Gleichstellung aberkannt?

  • Guten Morgen,

    ich stehe vor der Frage, ob es für einen Mitarbeiter gut ist, wenn er einen Änderungsantrag stellt.

    Folgende Situation: der Mitarbeiter hat einen GdB von 30 und ist Gleichgestellt. In den vergangenen Jahren wurden immer wieder OPs durchgeführt, in denen Stends gelegt wurden. Das wird vermutlich die kommenden Jahre immer wieder passieren, die Problematik wird durch genetische Veranlagung verstärkt. Zusätzlich sind wiederkehrende depressive Phasen vorhanden.

    Der Mitarbeiter möchte einen Äbderungsantrag stellen, da vor 3 Wochen ein weiterer Stend aufgrund starker Schmerzen in der Hüftgegend gelegt wurde.
    Meine Recherchen ergaben, das dieses Krankheitsbild eher niedrig bei der Bestimmung des GdB eingestuft wird.
    Einem Mitarbeiter mit GdB 50 würde ich davon abraten, einen Änderungsantrag zu stellen, wegen der Gefahr, durch erneute Prüfung und Bewertung herabgestuft zu werden. Aber wie ist das bei Gleichgestellten, kann die Gleichstellung auch aberkannt werden?
    Freue mich über Erfahrungsaustausch :)

    VG

  • Hallo Run2018,

    1. jeder ist seines Glückes Schmied, daher rate ich nie ab, sondern mache nur auf die Gefahren ausmerksam.

    Solange der GdB 30 und höher bleibt ändert sich doch an die Feststellung der Gleichstellung nichts. Sollte der GdB jedoch nicht mehr bei 30 liegen sondern niedriger, und auch das kann ich mir vorstellen, denn ein "Stend" ist heute eine pilepalle und wird schneller verlegt als ein Zahn gezogen.

    Wenn das also alles ist, worauf der seinen Antrag begründet kann es passieren, dass er unter 30 kommen wird.

    Meine 3 Bypässe sind "nichts" Wert bei der Feststellung des GdB und bei meinem Nachbarn wurde die 6 Stend als geringfügige veränderung abgetan.

    Daher der MA soll machen was er für richigt hält, wenn der GdB dann unter 30 fällt ist er seine Gleichstellung los. Wenn jedoch bei euch eh keine Kündigungen anliegen, wo ist das sein Nutzen in Gleichstellung. Da macht ein GdB von 50 mehr Sinn, weil 2 Jahre früher abzugsfrei in rente ;).

    Gruß

    Rabauke

  • Bis auf die depressiven Episoden, die ebenfalls keine bedeutende Rolle bei der Ermittlung des GdB spielen, gibt es keine weiteren Beeinträchtigen. Die Geichstellung ist damals auch nur mit Ach und Krach durchgegangen.

    Ich werde dem Mitarbeiter die möglichen Folgen aufzeigen und warte ab, wie er sich entscheidet.

    Vielen Dank für die schnelle Rückmeldung :)