Pausenzeitenerfassung gehört zum Direktionsrecht des AG???

  • In unserem Betrieb musste bisher nur der Arbeitsbeginn und das Arbeitsende digital erfasst werden, die Mittagspause wurde mit pauschal 45 Minuten in der Zeiterfassungssoftware abgezogen.

    Nun gab es wohl Kollegen, die länger als die 45 Minuten in Pause gelieben sind.

    Der AG möchte nun von seinem Direktionsrecht gebrauch machen und die AN verpflichten, die Pausenzeiten genau in der Zeiterfassungssoftware zu erfassen. Dies wie gesagt ohne Einbeziehung des BR mit Verweis auf sein Direktionsrecht.

    Ist dies legitim? Besteht hier kein Mitspracherecht des BR?

    Danke für Eure Meinung :)

  • Die Antwort lautet natürlich, dass Mitbestimmung besteht.

    Es geht um Arbeitszeiten, also Mitbestimmung nach §87 I 2 BetrVG, und es geht um deren Erfassung über ein DV-System, also Mitbestimmung nach §87 I 6 BetrVG.

    Wobei mir kein inhaltlicher Grund gegen das Ansinnen des AG einfiele.

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Winfried hat absolut recht,

    Bei der Erfassung der daten seid ihr nach §78 I 6 in der Mitbestimmung und nach 87 I 2 BetrVG bei der Verteilung der Arbeitszeit.

    Auch seid ihr nach 87 I 1 BetrVG bei Fragen der Ordnung und des Verhaltens im Betrieb in der Mitbestimmung.

    Und die Frage, ob Pausen gestempelt werden müssen oder nicht ist keine Weisung, die das Arbeitsverhalten (wie führe ich, was für eine Arbeit aus) sondern in meinen Augen ein klares Ordnungsverhalten. Denn das An und Abmelden bei den Pausen hat nichts mit der Erbringung der Arbeitsleistung zu tun.

    Allerdings bin ich auch Winfrieds Meinung, dass es hier kaum was bringt, wenn ihr euch da dagegen sträubt.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo,

    naja wenn es da 100 Beschäftigte sind und es gibt nur einen Stempelautomaten der 500m von dem Pausenraum weg ist, so sehe ich schon Diskussionsbedarf. Wenn dann noch die Stempelzeit 10s beträgt (100Mitarbeiter mal 10s/60=knapp 17 Minuten)....

    Aber es ist so wie es immer ist. Einige übertreiben und die Allgemeinheit muss dafür büßen. Bei uns war das mal so, dass Chef mit Mittagspause gemacht hat und 1 Minute nach Mittag wer mit einem Blech zum allgemeinen Kaffeholen gegangen ist.

    Achtung! Es könnte aber auch ein Vorteil von der genauen Erfassung ergeben. Bei einer minutengenauen Abrechnung hat der AN hier einen Vorteil, wenn er zum Beispiel 40 Minuten Pause macht, da er dann 5 Minuten mehr gearbeitet hat. Hier ist auch der BR in Mitbestimmung!

  • Zitat von Hawky

    Achtung! Es könnte aber auch ein Vorteil von der genauen Erfassung ergeben. Bei einer minutengenauen Abrechnung hat der AN hier einen Vorteil, wenn er zum Beispiel 40 Minuten Pause macht, da er dann 5 Minuten mehr gearbeitet hat. Hier ist auch der BR in Mitbestimmung!

    wieso? Wenn in der BV zur Arbeitszeit geregelt ist, dass 45 Minuten Pause sind beträgt die Arbeitsfreiezeit 45 Minuten.

    Wenn du nun zwischen den Stempelzeiten genau 40 Minuten hast kann die Annahme getätigt werden, dass du deine Arbetizeit auch nur um 45 minuten unterbrochen hast, wenn die Zeit aber 45 Minuten beträgt der weg zur Pause oder von der Pause zurück zum Arbeitsplatz nicht zur Arbeitszeit gehört und die Stempeluhr nicht zufälligerweise direkt an meinem Arbeitsplatz ist muss ich dvon ausgehen, dass die Pausenzeit überschritten wurde.

    Also so ganz stimmt das nicht was du da schreibst.

    Auch aus meiner Sicht spricht zur genauen Erfassung nichts dagegen, auch die Pausenzeiten zu erfassen. In der BV muss aus meiner Sicht geregelt werden wie diese erfasst wird, und wozu diese erfasst wird und wie die Arbeitszeit verrechnet wird wenn MA kürzer oder länger Pause macht als geregelt.

    Da Arbeitszeit zum Arbeitsschutz gehört und zur Gesunderhaltung auch ausreichend Pausen gemacht werden müssen würde ich die Vorgesetzten abmahnen, bei denen die Mitarbeiter keine oder zu kurze Pausen machen und die Mitarbeiter darauf hinweisen, dass sie verpflichtet sind, diese 45 Minuten Pause zu machen und die Mitarbeiter die längere Pausen machen darauf hinweisen, dass ich es nachvollziehen kann, dass Sie längere Pausen als geregelt benötigen, diese fehlende Zeit aber noch am gleichen Tag, innerhalb der Woche, innerhalb des Monates nachzuarbeiten haben, da ich 40 Stunden /Woche Arbeitsleistung vergüte und nicht nur 38,75 Stunden / Woche.

    gruß

    rabauke

  • Rabauke...

    ja man kann alles in einer BV regeln. Allerdings arbeiten die meisten nicht über 9h täglich. Dann geht auch eine 30min Pause (oder 2*15min).

