§ 95 Abs. 1 Satz 4

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zum § 95 Abs. 1 Satz 4: Voraussetzung für eine Delegation von Aufgaben ist lt. Gesetz eine Mindestanzahl von 100 sbM, um Aufgaben an den Stellvertreter zu delegieren.
    Diese Anzahl haben wir bei weitem nicht erreicht. Unser BR hat 15 Mitglieder und entsprechend viele Ausschüsse.
    Eine Teilnahme an allen Ausschusssitzungen erscheint mir unzweckmäßig. Andererseits wäre es vielleicht ganz gut, wenn die SV bei den Sitzungen mit vertreten wäre. Gibt es eine Möglichkeit, dass man abweichend von Gesetz mit dem AG vereinbart, dass trotzdem Aufgaben auf den/die Stellverteter übertragen werden?

    Wie sieht Ihr das?

    Vielen Dank schon mal für die Antworten.

    Gruß/Günther

  • Moin helium,

    schau mal in §94 SGB IX, dort heißt es

    Zitat

    § 94 - Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung

    (1) In Betrieben und Dienststellen, in denen wenigstens fünf schwerbehinderte Menschen nicht nur vorübergehend beschäftigt sind, werden eine Vertrauensperson und wenigstens ein stellvertretendes Mitglied gewählt, das die Vertrauensperson im Falle der Verhinderung durch Abwesenheit oder Wahrnehmung anderer Aufgaben vertritt. ...

    Tschüß und Gruß vom Öhrwin

  • Grüß Gott, Heelium,

    auch bei mir akzeptiert der AG, daß gelegentlich meine Stellvertreterin erscheint - unter Freistellung natürlich. Ich denke, das ist als Vereinbarung problemlos zulässig.
    Allerdings war es nur durchsetzbar mit der glaubwürdigen "Drohung", daß ansonsten ich gnadenlos alle Termine wahrnehmen würde, sprich: die Zeit sowieso anfällt und bezahlt werden muß. Da ich freigestellter BR bin, hat dann der BR gedroht, daß er natürlich im Umfang meiner Beanspruchung als SBV eine weitere Freistellung verlangen würde.

    &Tschüß

    Wolfgang

  • Hallo Heelium,

    ich schließe mich den bereits gemachten Bemerkungen der Kollegen an. Will Dir aber mitteilen, wir legen dies bereits bei der Mitteilung zur anstehenden SBV - Wahl schriftlich fest. Wieviele Stellvertreter wir wählen ( 3 Stck.) und welche Rechte dieser Stellvertreter hat. Genau Dein Problem, externe Seminarbesuche usw.

    Gruß Urmel :D

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.