Hallo allerseits,
uns ist durch Zufall ein befristester AV einer Saisonunterstützung in die Hände gelangt. In dem wurde "Arbeit auf Abruf" vereinbart. Solch eine Praxis wurde in unserem Betrieb noch nie durchgeführt. auch in unserer BV zur flexiblen Arbeiszeit ist die kein Thema. Dort ist eine 39 Std- Woche vereinbart, Mehr- oder Minderarbeit werden durch ein Arbeitszeitkonto geregelt.
Nun habe ich die Normenhierachie im Kopf, in der die BV dem AV übergeordnet ist. Wie sieht es nun mit dem MBR nach §87 aus ?
Danke für Euren Rat...