Anzahl der Mitglieder im Wirtschaftsausschuss

  • Hallo zusammen,

    eine kleine Frage zum Theme Mitglieder im Wirtschaftsausschuss. Wir sind ein Betrieb mit über 100 MA und haben einen WA gegründet.

    Zumindest haben wir ein Gremium von drei Mitgliedern, bestehend aus zwei vom BR und einem Finanzkollegen, welcher von der GF als Deligierter/Bevollmächtigter benannt wurde.

    1.Frage:

    Es heißt mindestens drei müssen es sein. Mit oder ohne dem deligierten/bevollmächtigen MA der GF, da wir sonst nachnominieren müssten.

    2. Frage:

    Könnten und dürften wir auch in dieser kleinen Zusammensetzung arbeiten?

    3. Frage:

    War es ein taktischer Schachzug der GF jemanden aus der Abteilung Finanzen zubennen als Vertretung für die GF, da er nicht so offen spricht, wie ein Mitglied, welcher benannt wurde?

    Ich empfinde, ein benannter Kollege aus der Finanzabteilung würde offener und kritischer sprechen als ein Vertreter der GF.

    Leider besteht unsere Finanzabteilung nur aus bislang 2 Personen.

    Vielen Dank für die Mühe und aufklärenden Worte!

    Gruß Shm

  • Minimum 3 Mitglieder des Wirtschaftsausschuss reichen wenn ihr die bestimmt. Der Arbeitgeber bestellt/deligiert oder was auch immer dort aber kein Mitglied hin, die Mitglieder werden nur vom BR bestimmt. §107 BetrVG (2).

    Wenn ich das Posting richtig verstanden haben müsste der BR also noch ein Mitglied bestimmen (wählen) für den WA.

    Der Vertreter der GF oder die GF selbst als Vertreter des Unternehmens hat den WA über zu infomieren. Das ist nicht über der von der in den Wirtschaftsausschuss delegierter Mitarbeiter der GL.

    Bevor wir einfache oder komplizierte Gesetzen/Verordnungen erlassen sollten wir es vielleicht mit etwas einfachen wie Hochdeutsch versuchen :)

  • Zitat von suppenkasper:

    Minimum 3 Mitglieder des Wirtschaftsausschuss reichen wenn ihr die bestimmt. Der Arbeitgeber bestellt/deligiert oder was auch immer dort aber kein Mitglied hin, die Mitglieder werden nur vom BR bestimmt. §107 BetrVG (2).

    Wenn ich das Posting richtig verstanden haben müsste der BR also noch ein Mitglied bestimmen (wählen) für den WA.

    Der Vertreter der GF oder die GF selbst als Vertreter des Unternehmens hat den WA über zu infomieren. Das ist nicht über der von der in den Wirtschaftsausschuss delegierter Mitarbeiter der GL.

    Hallo SUppenkasper,

    das bedeutet, die abgesandte/bevollmächtigte Person der GF informiert den WA, welcher aus drei Mitgliedern, besteht. Mehr haben wir derzeit nicht als zwei Mitglieder. Zwei direkt aus dem BR und einen Bevollmächtigten der GF, welcher ja nicht dazuzählt.

    Können wir denn dennoch zu zweit als WA bestehen oder sind wir somit "kein" WA.

    Wir haben ein wenig Probleme, eine geeignete Person zu finden, weil wir im Grunde 50 Festanngestellte sind und 50 Studenten mit einem Vertrag länger 6 Monate.

    Gruß Shm

  • hallo shm,

    wenn der BR die drei benannt hat (also einen aus dem BR und 2 Kompetenzträger aus Finanz und Produktentwicklung), dann ist der BR ausreichend vertreten, denn nur eine Person muss auch Mitglied des BR sein wenn ich das Gesetz richtig im Kopf habe.

    Gruß

    Rabauke

  • Zitat von Rabauke:

    hallo shm,

    wenn der BR die drei benannt hat (also einen aus dem BR und 2 Kompetenzträger aus Finanz und Produktentwicklung), dann ist der BR ausreichend vertreten, denn nur eine Person muss auch Mitglied des BR sein wenn ich das Gesetz richtig im Kopf habe.

    Gruß

    Rabauke

    Hallo Rabauke,

    das hast du richtig im Kopf. Mindestens einer aus dem BR.

    Doch leider findet sich bei uns keiner der in den WA gehen wollte, daher haben wir zwei aus dem BR.

    Der dritte ist ja ein bevollmächtigter der GF und zählt ja so nicht dazu. So habe ich es jetzt verstanden.

    Daher sind wir nun im Zweifel, ob sich der WA auch richtig gebildet hat und in dieser Konstellation weiter bestehen darf.

    Gruß Shm

  • wenn nicht die GF den dritten benennt sondern ihr und darum habe ich das so geschrieben, dann ist das doch vollkommen OK.

    Habt ihr keine Person im Bereich der Finanzwelt oder der Entwicklungswelt die hier mit kompetenz arbeiten will.

    Ich habe nun mit Absicht so geantwortet, weil aus dem BR auch kein weiterer da rein muss. Ihr müßt den nur benennen.

    Der WA hat doch nur ein Informationsrecht und keine Mitbestimmungsrechte.

    Im WA geht es darum aufzuzeigen wie sich der betrieb, das Unternehmen entwickeln soll, wo die Investitionen hin sollen, wo ggf. reduzierungen umgesetzt werden müssen um weiterhin zu überleben und und und.

    Das ist doch für jeden spannend.

    Wir haben kein Problem auch unabhängige Mitarbeiter für den WA zu finden, so haben wir in einem siebener WA sowohl aus der Logistik(Vertrieb), der Finanzwelt und der Forschungsabteilung Mitglieder benannt die alle uns helfen, die Gesamtkonstruktion zu verstehen und die erforderlichen Fragen so zu erörtern, dass der BR die Handlungshilfen erhält die er benötigt um seine Mitbestimmung auszuüben.

    Gruß

    rabauke

  • Zitat von Rabauke:

    wenn nicht die GF den dritten benennt sondern ihr und darum habe ich das so geschrieben, dann ist das doch vollkommen OK.

    Habt ihr keine Person im Bereich der Finanzwelt oder der Entwicklungswelt die hier mit kompetenz arbeiten will.

    Ich habe nun mit absicht so geantwortet, weil aus dem BR auch kein weiterer da rein muss. Ihr müßt den nur benennen.

    Hallo Rabauke,

    genau da liegt das Problem. Die dritte Person kommt von der GF.

    Wir würden gerne noch jemanden aus der Finanzabteilung benennen. Der muss aber erstmal da sein und auch wollen.

    Somit sind wir aktuell zwei im WA und ein von der GF "benannter" Kollege.

    Was passiert mit dem WA, wenn wir zu zweit bleiben zusammen mit dem "GF"-Kollegen?

    Gruß Shm