Spedition - Wann kann/muss BR-Sitzung stattfinden

  • Hallo erstmal,

    wir in unserer Spedition sind absolute Neulinge in Sachen BR. Nach einigen Sitzungen und inzwischen einer Neuwahl wg. zu wenigen Mitgliedern ist der BR nun neu aufgestellt.

    Die meisten BR-Mitglieder sind Kraftfahrer im Fernverkehr. Nun möchte der Wahlvorstand/alter BR-Vorsitzender die 1. Sitzung des neu gewählten BR an einem Freitag gegen 17:00 Uhr einberufen. Mal ganz nebenbei war es bisher bei außerordentlichen Kündigungen sogar möglich eine Sitzung mitten in der Woche einzuberufen.

    Der AG hat jetzt angekündigt, dass er es nur zulässt die Sitzungen am Samstag durchzuführen, da es ihm nur mit hohen Kosten möglich ist die Fahrzeuge bis 17:00 Uhr zum Hauptstandort zu bekommen. Unserer Meinung nach ist es der Disposition sehr wohl möglich das bis zur gewünschten Zeit zu erledigen. Die Sitzung ist ja aus Rücksicht auf den Betrieb schon so spät gelegt worden.

    Der AG hat nun angekündigt, dass ein Teil der BR-Mitglieder nicht zum genannten Zeitpunkt erscheinen werden. Es besteht sogar der Verdacht, das absichtlich so disponiert wird, dass die Mitglieder keine Chance haben an der Sitzung am Freitag teilzunehmen.

    Wie sollen wir nun reagieren? Aus unserer Sicht behindert er den BR.


    Gruß Amiga

  • Amiga,

    wenn dem so ist, dann muss man wohl einmal Nägel mit Köpfen machen.

    Betriebsratssitzungen haben grundsätzlich während der Arbeitszeit zu erfolgen.
    Deshalb würde ich dem AG noch einmal mitteilen dass die Sitzung am Freitag um 17:00 Uhr stattfindet (und damit seid Ihr dem AG schon sehr weit entgegen gekommen) und die BR Mitglieder sind am Freitag um 17:00 Uhr zurück, egal wie voll der LKW noch ist...

  • Zitat von Timo Beil:

    Amiga,

    wenn dem so ist, dann muss man wohl einmal Nägel mit Köpfen machen.

    Betriebsratssitzungen haben grundsätzlich während der Arbeitszeit zu erfolgen.
    Deshalb würde ich dem AG noch einmal mitteilen dass die Sitzung am Freitag um 17:00 Uhr stattfindet (und damit seid Ihr dem AG schon sehr weit entgegen gekommen) und die BR Mitglieder sind am Freitag um 17:00 Uhr zurück, egal wie voll der LKW noch ist...

    Hallo Timo,

    erstmal Danke für Deine schnelle Antwort.

    Wir haben ihm das mitgeteilt. Leider besteht er auf seinem Standpunkt. Samstag ist für ihn auch ein Arbeitstag.

    Wie schon geschrieben hat er auch schon angekündigt, dass die BR-Mitglieder nicht alle am Freitag da sein werden.

    Welche Möglichkeiten haben wir das so kurzfristig noch durchzusetzen? So wie es aussieht ist er voll auf Konfrontation aus. Nachher heisst es dann wieder gegenüber der Belegschaft, dass der Betriebsrat nur Geld kostet. :roll:

  • Amiga,

    die betrieblichen Bedürfnisse müssen natürlich bei der Terminierung der Sitzungen berücksichtigt werden. Dabei gilt aber auch "Passen tut der Termin nie.". Also alleine die Tatsache dass dem AG lieber ist wenn die Kollegen während der üblichen Arvbeitszeit auf dem Bock sitzen ist nicht ausreichend. Wenn Ihr die Sitzungen morgens um 8:00 oder abends um 16:00 Uhr macht, dann könnt Ihr eigentlich kaum noch etwas falsch machen.

    Ist denn der Samstag bei Euch Regelarbeitstag?

    Prinzipiell gäbe es noch die Möglichkeit, dem Arbeitgeber per einstweiliger Verfügung aufzugeben die reibungslose Durchführung der konstituierenden Sitzung zu ermöglichen. Dazu braucht Ihr aber einen Anwalt und einen Arbeitsrichter...

