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Hallo zusammen,war ja schon lange nicht mehr hier, hoffe es geht allen gut???
Das Jahr neigt sich so langsam dem Ende zu. Wir, der BR, fürchten, dass es auch in diesem Jahr wieder kurz vor Torenschluß heißen wird: der, der und der MA arbeitet nur noch xyz stunden und MA 1-5 werden gekündigt. Das ist jedes Jahr unerquicklich, weil es immer nur die gleichen Abteilungen trifft und trotz Zusagen, dass die Betriebszugehörigkeit bleibt, trotz Kündigung - ein schaler Nachgeschmack bleibt.
Fakt ist aber, dass wir im Winter zu viel Personal haben und die Kosten zu hoch sind. Das sehen wir auch ein.
Wir wollen nun zum Arbeitsamt und uns beraten lassen, ob auch für uns, ein saisonal schon abhängiges Unternehmen, Kurzarbeit möglich ist.
Die GL wurde im letzten Monatsgespräch schonmal über das Vorhaben informiert, lehnte es entsetzt ab (Kollegin hatte versehentlich von einer "Delegation" - bestehend aus BR Mitgliedern, Cheffe evtl. und Kolleginnen aus der Personalabteilung- gesprochen). Er meint, dass könne man rucki-zucki am Telefon besprechen. Das sehen wir nicht so. Zumal er immer noch nicht, wie uns versprochen, die Personalabteilung ihrerseits beauftragt hat, sich um das Thema zu kümmern und das Gespräch beim Arbeitsamt zu suchen.
Er (der Cheffe vom Ganzen...) telefoniert auch nicht nur, sondern fährt persönlich zu Terminen. Beim Telefonat mit dem Sachbearbeiter des Arbeitsamtes stellten wir alle fest, dass wir am Telefon mit diesem wortkargen Mitarbeiter auch kaum eine Chance hätten.
Wir haben nun einen Termin vereinbart, nachträglich die GL über den noch kommenden Termin informiert und vorgeschlagen, dass gerne Kolleginnen aus der Perso, und/oder er selbst mitfahren kann. Da der Cheffe derzeit außer Haus ist, wird seine Assi das dem Cheffe mitteilen.
Wir sind sehr gespannt, was er dazu sagt oder ob er tobt oder es verbietet. Wir würden nämlich gerne mit dem Firmenbüschen fahren, damit wir keine Fahrtkostenabrechnung machen müssen.
Dürfen wir nun eigenmächtig Infos außerhalb des Betriebs beim Fachmann einholen, nach § 80 und die Kostendeckung (evtl. Fahrtkosten bei Privatpkw) nach § 40 verlangen?
In den schlauen Büchern fand ich überall nur Hinweise über interne Experten, Rechtsanwälte etc. Hat jemand Erfahrungen mit so einer Außer-Haus-Runde???
Liebe Grüße
Das Inselchen
Fahrt des BR zum Arbeitsamt wegen evtl. Kurzarbeit - erlaubt
- Inselchen
- Geschlossen
- Erledigt
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Hallo Inselchen,
Erfahrungen habe ich mit solchen Terminen außer Haus nur wenige.
Wenn so ein Termin anfällt gehe ich hin (okay, ich bin freigestellt) und nehme ihn wahr.
Hier hat noch nie jemand Einwände gehabt.
Und sollten Fahrtkosten anfallen rechne ich diese ebenfalls selbstverständlich ab, ohne dass es Einwände gäbe. Das dürfte m.E. durch § 40 abgedeckt sein.
Der Berater des Arbeitsamtes dürfte ja wohl nichts kosten.
Die ganze Geschichte über § 80 anzugehen halte ich persönlich für nicht klug, da der BR erst nach näherer Vereinbarung mit dem AG Sachverständige hinzuziehen kann.
Ich an Deiner Stelle würde meine freigestellten hinschicken, oder einen Mitarbeiter des ASrbeitsamtes in eine der nächsten BR-Sitzungen einladen.
