Abrufarbeit im AV ohne Zustimmung des BR?

  • Hallo,

    bzgl. der Einführung von Abrufarbeit hat der BR ja Mitbestimmung. Eine BV hierzu haben wir nicht.

    Jetzt folgendes: Unser AG schließt nun schon regelmäßig Verträge ab, nach dem Schema: x feste Stunden + x/4 Stunden mögliche Abrufarbeit (z.B. 32 Stunden fest, max. 8 Stunden zusätzlich Abruf).

    Frage: Darf er solche Verträge abschließen, obwohl es keine BV dazu gibt? Er also Abrufarbeit gar nicht anordnen kann? Wir haben bei uns im BR unterschiedliche Meinungen.

    Ich meine: Er darf das, so lange er nicht tatsächlich Abrufarbeit durchführt bzw. anordnet (weil erst die faktische Durchführung die Mitbestimmung voraussetzt). Andere Meinung: Er darf das nicht, weil er nichts in AVe reinschreiben darf, was BVen widerspricht (bzw. etwas reinschreiben, was ohne BV nicht erlaubt ist).

    "Und ob Du Recht hast oder nicht, das sagt Dir gleich..." das Forum, hoffe ich.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo Winfried,

    ich fürchte, Dein AG darf solche Verträge abschließen, zumindest finde ich nichts was dagegenspricht. Allenfalls könnte durch TV solche Abrufarbeit ausgeschlossen werden.
    Allerdings seid Ihr natürlich bei der Umsetzung der Abrufarbeit voll in der MB.

    &tschüß

    Wolfgang

    P.S.: Was ist eigentlich aus Deiner "brennenden Hütte" vom 16.10. geworden ???

  • Hallo Winfried,

    noch was dazu: wenn Ihr eine BV abschließen solltet, die da lautet x/8-Std = Abrufarbeit, dann geht diese Regelung vor die arbeitsvertragliche Regelung. Also: AG kann dann höchstens (in Deinem Beispiel) nicht 8 Std/Woche verlangen sondern nur 4 (Günstigkeitsprinzip).

    Herzlichen Gruß nach Niederbayern/Günther

  • Hallo,

    da seid Ihr beide meiner Meinung. Wobei ich gehofft hätte, es sei andersrum... Eines der wenigen Beispiele, wo ich alter Rechthaber mir wünschte, nicht Recht zu haben... :wink:

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Servus und Danke BbB,

    weiß ich, kenn' ich. Im Kommentar dazu wird auf die MBR des BR in der Frage deutlich hingewiesen. Unser Problem ist halt, dass Verträge wie von mir beschrieben abgeschlossen werden und die Betroffenen dann faktisch Teilzeit arbeiten (weil sie ja nicht abgerufen werden).

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.