    Im Augenblick scheint es doch darum zu gehen auszutesten ob der AG den neuen BR "im Griff" hat. Jeder Fahrer der am Freitag nicht pünktlich zur Sitzung erscheint ist ein BRM das der AG im Griff hat... Meines Erachtens solltet Ihr gerade jetzt beweisen dass Ihr Manns genug seid ihm Paroli zu bieten. Wie gesagt: Ihm klar machen dass die BRM, unabhängig von der Tourenplanung pünktlich zur Sitzung kommen. Dann kann er entscheiden ob er riskiert die Touren so zu planen dass sie abgebrochen werden müssen.

  • Hallo Amiga und alle anderen,

    das Problem mit den Sitzungsterminen kenn ich auch.(ebenfalls Spedition). Wir legen unsere Sitzungen auf Montag früh, 8 Uhr, da können die Fernfahrer anschließend losfahren, Nach dem neuen Arbeitszeitgesetz ist es aber auch kein Problem mehr, die Fahrer am Freitag Nachmittag auf dem Hof zu haben.
    Im Übrigen ist es Aufgabe der Disponenten, die Touren so zu planen, dass alle BRs an den Sitzungen teilnehmen können.
    (Rechtzeitige Ankündigung vorausgesetzt!)
    Lasst euch nicht unterkriegen und beharrt auf eurem Recht.

    Gruß
    Schwabe

  • Hallo,

    der Arbeitgeber läßt Sitzungen nicht zu - er bekommt den Sitzungstermin mitgeteilt und hat dann die Pflicht dafür zu sorgen, dass alle Geladenen kommen können. Tut er das nicht oder geht er gar altiv dagegen vor, so behindert er die BR-Arbeit bzw. die Wahl (da konstituierende Sitzung) und müßte verklagt werden.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von Timo Beil:

    Prinzipiell gäbe es noch die Möglichkeit, dem Arbeitgeber per einstweiliger Verfügung aufzugeben die reibungslose Durchführung der konstituierenden Sitzung zu ermöglichen. Dazu braucht Ihr aber einen Anwalt und einen Arbeitsrichter...

    ... und einen Beschluß?

    Ich kann nur bestätigen was ich bisher gelesen habe. Es sollten alle schauen dass sie rechtzeitig zur Sitzung kommen. Egal was mit der Ladung ist.

  • Weil er hier diesen Beschluss vermutlich gar nicht wird fassen können.

    In der Regel ist ein solcher Beschluss zwar notwendig, aber nicht, wenn, wie hier, der Beschluss gar nicht erwirkt werden kann.


    Obwaohl... es wäre zu prüfen ob der Wahlvorstand einen solchen Beschluss fällen kann.

  • Danke Timo, da hab ich mal wieder was gelernt. Zwei kleine Fragen hab ich aber noch:

    1. Gibt es dazu Urteile oder irgendeine Quelle (falls Du nichts zur Hand hast brauchst Du nicht extra suchen, ich bin nur neugierig und nicht in einer solchen Situation)?
    2. Was ist wenn eine Einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht beantragt wird (es entstehen Kosten) und später im Haupsacheverfahren stellt sich heraus, dass der BR einen solchen Beschluss nicht gefasst hätte wenn er zur Abstimmung gestanden hätte oder gar, dass eine einstweilige Verfügung nicht notwendig war. Was geschieht mit den Kosten?

  • Hallo,

    ich gehe davon aus, dass der WV diesen Beschluß fassen muß, da es um die konstituierende Sitzung, und damit um einen Teil der Wahl geht.

    Grüsse Winfried

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Zitat von christofbrtrier:

    Danke Timo, da hab ich mal wieder was gelernt. Zwei kleine Fragen hab ich aber noch:

    1. Gibt es dazu Urteile oder irgendeine Quelle (falls Du nichts zur Hand hast brauchst Du nicht extra suchen, ich bin nur neugierig und nicht in einer solchen Situation)?

    Nö, müsste ich selber suchen.


    Zitat

    2. Was ist wenn eine Einstweilige Verfügung vor dem Arbeitsgericht beantragt wird (es entstehen Kosten) und später im Haupsacheverfahren stellt sich heraus, dass der BR einen solchen Beschluss nicht gefasst hätte wenn er zur Abstimmung gestanden hätte oder gar, dass eine einstweilige Verfügung nicht notwendig war. Was geschieht mit den Kosten?

    Die muss meines Erachtens dennoch der Arbeitgeber tragen. Handelt sich um Kosten der BR-Arbeit. Der AN der den Antrag auf einstweilige Verfügung gestellt hat hat hier sicherlich nicht erkennbar falsch gehandelt. Der Arbeistrichter wird auch nicht fragen ob der BR ggf. diesen Beschluss gefällt hätte.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.