Leistungskontrolle

  • Hallo liebe Gemeinde,

    unsere Abteilungsleiterin verlangt tätglich von den MA eine Email in der steht, wie viele Emails sie beantwortet haben.

    Das beantworten von Emails ist das Tagesgeschäft dieser Kollegen.

    Sollte einmal eine vorgegebene Zahl nicht erreicht werden, so spricht sie mit den MA was den hierfür der Grund sein könnte.

    Wir als BR sind der Meinung, dass es sich hier um eine Leistungskontrolle handelt, da sie sich vom System eine Gesamtzahl der am Tag bearbeiteten Emails geben lassen kann.

    Ohne den einzelnen MA ansprechen zu müssen bzw. zu können weiß sie ob die Gesamtzahl an zubearbeitenden Emails erreicht wurde.

    Da wir der Meinung sind, dass es sich um Leistungskontrolle handelt, möchten wir gerne eine andere Lösung finden.

    Mein Frage hier:

    Können wir nach Betr.VG 87,1,6 das untersagen und was passiert, wenn sie die Zahlen auf einem Papier verlangt?

    Ich habe schon gelesen, dass sie es theoretisch nicht mit dem PC verarbeiten dürfte.

    Vielen Dank für Eure hilfreichen Hinweise.

    Gruß Sven

  • Zitat von Shm:

    Das beantworten von Emails ist das Tagesgeschäft dieser Kollegen.

    - Das ist doch dann vergleichbar mit jemanden der an einer Maschine steht und irgendwas in einer Stückzahl produziert.

    - DA stellt sich der Vorgestzte dann mit Klemmbrett hinter und schreibt das uaf oder kommt alle halbe Stunde und guckt wieviel auf der Palette sthen.

    - Ja klar habt ihr MBR, aber ob ihr das ganz verhindern könnt ?

    - Wie wird das beantworte MAil denn abgerechnet oder sind das Service Fragen (Call Center?)

  • Hallo SHM,

    danke das du es nun neu einrereicht hast.

    Der Vorgesetzte hat das Recht dazu, die erbrachte Leistung seiner Mitarbeiter zu überprüfen.

    Es spricht nichts dagegen, dass hier der Mitarbeiter täglich zusammen fasst was er denn gemacht hat. Wenn e-mails beantworten die Hauptaufgabe ist, dann wird das gezählt. Wenn hieraus Gesprächsttermin entstehen, weil die Anzahl nicht erreicht wird, die vorgegeben wurde, dann stellt sich die Frage, wie ist es zu diesen Vorgaben gekommen.

    Für mich ist hier der Ansatzpunkt, genau wie in der Industrie.

    Dort werden die Mitarbeiter auch überwacht, z.B. sollen durch die Mitarbeiter täglich jeweils 20.000 Schrauben gefertigt werden. Wenn nun die Stückzahl nicht erreicht wird roter Balken (das passiert bei Industrie 4.0 automatisch). Dann wird auch nachgefragt woran hat es gelegen. Wenn alle immer einen roten Balken haben wird hinterfragt, sind unsere Eingriffsgrenzen und Sollzahlen überhaupt richtig gewählt. Der ReFa-Fachmann kommt ran und überprüft und legte neue Ziele fest. In dem Prozess ist bei uns dann der BR eingegliedert.

    Somit stellt sich bei euch die Frage, wie sind die Vorgaben entstanden. Aus dem Bauch heraus, oder sind die Vorgaben "wissenschaftlich" begründet. War der BR bei der Festlegung der Vorgaben beteiligt? Was passiert wenn die Vorgaben nicht eingehalten werden von einem einzelnen, von einer Gruppe, von allen? Wie ist der (Eskalations-)Prozess beschrieben, um Über- oder Unterforderung des einzelnen zu vermeiden aber kostengerecht zu "produzieren"?

    Für michist die Feststellung wer hat was getan, und wie hat er es getan, nicht verwerflich und das gute Recht von dem, der dafür Geld bezahlt, das es gut getan wird. Wenn du einen Fensterputzer einstellst, den du nach Stunden bezahlst, will du ja auch wissen, was hat der die ganze Zeit lang getan, für die du Geld ausgibst. Hatte er die ganze Zeit geraucht und kein Fenster geputzt willst du auch nicht bezahlen. Du überwachst und prüfst, sind die Fenster alle geputzt und lässt dir von ihm eine Rechnung schreiben, in der steht, 22 Fenster geputzt, dafür 6 Stunden benötigt.

    Das ist das gleich, wie nun euer Arbeitgeber von euren Mitarbeiter haben will, Leistung sehen, für die er bezahlt.

    Gruß

    Rabauke

  • Das der Fensterputzer in dem Beispiel auf Basis eines Werkvertrags tätig ist, dann also tatsächlich einen Erfolg schuldet (vermutlich nicht der Fensteputzer, der Rechnungsleger aber sehr wohl), der Mitarbeiter aber immer noch auf Basis eines Dienstvertrages, somit also immer noch "nur" das Bemühen schuldet ist aber schon klar?