Gruß
Wolle -
vielen Dank für deine Meldung! Wir haben leider keinen Freigestellten, wir sind ein 5-köpfiges Gremium. In § 80 wird aber doch unter Nr. 8: die Beschäftigung im Betrieb zu fördern und zu sichern - genau dieser Punkt angesprochen?! Im Basiskommentar heißt es : Vor dem Hintergrund der häufigen Umstrukturierungen und anderer Betriebsänderungen , die regelmäßig mit einem Personalabbau verbunden sind, soll sich der BR dafür einsetzen, dass die Beschäftigung im Betrieb gesichert und gefördert wird. Zur Erfüllung dieser wichtigen Aufgabe hat das neue Recht dem BR mehrere Beteiligungsrechte gegeben, Anzuführen sind insbesondere: die umfassenden Vorschlagsrechte, mit denen der BR ein Instrumentarium zur Ergreifung von Initiativen mit der Zielsetzung der Beschäftigungssicherung erhält;.......
meinst du nicht, dass das eindeutig dazugehört, wenn wir uns um die Frage kümmern - Kurzarbeit statt Kündigung etc.?? -
Servus Inselchen,
ich meine ja.
Viele Grüße aus Niederbayern von B. b. B.
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Ein herzliches Hallo an die Ostsee,
dass das eindeutig zu eurem Arbeitsgebiet gehört würde ich auch so sehen. Ihr solltet einfach mal über Wolles Vorschlag nachdenken und euch den Kollegen von der Agentur ins Haus holen. Dann habt ihr nämlich überhaupt kein Problem! Dazu solltet ihr dann eine ganz offizielle Anfrage bei der Agentur stellen. Und wenn ihr dann Glück habt kommt auch jemand mit richtig Plan...
Gruß
Moritz
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Hallo,
hier noch mal ein oder auch zwei Gedanken von mir.
Das Euer Anliegen durch den § 80.1.8 abgedeckt ist steht für mich ausser Zweifel.
Bleibt die Frage mit der Vereinbarung zum Sachverständigen nach
§ 80.3 .
Die Vereinbarung mit dem AG kann sich m.E. nur auf die Kostenübernahme beziehen, habe aber momentan keinen Kommentar zur Hand um dieses detaillierter nachzulesen.
Da für den Sachverständigen des Arbeitsamres keine Kosten anfallen dürften (solltet Ihr vielleicht vorher mal abklären), würden also nur Kosten für die Fahrt anfallen, denn auch die Zeit die Ihr beim Amt verbringt ist m.E. berteits in § 37.2 geklärt.
Ich würde auf der nächsten BR-Sitzung einen Beschluss fassen, nach § 80.3 einen Sachverständigen des Arbeitsamtes hinzuzuziehen und die Kosten für die Fahrten der Betriebsräte nach § 40 dem AG aufzugeben.
Und dann mal abwarten, was "Cheffe" dazu sagt.
Nichts desto Trotz würde ich immer noch die Einladung des Arbeitsamtsmitarbeiters in eine BR-Sitzung favorisieren.Gruß
Wolle -
Wir haben am 18.9. Betriebsversammlung. Zu diesem Termin wollten wir unsere neue Betriebsvereinbarung Urlaubsgrundsätze vorstellen - wegen Verzögerungen vom Chef stellen wir sie zwar vor, aber in Kraft ist sie nicht, weil seine Unterschrift fehlt.
Auf selbiger BV wollten wir auch über das Thema Kurzarbeit reden. Vereinbart war eigentlich auch, dass der Geschäftsführer seiner Abteilung Personal die Anweisung gibt, sich umgehend mit diesem Thema zu befassen und schlau zu machen - ist ebenfalls nicht geschehen. Uns hat er zwar gesagt, dass er die Damen informiert hat, aber wie üblich hat er uns böse angelogen.
Nun nehmen wir das Zepter selbst in die Hand. Wir haben zwar beim Telefonat mit dem Arbeitsamt mitbekommen, dass der Herr auch außer Haus Termine wahrnimmt, aber hier einen relativ zeitnahmen Termin zu bekommen scheint unwahrscheinlich. Und so fürchten wir, dass die Zeit dahinplätschert und wieder nichts eruiert wurde und wieder nach dem üblichen Weg verfahren wird, den wir eigentlich nicht weiter so unterstützen möchten.
Wir haben den Chef über seine Assi von unserem Vorhaben unterrichtet, mal sehen was er morgen sagt, dann ist er wieder im Haus. Entweder er reißt mir den Kopf ab oder er ist vielleicht mal froh, dass jemand anders an das denkt, was er für weniger wichtig erachtet (er ist nämlich derzeit im privaten Wahlkampf - will Bürgermeister werden....)Euer Inselchen
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... na den Wahlkampf würde ich doch nutzen. So als Schlagzeile : Bürgermeisterkandidat verweigert in seinem Betrieb eine Regelung zur Arbeitsplatzsicherung.
Mal sehen was der Cheffe dazu sagt. -
Team-ifb
Hat das Thema geschlossen.