Hallo zusammen,
ich habe eine Frage zum § 95 Abs. 1 Satz 4: Voraussetzung für eine Delegation von Aufgaben ist lt. Gesetz eine Mindestanzahl von 100 sbM, um Aufgaben an den Stellvertreter zu delegieren.
Diese Anzahl haben wir bei weitem nicht erreicht. Unser BR hat 15 Mitglieder und entsprechend viele Ausschüsse.
Eine Teilnahme an allen Ausschusssitzungen erscheint mir unzweckmäßig. Andererseits wäre es vielleicht ganz gut, wenn die SV bei den Sitzungen mit vertreten wäre. Gibt es eine Möglichkeit, dass man abweichend von Gesetz mit dem AG vereinbart, dass trotzdem Aufgaben auf den/die Stellverteter übertragen werden?
Wie sieht Ihr das?
Vielen Dank schon mal für die Antworten.
Gruß/Günther