    Einig sind wir uns in einem Punkt: Mitbestimmung ist auf jeden Fall da

  • Zitat von Winfried:



    Wobei mir kein inhaltlicher Grund gegen das Ansinnen des AG einfiele.

    Moin.
    Wir hatten mal das Vergnügen, an einer Schulung durch einen Experten für Arbeitszeitgestaltung und Schichtplanung teilzunehmen.
    Da kam auch dieses Thema zur Sprache.

    Seiner Meinung nach würde er das Aus- und Einstempeln zur Pause eher nicht zustimmen, da die Pause der Erholung dient. Und unter Zeitdruck seine Pause zu machen hat, wenig mit Erholung zu tun.

    Auch die Tatsache, das der Weg Stempeluhr -> Pausenraum schon erheblich zu scheinen seint, ist wohl eher nachteilig für die Kollegen.

    Es sei denn, ihr vereinbart in einer BV einen angemessenen Zuschlag der Pause, etwa die Wegezeit...

  • Zitat von pacman10:

    Seiner Meinung nach würde er das Aus- und Einstempeln zur Pause eher nicht zustimmen, da die Pause der Erholung dient. Und unter Zeitdruck seine Pause zu machen hat, wenig mit Erholung zu tun.

    Auch die Tatsache, das der Weg Stempeluhr -> Pausenraum schon erheblich zu scheinen seint, ist wohl eher nachteilig für die Kollegen.

    sorry, aber was ist das denn für eine absurde Argumentation. Wenn ich 15 min Pause habe, habe ich 15 min Pause -ob ich stemple oder nicht -WO entsteht da Zeitdruck.

    Wenn ich nicht stemple (muss) MUSS ich trotzdem auf die Zeit achten!!

    Ich kann ja nicht einfach 5 Min länger istzen bleiben (weil da ja Arbeitszeit ist) und ich somit betrüge!

    Und wenn die Stempeluhr vorm Pausenraum hängt, hat der AN VORTEILE, weil der Weg ja nicht mitzählt!.

    Der BR muss halt aufpassen, das der Weg eben nicht mitzählt. Da hat der BR doch volles MBR und muss daruaf achten.

  • Hallo,

    vielleicht kann der Thread-Eröffner mal erläutern, ob künftig alle ausstempeln müssen, oder vielleicht nur die, die das Unternehmen in der Pause verlassen. Da und nur da würde es aus meiner Sicht Sinn machen.

    Gruß

    Hubertus

    Ich habe als Kind nicht laufen gelernt um heute zu kriechen.

  • Hallo Hubertus

    der TE schreibt ja das einige Kollegen die Mittagspause überziehen. Ob das laut BV erlaubt ist, muss der TE wissen.

    Wir haben Gleitzeit und die Mittagspause kann bis zu 1 h betragen (12:15 - 13:15)

    Automatisch zieht das System 30 min ab, die MA haben zu stempeln, wenn sie den Betrieb verlassen ODER (auf eigenen Wusch) planen die 30 Min zu überziehen.

    (das kann natrülich auch nachgemeldet werden)

  • Danke an Alle für das Feedback.

    Mit geht es hier weniger um die Frage ist das ok oder nicht zu stempeln, sondern

    ob der BR aufgrund §87 Mitspracherecht hat oder das Direktionsrecht der GL greift.

    Winfried hat das oben aus meiner Sicht mit §87 2 und 6 gut begründet, ich denke wir gehen mit Abs. 6 ins Rennen. Danke nochmal.

  • Hallo Finger

    wenn Du die Frage so stellst ist die Antwort lt. Wikipedia

    Das Direktionsrecht (auch Weisungsrecht) ist in Deutschland das Recht des Arbeitgebers auf Grundlage des Arbeitsvertrages gegenüber dem Arbeitnehmer, (An-)Weisungen zu erteilen.

    und gilt quasi immer für Weisungen des AG.

    Und dieses Direktionsrecht kann halt nicht willkürlich ausgeübt werden, sondern kann durch andere Rechtsvorschriften (hier BetrVG. § 87) eingeschränkt sein.

  • Hallo

    Ohne Frage besteht hier Mitbestimmung.

    Hier muss der Datenschutz berücksichtigt werden. Datensparsamkeit.

    Der AG muss hier darlegen warum er dieses Datum Speichern und verarbeiten möchte.

    Zur Lohnabrechnung ja wohl nicht da er Pauschal 45 min abzieht.

    Für eine Verhaltensüberwachung? Ist dieses das kleinste Mittel?

    Man kann ja auch feste Pausenzeiten vereinbaren und diese dann stichpunktartig Kontrollieren.

    Wir haben eine Pausenstempelung. Aber nur um zu sehen auf welcher Baustelle denn nun die Pause gemacht wurde.

    Also fürs Controlling. Wir haben eine Verhaltenskontrolle anhand der Stempelung ausgeschlossen.

    Die Freiheit nutzt sich ab, wenn du sie nicht nutzt, sei wachsam

    Reinhard Mey