Hallo zusammen!
Ich hatte mich in den letzten Wochen immer mal wieder wegen Fragen zur Finanzierung von höhenverstellbaren Schreibtischen durch die Rentenkasse an euch gewandt.
Und, in der Tat, wie Wolfgang schon prophezeit hat, gibt's kaum Möglichkeit, die Rentenkasse in die Pflicht zu nehmen. Ergonomischer Standard ist Aufgabe des Arbeitgebers und ein höhenverstellb. Schreibtisch gehört wohl mittlerweile zum Standard.
Für mich heißt das nun, dass ich Argumente suche, um meinen Arbeitgeber davon zu überzeugen, die Tische für gewisse Kollegen anzuschaffen.
Ein Aspekt, der mir hier in den Sinn kam, ist der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz.
Ich muss ein wenig ausholen: Bei uns gibt es den ungeschriebenen Prozess, dass ein Mitarbeiter, der ein ärtzl. Attest vorlegt, wonach ein höhenverstellb. Schreibtisch angebracht ist, von unserem HR gesagt bekommt, der MA möge einen Teilhabeantrag an die Rentenkasse richten. Bis zum abschließenden Bescheid (ob positiv oder negativ) wird dem MA aus einem internen Pool an Schreibtischen aus unserer Bauabteilung ein solcher zur Verfügung gestellt. Wenn dann am Ende ein Widerspruchsbescheid kommt, dann "soll" die Funktionsleitung den Schreibtisch der Bauabteilung auf die eigene Kostenstelle abkaufen, sodass schließlich der MA den Schreibtisch bekommt. Ansonsten holt die Bauabteilung den Tisch wieder ab und der nächste Mitarbeiter bekommt ihn aufgestellt.
Nun hat sich bei uns das Verhalten der verschiedenen Funktionsleiter geändert; bislang, über Jahre hinweg, gab's hier nie Probleme und die Schreibtische wurden immer auf die Kostenstelle der Funktion übernommen. Nun entscheidet der eine Chef so, der andere so.
Wir haben also die Situation, dass in völlig gleichartig gelagerten Fällen manche Mitarbeiter vom Arbeitgeber einen höhenverstellbaren Tisch bekommen, manch andere aber nicht. Es hängt hier letzendlich nur davon ab, wer der persönliche Vorgesetzte ist.
Greift hier der eingangs erwähnte arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz? Dieser sagt ja nun grob:
"Es ist unzulässig, Arbeitnehmer willkürlich oder aus sachfremden Erwägungen heraus gegenüber anderen Arbeitnehmern in vergleichbarer Lage zu benachteiligen."
Nach meiner Meinung liegt eine willkürliche Benachteiligung von den Kollegen vor, die durch ihren Chef keinen Schreitisch finanziert bekommen. Andere Chefs gewähren ihren MAs schließlich die Tische. Und das immer unter gleichen Voraussetzungen: Attest, Antragsverfahren vor der Rentenkasse, finale Ablehnung im Widerspruchsbescheid.
Ich bin, wie immer, dankbar für jedes Feedback!
Lieben Gruß und einen schönen Nikolaustag!
Daniel