Moin zusammen.
Welche Höchstarbeitszeit ist wöchentlich mit Opt out erlaubt? Die tägliche ist klar.
Gruß
Opt out
- Guido1967
- Geschlossen
- Erledigt
-
-
Ich mich fragen, was du fragen! (um es mit den Worten mit Asterix und Obelix zu sagen)
Was meinst du mit "Opt Out"?
Die wöchentliche Höchstarbeitszeit ist laut §3 ArbZG grundsätzlich 10 X 6h aber im Durchschnitt nicht mehr als 48 h pro 6 Monate oder 24 Wochen.
LG
Markus
-
musste ich auch erst mal suchen, guckst du hier:
https://de.wikipedia.org/wiki/Opt-out_(Arbeitsrecht)
Aber die Antwort ergibt sich mir daraus auch nicht. Ich vermute mal, dass es im Klartext nirgendwo steht und eine höchstrichterliche Rechtsprechung noch nicht erfolgt ist.
-
Ich wage mal einen Schuss ins tiefblaue: Möglicherweise dürfte alles bis zu einer Regelung, die die 11h Ruhezeit nach Ende der Arbeitszeit wahrt, zulässig sein.
-
Damit wären theoretisch ca 110Std wöchentlich ohne Ausgleich möglich. Kann ich mir nicht vorstellen. Im Arbeitszeitgesetz steht nur etwas von einer dauerhaften Erhöhung der täglichen Arbeitszeit, nicht von der wöchentlichen. Da wird weiterhin von 60Std ausgegangen.
Aber ich stehe da genauso auf dem Schlauch wie ihr. -
Hallo,
wenn man eine Frage unklar stellt, bekommt man auch keine klaren Antworten.
Mit "Opt out" ist innerhalb der EU-Gesetzgebung die Möglichkeit bezeichnet, daß Mitgliedsstaaten in ihrer nationalen Gesetzgebung von EU-Rechtssetzung abweichen dürfen - im Arbeitsrecht auch zu Lasten der AN.
Was Du aber anscheinend meinst, ist die konkrete Abweichungsmöglichkeit bei der Arbeitszeit nach § 7 Abs. 1 ArbZG:
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__7.html
Dann liegst Du aber mit dieser Aussage in Deinem Ausgangsposting falsch:
Zitat von Guido1967Welche Höchstarbeitszeit ist wöchentlich mit Opt out erlaubt? Die tägliche ist klar.
Denn die Abweichungen des § 7 ArbZG beziehen sich allein auf die Dauer der täglichen Arbeitszeit.
An der Höchstdauer der wöchentlichen Arbeitszeit (48 Std im Durchschnitt, max. 60 Std./Woche) ändert § 7 ArbZG grundsätzlich nichts.
Für diese Höchstdauer der durchschnittlichen wöchentlichen Arbeitszeit läßt das ArbZG keine Ausnahmen zu, für die maximal zulässige Wochenarbeitszeit von 60 Std. nur sehr beschränkt auf einzelne Branchen wie zB Landwirtschaft.
-
Wieso liege ich da falsch das mit optout die tägliche geklärt ist? Meine Frage war ja auch wie hoch die wöchentliche "mit"optout sein darf. Im ArbZG ist ja nur von der täglichen die rede.
Woher hast du die Info mit den einzelnen Branchen, wo ist es geschrieben? -
Hallo Guido,
wenn Du auch die Antworten lesen würdest, die bekommst, dann hättest du gemerkt, daß ich dir diese Frage
Zitat von Guido1967wie hoch die wöchentliche "mit"optout sein darf
beantwortet habe: 60 Std pro Woche.
§ 3 ArbZG
https://www.gesetze-im-internet.de/arbzg/__3.html
legt auch die wöchentliche Durchschnitts- und Höchstarbeitszeit fest - ausgehend von einer 6-Tage Woche
6x8 = 48 Std/Woche Durchschnittsarbeitszeit
6x10 = 60 Std/Woche Höchstarbeitsze
Und wenn Du mal den von mir bereits verlinkten § 7 lesen würdest, würdest Du auch die Ausnahmen finden.
-
Falls du mal alles lesen würdest, würdest du bemerken das ich nichts anderes geschrieben habe wie du. Das ArbZG brauchst du hier nicht zu zitieren. Lesen kann ich es selber. Aber vieleicht brauchst du das. Danke aber dennoch den anderen.
-
Zitat von Guido1967:
Moin zusammen.
Welche Höchstarbeitszeit ist wöchentlich mit Opt out erlaubt? Die tägliche ist klar.
Gruß168 weil mehr stunden hat eine Woche nicht.
Wer dumm fragt bekommt auch dumme antworten.
Da die Frage nicht beinhaltet in welchem Land unter welchen Voraussetzungen etc es anzuwenden ist und ich davon ausgehe, dass die Erde hier gemeint ist mit 7 tagen a 24 Stunden in einer Woche kann die maximale zeit sein 168 stunden, weil dann die woche endet und eine neue beginnt.
opt out bedeutet übersetzt optisches aussteigen,
bist du aber in der Weltraumstation (oder auf einer Bohrinsel) wird dir das nicht so einfach gelingen, das auszusteigen und feierabend zu machen, weil dann gehst du drauf und damit bist du 168 stunden je Woche dort beschäftigt und hast erst Ende (kannst dich also frei bewegen wohin du willst ohne andere fragen zu müssen) wenn du wieder an Land bist.
tätätä
Gruß
rabauke
-
Rabauke....was ist denn bei dir nicht richtig?
Hast du Untermieter im Hirn?
Aber vielen Dank für diese hilfreiche Antwort.
Ein Armutszeugniss diese Antwort zu geben.
Und das als BR? -
hallo Guido,
was ist an meiner Antwort falsch?
Ich stelle fest, wenn man dir nicht nach der Nase redet, dann hast du ein Problem. Du solltest dich hier mal helfen lassen
Gruß
Rabauke
-
Nachdem hier nichts substanzielles mehr zu kommen scheint, schließe ich das Thema.
Lieber Guido 1967 und lieber Rabauke, bitte bei der Wortwahl - wie gewohnt - sachlich bleiben, ok?
Grüße von Peter