Hallo an Alle,
in unserem Krankenhaus spielt der AG mit dem Gedanken eine Therapieplanung für die Therapeuten einzuführen. Das bedeutet es wird ein Plan erstellt und jeder Therapeut bekommt morgens einen Ausdruck oder muß es am PC einsehen, welchen Patienten er, wann (genaue Uhrzeit) behandeln soll. Bisher haben die Kollegen nur Bereiche bekommen und konnten dann eigenständig handeln. Aus Sicht aller Therapeuten und auch der therapeutischen Leitung ist dies in unserem Hause auch am praktikabelsten, weil in unserem geriatrischen KH, die Patienten oft aus unterschiedlichen Gründen zu vorbestimmten Zeiten nicht behandelbar sind (Toilettengang, allg. Schwäche, verunreinigt im Bett-> Pflege muß erst ran etc.). Bisher konnten wir als Therapeuten auf solch Sachen reagieren, später nochmal hingehen und einen anderen Patienten vorziehen etc.!Desweiteren arbeiten wir eng mit der Pflege im Haus zusammen, helfen Ihnen bei der Mobilisation, bei Toilettengängen mit schwerstbetoffenen Patienten, diese Flexibilität ginge uns zum Nachteil aller Angestellten und Patienten verloren. Dies wird uns mit der eingeführten Therapie Planung alles nicht mehr möglich sein und wir befürchten, daß der Druck bei vermehrten Therapieausfällen auf uns zurückfällt und wir ständig in Erklärungsnot sind. Die Geschäftsleitung will dies trotzdem einführen und scheinbar damit eine Erhöhung der am Tag durchzuführenden Therapien pro Behandler zu koppeln (Arbeitsverdichtung).
In unserem Haus wird bereits elektronisch dokumentiert mit einer Software und darüber existiert auch eine BV, die aber den Baustein Therapieplanung bewußt nicht enthält!
Über Eure Hilfe, welche Rechte wir als BR (ich bin BR und Therapeut) haben die Maßnahme zu verhindern, verzögern etc., würde ich mich freuen!
Gruß
Stoffel