Mit Einsatz eigener Mittel dem AG Ausgaben ersparen?

  • Hallo!

    Ein BR-Mitglied hat bereits eine BahnCard50, die er privat bezahlt. Der Kollege fährt häufig für BR, GBR und KBR mit der Bahn. Insgesamt nutzt er die BC50 häufiger für den BR als privat. Der Arbeitgeber will sich an den Kosten für die BC50 nicht beteiligen.

    Frage: Ist der Kollege verpflichtet, seine privat finanzierte BC50 für BR-Fahrten einzusetzen und damit dem AG 50% der Reisekosten zu ersparen, obwohl der AG sich explizit weigert, die BC50 mitzufinanzieren?

    Der Kollege sagt, er sehe das nämlich gar nicht ein...

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Nunja Winfried,

    so wie ich das sehe, ist der Kollege nicht verpflichtet, seine Bahncard einzusetzen, wenn er nicht will. Andererseits, wenn er sie sowieso hat, warum sollte nicht? Es kostet ihn ja nichts (zusätzlich).

    Grüßchen,
    Carola

  • Hallo Winfried,

    aus meiner Sicht ein klares NÖ! 8)
    Er kann nicht verpflichtet werden. Auf welcher Grundlage denn auch??? Ist ja wohl kaum eine Leistungspflicht aus dem Arbeitsvertrag?? :? (Habt Ihr eine Dienstreiseordnung? Was sagt die ggf dazu?)

    Sollte der AG sich jedoch an den Kosten beteiligen und würden mit der Bahncard irgendwelche "Goodies" erwirtschaftet werden (ich kenn mich mit der Bahn nicht nicht aus, denke an so was wie "Bonusmeilen"), wäre der Kollege verpflichtet, diese dem AG zur Verfügung zu stellen. :shock:

    Insofern würde ich dann auch dankend auf eine Kostenbeteiligung verzichten. :twisted:

    Gruß
    Thomas

  • Hallo,

    Timo: den § (Ersatz von Aufwendungen) habe ich durchgelesen, bin mir aber nicht ganz klar, was Du damit meinst: Heisst das Deiner Ansicht nach, der Kollege hat Aufwendungen, die er für erforderlich halten darf (hier die BC50), und der Auftraggeber (= der AG) muss diese nun erstatten? Denkst Du damit, der AG ist zur Kostenerstattung bzgl. BC50 verpflichtet? Nicht uninteressant... Ich fände das aber eine schwierige Ansicht... Bzgl. Reistätigkeit wg. BR ist der AG ja sicher nicht der Auftraggeber... Anspruchsgrundlage wäre m.E. eher der § 40 BetrVG, und da müßte der Kollege m.E. darlegen, dass er die BC50 ausschließlich oder überwiegend für BR-Reisetätigkeit nutzt...

    Carola: Warum sollte er nicht? Er meint, schon aus Prinzip... Zum Zweiten hat sich für ihn bisher eine BC50 aus privaten Gründen gelohnt (Fernbeziehung), jetzt rentiert sie sich aber privat nicht mehr (aus der Fern- ist eine Nahbeziehung geworden).

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Winfried,

    sorry, hatte mir den Beitrag nicht noch einmal durchgelesen, dachte es ginge um einen "normalen" Kollegen.

    Es ist aber eigentlich egal, ob § 670 BGB oder § 40 BetrVG, beide Pragraphen sprechen ja von notwendigen Kosten.

    Ich würde die Ausgangsfrage umformulieren, es geht weniger darum, ob der AN verpflichtet ist, seine private Bahncard für den Arbeitgeber einzusetzen (ist er meines Erachtens nicht), sondern egentlich doch darum, ob der AN Anspruch auf Ersatz der Normalpreisfahrkarte hat, wenn er die Möglichkeit hatte, eine rabattierte Fahrkarte zu erwerben.
    Was wäre wenn der Arbeitgeber nun nur 50% erstatten würde, weil er Kenntnis von der BC50 hat und der AN würde vor Gericht ziehen. Ich würde (in Unkenntnis irgendwelcher Rechtsprechung hierzu) dazu tendieren, dass nur der halbe Fahrpreis "notwendig" war.

    Jetzt könnte natürlich jemand mit dem Argument kommen: "Ja, aber wenn der AN doch gar nicht verpflichtet ist ...". möglich dass der Jurist daraus tatsächlich eine Verpflichtung zu Übernahme des vollen Fahrpreises ableiten würde, darauf verlassen wollte ich mich aber sicherlich nicht.

    Konstruieren wir doch mal ein Extrembeispiel: Angenommen ein AN hätte aus irgendeinem Grunde Anspruch auf kostenfreie Beförderung in öffentlichen Verkehrsmitteln... (Gab es nach meiner rudimentären Erinnerung früher mal für bestimmte Schwerbeschädigte).

