Guten Morgen zusammen,
zwei MA wurde ein anderer, früherer Arbeitsbeginn zugestanden. Nun sind wir uns im Gremium uneinig. Ich sage, das betrifft unsere Mitbestimmung gemäß § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG. Kollege sagt, da es mit jedem MA einzeln ausgemacht wurde, wäre es Individualrecht.
Was stimmt?
LG
Christine