Hallo!
Ein BR-Mitglied hat bereits eine BahnCard50, die er privat bezahlt. Der Kollege fährt häufig für BR, GBR und KBR mit der Bahn. Insgesamt nutzt er die BC50 häufiger für den BR als privat. Der Arbeitgeber will sich an den Kosten für die BC50 nicht beteiligen.
Frage: Ist der Kollege verpflichtet, seine privat finanzierte BC50 für BR-Fahrten einzusetzen und damit dem AG 50% der Reisekosten zu ersparen, obwohl der AG sich explizit weigert, die BC50 mitzufinanzieren?
Der Kollege sagt, er sehe das nämlich gar nicht ein...
Grüsse Winfried