    Des weiteren ermöglicht der berufliche Einsatz der BC 50 dem AN meines Erachtens die BC 50 anteilig von der Steuer abzusetzen.

  • Hallo @alle,

    mich würde jetzt doch noch mehr der Hintergrund der Fragestellung interessieren. Was ist die Ausgangssituation?

    1) Will der AG nur 50 % des Fahrpreises erstatten, weil er weiß, dass das BR-Mitglied eine BC50 besitzt?

    oder

    2) Will das BR-Mitglied Kostenbeteiligung an der privaten BC?

    zu 1) Unabhängig von der Rechtssprechung gibt es doch hier ganz pragmatische Lösungen für den BR, wenn er denn nicht möchte, dass seine private BC "benutzt" wird. Er sagt dem AG ganz einfach, dass er keine mehr besitzt. Woher weiß der AG überhaupt davon?
    Doch nur, weil der Kollege es kundgetan hat.

    zu 2)
    Ebenso wenig wie -aus meiner Sicht- der BR verpflichtet werden kann, die private BC kostensparend einzusetzen, kann umgekehrt der AG auch nicht verpflichtet werden, sich an den Kosten zu beteiligen.

  • Zitat von Winfried:

    Carola: Warum sollte er nicht? Er meint, schon aus Prinzip... Zum Zweiten hat sich für ihn bisher eine BC50 aus privaten Gründen gelohnt (Fernbeziehung), jetzt rentiert sie sich aber privat nicht mehr (aus der Fern- ist eine Nahbeziehung geworden).


    Hallo Winfried,
    damit ist das Problem für die Zukunft doch gelöst. Der Kollege kauft sich einfach keine BC mehr, wenn er sie nicht benötigt. Denn dazu kann der AG ihn nun gar nicht zwingen.

    Grüßchen,
    Carola

  • Hallo,

    zweiteres ist zutreffend: der Kollege hat bisher seine private BC50 auch für BR-Reisetätigkeit benutzt, aktuell wegen der Änderung seiner Lebensumstände aber festgestellt, dass sich seine BC50 privat nicht mehr lohnt. Er hat dann beim AG angefragt, ob dieser sich bei zukünftigen BC50 an den Kosten beteiligen würde. Seine BC50 laufer irgendwann mal ab, und er würde sich aus privaten Gründen keine mehr kaufen.

    Rechnung war: Mindestens x Fahrten pro Jahr alleine wegen KBR/GBR, weitere BR-Fahrten nicht unwahrscheinlich (Schulungen, Gerichtstermine o.ä.), jeweilige DB-Fahrpreise ergeben aufsummiert ca. 1300 Euro. Kosten BC50 ca. 200 Euro, Ersparnis für den Arbeitgeber durch BC 50 also mindestens ca. (1/2 * 650 - 200 =) 450 Euro p.a.

    Der AG lehnt eine Kostenbeteiligung ab.

    Klar ist: der Kollege wird sich keine neue BC50 mehr kaufen. Seine jetzige gilt aber noch ca. 1/2 Jahr, und er möchte "schon aus Prinzip" seine jetzt noch gültige BC50 nicht mehr für den BR einsetzen. Und darauf zielt meine Frage.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Winfried:

    Klar ist: der Kollege wird sich keine neue BC50 mehr kaufen. Seine jetzige gilt aber noch ca. 1/2 Jahr, und er möchte "schon aus Prinzip" seine jetzt noch gültige BC50 nicht mehr für den BR einsetzen. Und darauf zielt meine Frage.

    Wenn in Deutschland jemand erklärt, er mache etwas "aus Prinzip", dann meint er in aller Regel damit, dass es keinen vernünftigen Grund gibt...

    Vermutlich wird nichts weiter passieren. Aber so wie die Leuts bei Euch drauf sind, könnte es natürlich passieren, dass der AG ebenfalls "aus Prinzip" nur 50% erstattet. Und der Ausgang des darauf hin folgenden Gerichtsverfahrens ist meines Erachtens prinzipiell nicht vorhersagbar...

  • Hallo Timo!

    Zitat

    Wenn in Deutschland jemand erklärt, er mache etwas "aus Prinzip", dann meint er in aller Regel damit, dass es keinen vernünftigen Grund gibt...


    Evtl. keinen vernünftigen, mag sein, aber hier einen (irgendwo nachvollziehbaren) emotionalen...
    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Wenn der AG sich weigert sich an der Bahncard zu beteiligen, dann würde ich für DIenstfahrten normale Fahrscheine lösen und die mir auch bezahlen lassen.

    Der AG soll sich dann aussuchen, was ihm lieber ist.

    Gruß
    Notenhobler

  • Team-ifb

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