Seminarzeit - Anrechnung der Arbeitszeit/ Seminarzeit

  • Hallo Allerseits,

    sicherlich gibt es zu diesem Thema bereits die ein oder andere Info, aber ich bin mir nicht ganz im Klaren was gesetzlich gilt. Bislang hatten wir in unserem Betrieb die Regelung...Seminartag = tägliche normale Arbeitszeit, sprich bei 40 Stunden-Woche...sind 8 Stunden einzutragen. Bei Anreise und Abreise sind die entsprechenden Fahrzeiten etc. zusätzlich zu berücksichtigen.

    Wie ist dies gesetzlich geregelt? In welchem Gesetz? Können an den "normalen" Seminartagen, dann z.B. auch 9 Stunden als Arbeitszeit angesetzt werden, wenn der Seminartag dann eben länger dauert als 8 Stunden?

    Danke vorab für Eure Rückmeldungen.

    Michael

  • Da ist bei mir auch gleich noch eine Frage aufgetaucht.

    Bei Vollzeitkräften zählt die Regelarbeitszeit, ist mir klar. Wie ist das mit Teilzeitkräften, die z.B halbtags oder an anderen Tagen arbeiten, als das Seminar/Schulung (Ganztagesseminar) ist?

  • Zitat von ELBARADO

    Hallo Micha67,

    auch noch eine Frage.

    Das nenne ich mal Gottvertrauen. Micha hat noch nicht mal die an ihn am gleichen Tag gestellte Rückfrage beantwortet und du glaubst, dass er über zwei Monate später eine andere Frage beantworten wird?

    Da würde ich nicht mal einen Cent drauf setzen...

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Ihnen steht die Dauer des Seminars bis zur Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten zu.

    Also alles, was über ihre normale Arbeitszeit hinausgeht, als Zeitgutschrift.

    Bei Seminaren, die der AG angeordnet hat, ggfs über 8 Stunden hinaus (solange das Seminar halt dauert).

    Bei BR-Seminaren ist die Regelarbeitszeit eines Vollzeitbeschäftigten die Obergrenze, auch wenn es länger dauert.

  • Hallo Melissa,


    Seminare sind meist auf Vollzeit ausgerichtet, d.h. für das Seminar wird angenommen das die regelmäßige Arbeitszeit dann erfüllt ist d.h. bei 8 Stunden tägliche Arbeitszeit wird für einen Seminartag 8 Stunden verbucht daher für Vollzeit kein Unterschied, bei Teilzeit MA entsteht daher Mehrarbeit, da Sie ja in dem Moment der Seminarteilnahme wie ein Vollzeit MA arbeiten.


    Viele Grüße

    Bernd