Guten Tag,
ist es irgendwo gesetzlich zu stützen, das AN die Reisekosten erstattet bekommen, wenn zur Teilnahme an unserer kommenden Bertiebsversammlung Reisekosten anfallen?
Ist es für uns als BR möglich oder notwendig eine Kostenzusage vom AG zu bekommen?
Oder ist das gemäß BetrVG § 44 Abs. 2 Satz 2 geklärt und wir können eine Kostenzusage auf Basis dessen erwirken?
Grüße und vielen Dank im vorraus
Marc Wildschütz