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Liebe Grüße, Ihr ifb-Team
Seminarzeit - Anrechnung der Arbeitszeit/ Seminarzeit
sicherlich gibt es zu diesem Thema bereits die ein oder andere Info, aber ich bin mir nicht ganz im Klaren was gesetzlich gilt. Bislang hatten wir in unserem Betrieb die Regelung...Seminartag = tägliche normale Arbeitszeit, sprich bei 40 Stunden-Woche...sind 8 Stunden einzutragen. Bei Anreise und Abreise sind die entsprechenden Fahrzeiten etc. zusätzlich zu berücksichtigen.
Wie ist dies gesetzlich geregelt? In welchem Gesetz? Können an den "normalen" Seminartagen, dann z.B. auch 9 Stunden als Arbeitszeit angesetzt werden, wenn der Seminartag dann eben länger dauert als 8 Stunden?
Da ist bei mir auch gleich noch eine Frage aufgetaucht.
Bei Vollzeitkräften zählt die Regelarbeitszeit, ist mir klar. Wie ist das mit Teilzeitkräften, die z.B halbtags oder an anderen Tagen arbeiten, als das Seminar/Schulung (Ganztagesseminar) ist?
Das nenne ich mal Gottvertrauen. Micha hat noch nicht mal die an ihn am gleichen Tag gestellte Rückfrage beantwortet und du glaubst, dass er über zwei Monate später eine andere Frage beantworten wird?
Nachdem das neue Forum jetzt läuft, wiederhole ich meine Frage von oben nochmal. Wie läuft das nun mit Teilzeitkräften bei Ganztagsseminaren? Weiß das jemand?
Seminare sind meist auf Vollzeit ausgerichtet, d.h. für das Seminar wird angenommen das die regelmäßige Arbeitszeit dann erfüllt ist d.h. bei 8 Stunden tägliche Arbeitszeit wird für einen Seminartag 8 Stunden verbucht daher für Vollzeit kein Unterschied, bei Teilzeit MA entsteht daher Mehrarbeit, da Sie ja in dem Moment der Seminarteilnahme wie ein Vollzeit MA arbeiten.