BR-Rücktritt

  • hallo erstmal,

    folgende Sachlage:
    unser Betrieb hat (sehr) klein angefangen, ich wurde letztes Jahr als einköpfiger BR gewählt,
    wir expandieren stark
    inzwischen haben wir über 400 MA, davon ca. 120 Festangestellte, Tendenz steigend !

    Wir möchten nun den BR auf 7 Mitglieder erhöhen (§9).
    Ich plane daher als BR zurückzutreten und so sofortige Neuwahlen herbeizuführen (§13 II, 3)

    meine Frage dabei ist:

    WelcheFormalitäten habe ich eigentlich bei einem Rücktritt zu beachten,
    reicht eine email an die Geschäftsführung und ein öffentlicher Aushang ?

    Was muss ich bei der Bestellung des Wahlvorstandes beachten?
    Gibtes da irgendwelche Vorschriften oder darf ich bestimmen wen ich will (z.B.Leiharbeitnehmer)?


    vielen dank für euren Rat,

    betriebskurti

  • Hallo,

    das mit dem Rücktritt funktioniert nur, wenn Du kein Ersatzmitglied mehr hast. Ansonsten müßten auch alle Ersatzmitglieder schriftlich ihren Rücktritt erklären.
    Die Mitglieder des WV müssen "wahlberechtigt" sein (§ 16 BetrVG), damit wären auch Leih-AN als Mitglieder möglich. Allerdings gehst Du damit ein gewisses Risiko ein, daß der Leih-AN vor Abschluß der Wahl auf einmal "verschwindet". Deswegen würde ich nur eigene AN nehmen und auf jeden Fall auch Ersatzmitglieder benennen. Du kannst Dich auch selbst zum Wahlvorstand bestellen, auch wenn Du wieder kandidierst.
    Kümmere Dich auch um geeignete Kandidaten.
    Worüber Du nachdenken solltest, bevor Du zurücktrittst (wenn es denn geht), ist das Thema "Freistellung". Nach der mir vorliegenden Literatur ist es durchaus zulässig, in expandierenden Betrieben bei Überschreiten der jeweiligen Grenze mitten in der Periode entsprechend freizustellen.

    &Tschüß

    Wolfgang

  • Sorry, aber das ist so nicht ganz korrekt. In einem ähnlichen Thread hier habe ich gelernt, dass es einen Unterschied macht, ob ein einzelnes BR-Mitglied zurücktritt, dann rückt ein Ersatzmitglied nach, oder ob der BR seine Rücktritt erklärt. Dann gibt es Neuwahlen.

    D.h. der einköpfige BR kann sagen ich habe keine Lust mehr, soll das ein anderer machen oder er kann sagen der BR sieht keine Grundlage mehr. Der Unterschied? Das erste ist eine Individualentscheidung, das zweite ein Beschluss des Gremiums.

    Um also Neuwahlen zu erreichen muss der Beschluss gefasst werden, dass der BR zurücktritt. (Mit Tagesordnung, Protokoll und Mitteilung an den AG etc.pp).

    Nach § 16 BetrVG kan jeder Wahlberechtigte in den Wahlvorstand gewählt werden. Und Leiharbeitnehmer sind nun mal wahlberechtigt. D.h. juristisch steht dem nichts im Wege. Ob es logistisch Sinn macht kannst nur du entscheiden.

    Gruß

    Moritz

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Hi Wolfgang,
    das ist so nicht ganz richtig.
    Aus seinem Rücktrittsbeschluss muss eindeutig hervorgehen, dass nicht der Kollege Kurt sein Mandat niederlegt, sondern das Gremium Betriebsrat geschlossen zurücktritt.
    Klingt zwar in dem Fall seltsamt, weil nur ein 1-Personen BR, aber die Folgen sind:

    Mandatsniederlage des Kollegen => Ersatzmitglied rückt nach und ist BR

    Gremium BR tritt zurück => Restmandat des derzeitigen BR (also Kurt) bis zur Neuwahl (die umgehend einzuleiten ist)

    @ Kurt
    Also einfach Beschluss fassen, dass der Betriebsrat (!! auf den Wortlaut achten, ggf. von Juristen (Gewerkschaft, Anwalt, ...) formulieren lassen) zurücktritt, und dann ist bald ein größerer BR.
    Und das vielleicht auch wieder mit Dir. Der Fluch der Demokratie ist, dass man Wahlen auch verlieren kann. 8)

    Viel Spass weiterhin

    Gertrüde

  • Hallo zusammen,

    vor dem Rücktritt sollte die Zusammensetzung des WV schon stehen, damit dieser dann auch die Arbeit aufnehmen kann. Nach dem Rücktritt dann mit der Suche anzufangen, halte ich für falsch.

    Auch sollte schon geklärt worden sein, wer als Kandidat zur Verfügung steht; nicht dass dann nur 3 KollegInnen sich aufstellen lassen wollen. Dann hat man vielleicht sogar das Gegenteil erreicht von dem was gewollt war.

    Gruß/Günther

  • Hi Günther,
    selbst wenn sich "nur" 3 weitere Kandidaten finden ist das immer noch besser, als nur 1 BR zu sein und alles selber machen.

    Den WV kannst Du vor dem Rücktritt gar nicht bestellen, denn wo ein rechtmäßiger BR existiert, da gibt es keine Wahl und damit keinen WV. ;)

    Also erst tritt der BR zurück und hat damit den Grund einen WV zu bestellen.

    Wo ich Dir Recht gebe ist dass es sinnvoll ist, sich vorher jemanden zu suchen, der den WV gibt, wenn es soweit ist.
    Und wenn nicht kann der 1-Mann-BR auch einen 1-Mann WV darstellen.

    Grüße
    Gertrüde

  • Ähem, Gertruede,

    da der Kaffee mittlerweile bei mir gewirkt hat, frage ich mich, wie der "1-Mann-WV" mit § 16 Abs. 1 Satz 1 BetrVG vereinbar ist ???

    ansonsten hast Du natürlich recht, der WV kann erst nach Rücktritt bestellt werden, durch den Rücktritt endet die Amtszeit ja nicht sofort (§ 21 Satz 5)

    &Tschüß

    Wolfgang

  • Hi,

    ich hatte nicht geschrieben, dass der WV vorher bestellt werden soll, sondern, dass man vor dem Rücktritt schon versucht abzuklopfen, wer als WV sich zur Verfügung stellen würde; nicht dass man dann rumrödelt und kein WV da ist, weil keiner den Job machen möchte.

    Selbstverständlich hast Du, Gertrüde recht, dass ein 3er BR besser ist als ein 1er BR. Aber was macht das für einen Eindruck nach außen: Tenor 1 allein hat keine Lust; aber die vielen anderen auch nicht mehr.
    Da würde ich dann doch lieber solange weitermachen, bis ich mir einigermaßen sicher bin, eine halbwegs große Anzahl an Kandidaten zusammen zu bekommen.
    (Ist eben meine ganz, ganz persönliche Meinung.)

    Gruß allseits/Günther

  • Kurze Anmerkung: Wenn die Mitarbeiteranzahl auf ca. 400 gestiegen ist, spricht sehr viel für die Wahl eines 9-köpfigen BR-Gremiums mit zumindest einem ganz freigestellten BR-Mitglied.
    Vielleicht ist es schwer, mindestens so viel Leute für die Kandidatur zum BR zu begeistern. Versuchen sollte man es allemal.

  • Team-ifb

    Hat das Thema geschlossen.