Ich bin Betriebsratsmitglied und leider seit 2 Monaten arbeitsunfähig. Kann ich während meiner Krankheit die Protokolle der Sitzungen einsehen?
Betriebsrat Protokoll
- johanna31
- Erledigt
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Die Frage wird dir hier niemand beantworten können.
Dürfen tust du es (s. § 34 (3) BetrVG). Da es ein Ehrenamt ist, bleibst du ja Mitglied des Gremiums.
Man beachte allerdings die Formulierung im Gesetz: die besagt "einzusehen". D.h. niemand muss dir die Unterlagen per Post schicken oder gar per Mail. Du hast das Recht hinzugehen und die Unterlagen einzusehen.
Ob du das allerdings kannst, sprich ob das vereinbar ist mit deiner AU... wenn du es nicht weißt...
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Klar kann man die Frage beantworten, und zwar ohne Verkomplizierung mit: Ja.
Was das Zusenden beträfe, möchte ich Moritz aber doch noch ergänzen: Der BR muss das nicht, aber m.E. sollte oder darf er das auch nicht.
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Klar kann man die Frage beantworten, und zwar ohne Verkomplizierung mit: Ja.
Was das Zusenden beträfe, möchte ich Moritz aber doch noch ergänzen: Der BR muss das nicht, aber m.E. sollte oder darf er das auch nicht.
Was spricht dagegen?
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hast Du nix zu tun?
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never feed the Troll!
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hast Du nix zu tun?
Homeoffice. Ist grad übertrieben langweilig., und du?
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Kinners, bleibt doch mal friedlich. Das
Was spricht dagegen?
ist doch zumindest mal eine Frage zum Verständnis, und damit per definitionem(!!!) eine berechtigte Frage.
Gem. § 30 Satz 4, BetrVG, sind die Sitzungen des Betriebsrates nicht öffentlich. Diese Vorschrift würde umgangen, wenn die Protokolle öffentlich gemacht würden. (Weshalb der Gesetzgeber auch ganz klar im § 34 (3) BetrVG lediglich ein Einsichtsrecht in die Unterlagen verbrieft hat.)
Da E-Mail bekanntermaßen den Sicherheitsfaktor einer Postkarte hat, dürften die Protokolle ohnehin allenfalls verschlüsselt verschickt werden. Damit wäre zumindest klar, dass auf dem "Postweg" keine Öffentlichkeit hergestellt wird. Aber der BR hat keinerlei Kontrolle darüber, was bei dem Kollegen Zuhause passiert. Druckt er die Protokolle aus und lässt sie rumliegen? Oder vergisst er nur den Rechner zu sperren? Versendet er sie gar weiter?
Klar, schuldhaft hätte hier nur das BRM gehandelt, das den Verstoß begangen hätte. Aber die Frage ist halt: inwiefern trüge der BR hier eine Mitschuld, wenn er solche Unterlagen durch die Gegend schickt. Und deswegen sagt Winfried mindestens mal, dass der BR das nicht tun sollte, in ganz strenger Auslegung aber noch nicht mal darf, weil er erst durch den Versand die Möglichkeit schafft, die Nichtöffentlichkeit zu umgehen.
Per se ist der Versand also nicht verboten (solange die Spielregeln, also die Verschlüsselung, eingehalten wird), könnte aber problematisch werden. Und getreu der Devise in der Fliegerei "safety first", rät Winfried deswegen vehement davon ab.
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Mann eh, das Thema ist seit Mitte Dezember 2019 ohne neue Beiträge und du gräbst das wieder aus.
Was soll das?
Mir scheint es, dass du nicht ausgelastet bist.
Wenn dem so ist, wende dich an deinen AG, damit der dir ein paar sinnvollere Aufgaben zuweist.
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ist doch zumindest mal eine Frage zum Verständnis, und damit per definitionem(!!!) eine berechtigte Frage
Hallo Moritz,
im Grunde genommen magst du Recht haben. Wenn ich mir aber den Einzelfall anschau und seh, dass jemand monatealte Beiträge aus der Versenkung holt und nicht nur berechtigte Fragen sondern teils sinnbefreite Bemerkungen dazu abgibt, werde ich einen Teufel tun um evtl. berechtigte Fragen zu klären. Sorry!
LG
Markus
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Wenn ich mir aber den Einzelfall anschau
Genau das tue ich auch.
teils sinnbefreite Bemerkungen
ignoriere ich
berechtigte Fragen
beantworte ich
Und wenn Fantil das traurig findet... ich denke, das sagt mehr über Fantil als über mein Verhalten.
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Wenn Don Camillo langweilig ist, soll er doch den Kirchturm tapezieren...