In unserem Betrieb musste bisher nur der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende digital erfasst werden, die Mittagspause wurde mit pauschal 45 Minuten in der Zeiterfassungssoftware abgezogen.
Nun gab es wohl Kollegen, die länger als die 45 Minuten in Pause gelieben sind.
Der AG möchte nun von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und die AN verpflichten, die Pausenzeiten genau in der Zeiterfassungssoftware zu erfassen. Dies wie gesagt ohne Einbeziehung des BR mit Verweis auf sein Direktionsrecht.
Ist dies legitim? Besteht hier kein Mitspracherecht des BR?
Danke für Eure Meinung