Hallo,
ist die Ernennung eines Kollegen zum bundesweiten Spartenleiter ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang?
Hintergrund: Wir sind ein bundesweit tätiges Unternehmen mit ca. 12 Standorten. An jedem Standort arbeitet ein Kollege der Sparte X als Vertriebsmann. Da bislang keine Spartenleitung (Koordination aller Vertriebsleute) vorhanden war, wurde den Mitarbeitern nun mitgeteilt, dass einer dieser Vertriebsmänner zum Spartenleiter ernannt wurde.
Das prekäre an der Situation ist nur, dass ein anderer Vertriebskollege uns bereits vor einigen Wochen angeschrieben hatte, dass er gehört habe Herr X solle ernannt werden. Er würde den Job aber ebenso gerne machen und würde eine Stellenausschreibung vermissen. Diese Ausschreibung hat tatsächlich nicht stattgefunden.
1. Muss die Stelle ausgeschrieben werden (obwohl nur eine Ernennung)?
2. Handelt es sich überhaupt um einen neuen Arbeitsplatz gemäß § 93 BetrVG
Vielen Dank für die Antworten!
Christian