Messung der Luftqualität

  • Hallo,

    einige Kollegen haben sich über eine schlechte Hallenluft beschwert(KSS-Dampf). Wir wollen nun den AG auffordern eine Messung der Luftqualität durchzuführen. Natürlich auch im worst-case Szenario mit geschlossenen Lüftungsklappen. Kann man den AG zu so einer konkreten Maßnahme notfalls gerichtlich bewegen? Evtl. reicht ja schon die Drohung mit BG oder Gewerbeaufsicht.

    Edit §87 Abs.1 Nr. 7 ist bekannt

  • Zitat von Club-Mate:

    Hallo,

    einige Kollegen haben sich über eine schlechte Hallenluft beschwert(KSS-Dampf). Wir wollen nun den AG auffordern eine Messung der Luftqualität durchzuführen. Natürlich auch im worst-case Szenario mit geschlossenen Lüftungsklappen. Kann man den AG zu so einer konkreten Maßnahme notfalls gerichtlich bewegen? Evtl. reicht ja schon die Drohung mit BG oder Gewerbeaufsicht.

    Edit §87 Abs.1 Nr. 7 ist bekannt

    nicht mit BG drohen, sondern die SiFa und BG ins boot holen und dann messen lassen.

    gesundhetisschutz ist wichtig und keine Drohung.

    Weiterhin führt die Bg in der regel diese Messungen ohnen zusatzkosten durch um selber sicher zu gehen, dass sie "richtig" versichert.

    Gruß

    rabauke

  • Hallo Club-Mate,

    mit der BG zu drohen ist keine Drohung. Denn wer sollte sonst die Messung dürchführen? Ein unabhängiges Institut? Was glaubst du was du erreichst? Denn was schlecht riecht ist noch lange nicht gefährlich.

    Wir sind ein Logistiker die Container aus Fernost bekommen. Wir habe eigene Meßtechnik um diese Container vor der Öffnung zu messen. Unsere Messtechniker haben auch Industrieschadstoffe ( z.B. Kleber) festgestellt. Das gleiche hat in einem späteren Verfahren auch die BG festgestellt. Das hieß , der Container wird gelüftet und darf nach negativer Messung entladen werden. Der Kleber dünstet auf der Halle weiter aus und es riecht unangenehm in der Halle. Auflage der BG: Für frische Luft zu sorgen. (Fenster und Tore ein wenig öffnen). Da sind die Grenzwerte die in einem kleinen Raum ( Container) gemessen werden natürlich in der großen Halle wieder im grünen Bereich.

    Da der Container ja nicht gleich entladen werden kann und somit Arbeitszeit verloren geht, hat unser AG ein unabhängiges Institut beauftragt, Messungen durchzuführen.

    Und auf einmal waren alle Schadstoffe beseitigt, besser gesagt unter den Arbeitsplatzgrenzwerten die unsere und auch die Messtechniker der BG, festgestellt haben. Gefährdungsbeurteilung sagt, wenn keine erhöten Arbeitsplatzgrenzwerte festgestellt werden können, kann der Container sofort entladen werden.

    Die einfache Messtechnik kann nur die Überschreitung eines Grenzwertes irgendeines Stoffes, ohne den genau zu kennen, feststellen. Um dann den Grenzwert zu bestimmen muss du schon wissen nach welchen Stoff du suchst.

    Wenn ihr bei euch wisst, das durch die Fertigung gewisse Gefahrstoffe anfallen könnten und ihr die auch benennen könnt kann die BG leicht helfen. Wenn die aber ins Blaue rein prüfen ist es schwer einen Gefahrstoff in der Luft zu lokalisieren. Auch wenn die schon echt gute Geräte haben.

    Wenn die BG im Hause ist werden sie auch erstmal schauen ,was evtl. an Schadstoffen in der Luft sein könnte und wenn keinen Zeichen einer Gefährdung besteht erst zu Lüften oder ähnliches raten, bevor die mit der Messtechnik anrücken.

    Ich denke wenn kommst du über den Arbeitsschutz weiter.

    Gruß

  • Zitat von Club-Mate

    Natürlich auch im worst-case Szenario mit geschlossenen Lüftungsklappen.

    Mir ist gerade nicht klar, was du mit dieser Messung erreichen willst? Außer zu zeigen, was ohnehin jeder weiß: ist die Klappe zu, ist die Luft schlechter...

    Und ansonsten gilt, was die Kollegen schon geschrieben haben. Die BG ist kein Drohmittel. Sie ist Partner bei Arbeitsschutz und -sicherheit. (Als Drohmittel taugt sie alleine schon deshalb kaum, weil sie üblicherweise lediglich Empfehlungen ausspricht. Im Normalfall wird sie höchstens im Schadensfall auch mal unangenehm und teuer.)

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Konkret geht es hier um die Konzentration von Kühlschmiermitteldämpen und- aerosolen in der Luft. Ein allgemeiner Arbeitsplatzgrenzwert ist dafür nicht definiert, wohl aber eine Empfehlung von 10 mg/m³. In einer Messung wurde in einer anderen Fertigungshalle der Grenzwert bei geschlossenen Klappen(z.B. bei Regen) der Grenzwert mit 9,9mg/m³ nur sehr knapp unterschritten(worst-case)

    Einige Mitarbeiter klagen über Beschwerden und haben sich offiziell beim Betriebsrat beschwert und um Abhilfe gebeten. Die Beschwerden kommen fast ausschließlich aus einer bestimmten Fertigungshalle. In dieser stehen mehr Maschinen als ursprünglich geplant. Es davon auszugehen, daß die Lüftungsmöglichkeiten nicht mehr ausreichen um eine ausreichende Frischluftzufuhr und Wärmeabfuhr zu gewährleisten. Auch die Wärmebelastung in dieser Halle ist seit Jahren ein Zankapfel.
    Ziel soll hier sein eine konkrete Aussage über die Konzentration von KSS-Dämpfen in der Luft gehen, einfach auch um den AG zum Handeln zu bewegen.

    Unsere Lüftung ist ausgereizt. Man kann noch ein Tor aufmachen, aber das hat der AG untersagt, da neben dem Tor Maschinen stehen, die empfindlich auf Temperaturschwankungen reagieren.

    Ok das mit der BG drohen war etwas über das Ziel hinausgeschossen.