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da die Stellvertretung nur bei Verhinderung der VP tätig werden kann, hat sie auf einer BR-Sitzung nichts zu suchen, wenn die VP anwesend ist.
Wenn Du im Gesetz von SBV bzw. Vertrauensperson liest, bezieht sich das immer ausschliéßlich auf die im Amt befindliche Person.
Im Übrigen gilt für die BR-Sitzung das Prinzip der Nichtöffentlichkeit. Der BRV müßte eine zusätzlich teilnehmende stellv. VP im von Dir geschilderten Fall umgehend des Raumes verweisen.
da die Stellvertretung nur bei Verhinderung der VP tätig werden kann, hat sie auf einer BR-Sitzung nichts zu suchen, wenn die VP anwesend ist.
Wenn Du im Gesetz von SBV bzw. Vertrauensperson liest, bezieht sich das immer ausschliéßlich auf die im Amt befindliche Person.
Im Übrigen gilt für die BR-Sitzung das Prinzip der Nichtöffentlichkeit. Der BRV müßte eine zusätzlich teilnehmende stellv. VP im von Dir geschilderten Fall umgehend des Raumes verweisen.
Danke für deine Antwort. Das dachte ich mir schon. Es ist nur manchmal nicht so leicht das meiner Stellvertreterin zu verklickern. :roll:
Die SBV ist in der Regel eine One-Man-Show. Sie kann weitere Ersatzmitglieder nur dann zu SBV-Tätigkeiten heranziehen, wenn dies erforderlich ist. Anders sieht es evtl aus, wenn aufgrund der Anzahl der Schwerbehinderten und ihnen Gleichgestellten Anspruch auf weitere Freistellung besteht.
Deshalb wäre ich bei der Teilnahme von Stellvertretern sehr vorsichtig. Auch wenn ich nicht behaupten möchte, dass es unmöglich ist.
Danke für deine Antwort. Das dachte ich mir schon. Es ist nur manchmal nicht so leicht das meiner Stellvertreterin zu verklickern. :roll:
Hallo,
war denn Deine Stellvertreterin mal auf eine Grundseminar ? Da sollte Ihr das eigentlich erläutert werden?
Hast Du keinen Großkommentar im SBV-Büro (LPK-SGB IX, Knittel; Feldes/Kohte; Neumann/Pahlen)? Da sollte es eigentlich auch entsprechend nachzulesen sein.
Deshalb wäre ich bei der Teilnahme von Stellvertretern sehr vorsichtig. Auch wenn ich nicht behaupten möchte, dass es unmöglich ist.
aber im geschilderten Fall so was von völlig eindeutig und unzweifelhaft rechtswidrig gleich nach mehreren Vorschriften.
Und wenn dann die zusätzlich anwesende Stelli auch noch auf die Idee kommt, Arbeitszeit geltend zu machen, dann kann der AG so richtig ungemütlich werden.
Da die Rechtslage hier klar ist, das nur der aktive SBV an der BR Stitzung teilnehmen darf mal eine Zusatzfrage:
Wie machen den das hier die aktiven Vertrauenspersonen das die Stellvertreter im Vertretungsfall dann nicht das erste mal an der BR Sitzung oder eine PA Sitzung teilnehmen und ins kalte Wasser springen müssen?
Das wäre dann eben die Frage, ob es erforderlich ist, dass die Stellvertretung bereits weis, wie es in einer BR-Sitzung so läuft. Wenn man es als erforderlich halten darf, kann sie auch in ´die Sitzung.
Aber auf keinen Fall ständig, da wäre es wirklich hanebüchen eine Erforderlichkeit zu behaupten.
war denn Deine Stellvertreterin mal auf eine Grundseminar ? Da sollte Ihr das eigentlich erläutert werden?
Hast Du keinen Großkommentar im SBV-Büro (LPK-SGB IX, Knittel; Feldes/Kohte; Neumann/Pahlen)? Da sollte es eigentlich auch entsprechend nachzulesen sein.
Sie war auf beiden Grundseminaren. Sie war auch meine Vorgängerin und weiß entsprechend bescheid. Aber sie stellt auch gerne mal Behauptungen auf ohne diese entsprechend zu belegen. Ich habe auch noch mal beim Integrationsamt nachgehakt. Alles andere würde sie wahrscheinlich nicht akzeptieren. Ist mir aber auch Wurst. Ich werde sie schriftlich darüber informieren und wenn sie meint dass sie dennoch teilnehmen muss, ist es ihr Problem wenn sie abgemahnt wird.
Den Großkommentar habe ich nicht. Muss ich mal checken. Danke für den Tipp.
..... Ist mir aber auch Wurst. Ich werde sie schriftlich darüber informieren und wenn sie meint dass sie dennoch teilnehmen muss, ist es ihr Problem wenn sie abgemahnt wird.
....
Ich würde hier dann aber den BRV "vorwarnen", damit er, wenn ihr beide dann an der Sitzung teilnehmt, entsprechend vorbereitet ist. Er muss sie dann eigentlich aus der Sitzung raus schicken.
Ich würde hier dann aber den BRV "vorwarnen", damit er, wenn ihr beide dann an der Sitzung teilnehmt, entsprechend vorbereitet ist. Er muss sie dann eigentlich aus der Sitzung raus schicken.
Oder seh ich das falsch?
Ich gehe davon aus, das sie das dem BRV bereits mitgeteilt hat.
Ich habe mit dem Integrationsamt gesprochen. Sie können aus den Kommentaren (habe einen der vielen bestellt) nicht 100% ausschließen das es nicht statthaft ist, aber empfehlen das nur ein Mitglied der SBV teilnimmt, vorzugsweise die 1. Vertrauensperson.
das Integrationsamt ist bei rechtlichen Fragen nicht immer ein verläßlicher Ansprechpartner. Dort werden oft rechtliche Einschätzungen relativ exklusiv vertreten.
Liegst Du denn bei der Zahl der sb AN über oder unter 100 ?
Bei 100 oder weniger sbM ist die Sachlage klar, auch in den Kommentaren. So heißt es zB
"Sie kann im Unterschied zum Betriebsrat nicht zu einem mehrköpfigen Kollegialorgan anwachsen. Die Aufgaben der SBV nimmt regelmäßig die gewählte Vertrauensperson allein wahr" (Düwell in LPK-SGB IX, § 177 Rn 6)
oder aber
"Die Aufgaben der SBV nimmt allein die gewählte Vertrauensperson wahr."
(Düwell in LPK-SGB IX, § 178 Rn 23)
So ähnlich äußern sich auch alle anderen mir bekannten Fachkommentatoren. Was soll daran bitte nicht eindeutig sein ?