Hallo Allerseits,
sicherlich gibt es zu diesem Thema bereits die ein oder andere Info, aber ich bin mir nicht ganz im Klaren was gesetzlich gilt. Bislang hatten wir in unserem Betrieb die Regelung...Seminartag = tägliche normale Arbeitszeit, sprich bei 40 Stunden-Woche...sind 8 Stunden einzutragen. Bei Anreise und Abreise sind die entsprechenden Fahrzeiten etc. zusätzlich zu berücksichtigen.
Wie ist dies gesetzlich geregelt? In welchem Gesetz? Können an den "normalen" Seminartagen, dann z.B. auch 9 Stunden als Arbeitszeit angesetzt werden, wenn der Seminartag dann eben länger dauert als 8 Stunden?
Danke vorab für Eure Rückmeldungen.
Michael