Hallo zusammen,
wir würden gern mit unserem AG darüber eine Vereinbarung treffen, wem gegenüber sich unsere MA arbeitsunfähig zu melden haben.
AG sagt, bei Team- oder Abteilungsleitern.
Die sind aber meist nicht zu erreichen.
Melde ich mich dann bei meinem Kollegen AU, kann es mir passieren, dass ich abgemahnt werde.
AG vertritt die Auffassung, es sei im EFZG klar geregelt, das man sich beim AG AU zu melden hat und er will nicht verhandeln.
Wir sagen, dass ist BetrVG 87.1.1 Ordnung im Betrieb und wollen den Begriff Arbeitgeber (Personenkreis) konkretisieren.
Wie ist da so Eure rechtliche Auffassung?
Gruß
Wolle