL bekommen, und da musste ich halt doch mal hier reinschauen... ;-)[/SIZE]

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hallo,

    habe auch noch nie gehört, dass sich ein Mitglied namentlich bei einer Abstimmung erwähnt haben will. Möchte dieses Mitglied später einmal beim Chef sagen, ich hab damit nichts zu tun?

    Aber wenn Ihr einem Streit aus dem wege gehen wollt, dann würde ich es so machen wie Heelium vorgeschlagen hat.

  • Hallo zusammen,
    es gibt noch einen weiteren Grund, warum es sinnvoll sein kann, dass man sich namentlich vermerken lässt, wann man gegen etwas gestimmt hat.
    Es kann sein, dass der Beschluss des BRs nicht korrekt bzw. zulässig ist. Dann kann es sein, dass die dadurch verursachten Kosten auf den BR zurückfallen, also auf die am Beschluss beteiligten Personen. Nicht haftbar machen, kann man dann diejenigen, die sich ausdrücklich dagegen ausgesprochen haben.

    Ich persönlich habe das in der Vergangenheit schon mal gemacht, weil ich der Auffassung war, dass der Betriebsrat mit seinem Beschluss willentlich und wissentlich (!!) gegen geltendes Recht verstösst. Ich hatte mehrfach darauf hingewiesen. Also habe ich meine Nein-Stimme namentlich ins Protokoll nehmen lassen..
    Sollte es durch die Illegalität zu Konsequenzen kommen, dann will ich mir im Nachgang nicht vorwerfen lassen, dass ich daran beteiligt war. Schon gar nicht wider besseren Wissens.

    Grüße
    Gertrüde

  • Hallo!

    Zitat

    so wie heelium es vorschlägt ist es sicherlich die diplomatischste Lösung. Sie zeigt aber auch, dass es gar keinen Sinn macht sich dagegen zu sperren. Niemand kann verlangen, dass im Protokoll vermerkt wird wie der Kollege X abgestimmt hat. Aber jeder (ausnahmslos!) hat das Recht zu verlangen, dass sein Statement zu Protokoll genommen wird. Insofern spricht meines Erachtens nichts dagegen, dass jemand namentlich erwähnt wird. Einzige Vorraussetzung: er bittet selber drum. Was vergebt ihr euch? Wo ist das Problem?

    Da hat Moritz - wie so oft [SIZE="9"](schleim!)[/SIZE] - richtig und salomonisch geschrieben. Nehmt das doch so zu Protokoll und aus die Maus - stört doch keineN.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hi,

    wie wärs damit:
    Ein BRM var augenscheinlich verhindert, und ein EBRM wurde geladen und hat mit abgestimmt.
    Hinterher stellt sich heraus, dass der Verhinderungsgrund eigentlich keiner war, und der Beschluss somit ungültig ist (Abstimmung evtl. 4:3 für den Beschluss) weil seine Stimme nicht gültig ist.
    Wurde dagegen im Protokoll vermerkt, dass das EBRM dagegen gestimmt hatte, ist der Beschluss trotzdem gültig, weil ja ohne seine Stimme ein 4:2 rausgekommen wäre.

    Kann also schon Sinn machen wenn das namentlich protokolliert wird...

    Gruß
    Gerhard

  • Hallo Gerhard,

    da gehe ich nicht konform, weil durch die Anwesenheit des BREM er durch die Diskussion schon Einfluss genommen hat/nehmen konnte. Sein Abstimmverhalten ist bei der Nichtigkeit des Beschlusses nicht allein zu würdigen, sondern auch das Drumherum. - Da gibt es auch ein Urteil dazu. Habe es aber nicht parat.

    Gruß/Günther

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.