Hallo und einen kollegialen Gruß an alle.
Ich arbeite in einem Krankenhaus mit ca. 1600 Mitarbeitern. Zur Zeit bin ich zu 50% freigestellt. Da ich im Schichtdienst arbeite ( FD, SD, ND, WE) kommt es bei meiner Freistellung stets zu Reiberein mit meinem Vorgesetzten.
Im Zuge der Freistellung wurde vereinbart, mich wöchentlich freizustellen, d.h. eine Woche BR-Arbeit und eine Woche Normaldienst. Nun rückt mein AG von der Vereinbarung ab. Er will mich nun nur noch 2 Tage, vielleicht mal drei Tage freistellen. Wobei zu beachten ist, das unsere wöchentlichen Sitzungszeit bei ihm mit eingerechnet werden. Auch lässt er mich spüren, dass er mit der Freistellung nicht einverstanden ist. Zur Zeit wirft er mir vor, dass ich mich nicht mehr richtig im betrieblichen Prozess einbringen würde. Ich wäre nur noch Betriebsrat.
Nun meine Frage: In wie weit spielen die Sitzungszeiten bei einer Freistellung eine Rolle? Wie weit darf ich gehen, um diesen Spagat noch hinzubekommen?
Gibt es ähnliche Fälle oder irgendwelche Erfahrungen?
In wieweit schützt das Betriebsverfassungsgesetz die Freistellung?
Vielen Dank für die Unterstützung....