    Der AG wird wohl trotzdem prüfen dürfen. Das Beispiel fand ich irgendwie deplaziert

  • Zitat von Kulum:

    Das der Fensterputzer in dem Beispiel auf Basis eines Werkvertrags tätig ist, dann also tatsächlich einen Erfolg schuldet (vermutlich nicht der Fensteputzer, der Rechnungsleger aber sehr wohl), der Mitarbeiter aber immer noch auf Basis eines Dienstvertrages, somit also immer noch "nur" das Bemühen schuldet ist aber schon klar?

    Der AG wird wohl trotzdem prüfen dürfen. Das Beispiel fand ich irgendwie deplaziert

    Hallo Kulum,

    wieso schuldet der Mitarbeiter keine Arbeitsleistung sondern nur ein bemühen nach Arbeitsleistung?

    verstehe ich nicht.

    Bei uns werden die Mitarbeiter nach Leistung bezahlt (alle).

    Ich bin verpflichtet meine Leistung zu erbringen. Wenn ihr euch alle nur bemühen müsst in eurem Betrieb, aber nichts leisten müßt, dann würde ich schon gerne wissen was das für ein Job ist ;), weil mühe geben ohne was zu tun kann ich gut :).

    Gruß

    Rabauke

    PS: hier wird auch von einer leistungsplicht ausgegangen:http://www.juraindividuell.de/…arbeitnehmer-arbeitgeber/

  • Hallo Rabauke,

    ich kenne das aber auch so, dass bei einem Arbeitsvertrag nicht das Ergebnis der Arbeit geschuldet ist. Als Arbeitnehmer muss ich nur nach besten Können und nach meiner persönlcihen Leistungsfähigkeit arbeiten. Der Arbeitgeber kann mich nicht zu einer Bestimmten Leistung zwingen. Deshalb ist es auch schwierig, Arbeitnehmer wegen Schlechtleistung zu kündigen. Erst wenn der AN weniger als 70% eines "Normalleisters" erreicht, kann man es versuchen.

    Wenn du Leistungsendgeld hast, dann bekommst du ja auch mehr als dir eigentlich, laut Tarifvertrag als Grundlohn zusteht. Den Grundlohn bekomme ich Leistungsunabhängig.

    Bei Werkverträglern schaut es anders aus, dort hat man im Rahmen des Vertrages zu einer bestimmten Zeit ein bestimmtes Gewerk zu einer bestimmten Qualität fertigzustellen. Erst wenn ich das Gewerk zu den geforderten Bedingungen erstellt habe, habe ich Anspruch auf Geld.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Hallo,

    ich sehe hier Möglichkeiten für den BR jenseits der Leistungserfassung: § 94 II BetrVG stellt die "Aufstellung allgemeiner Beurteilungsgrundsätze" unter die erzwingbare Mitbestimmung. Wenn eine bestimmte Zahl erledigter Mails vorgegeben ist, unterhalb derer AN Schlechtleistung unterstellt wird, dann ist das imho ein Beurteilungsgrundsatz.

    Was die Nebendiskussion betrifft: Das deutsche Arbeitsrecht geht verkürzt gesprochen davon aus, dass man nicht für die Erbringung einer Arbeitsleistung vergütet wird, sondern dafür, dass man die Arbeitskraft zur Verfügung stellt...

    "Wenn Arbeit etwas schönes und erfreuliches wäre, hätten die Reichen sie nicht den Armen überlassen." (Paul Lafargue)

  • Hallo zusammen,

    vielen Dank für die vielen ausführlichen Anmerkungen.

    Die muss ich erstmal wirken lassen, wobei ich nun weiß, dass es hier keine klassische "Leistungskontrolle" darstellt in Verbindung mit der ausgeführten Arbeit.

    Den §94 muss ich mir hier näher anschauen!

    Gruß Sven

  • Zitat von Ohadle:

    - Das ist doch dann vergleichbar mit jemanden der an einer Maschine steht und irgendwas in einer Stückzahl produziert.

    - DA stellt sich der Vorgestzte dann mit Klemmbrett hinter und schreibt das uaf oder kommt alle halbe Stunde und guckt wieviel auf der Palette sthen.

    - Ja klar habt ihr MBR, aber ob ihr das ganz verhindern könnt ?

    - Wie wird das beantworte MAil denn abgerechnet oder sind das Service Fragen (Call Center?)

    Hallo Ohadle,

    die bearbeiteten Emails erhalten einen Status nach der Beantwortung. Anhand des Status kann man dann filtern, welche Email abschließend bearbeitet, weitergeleitet und noch offen stehen.

    Alle diese Status bilden dann die Summe der zu meldenden Zahl der Emails.

    Der AG möchte im Grund von jedem einzelnen erfahren, was er den Tag über geleistet hat.

    Gruß Sven

  • Hallo Rabauke,

    die Vorgabe ist wohl in Abstimmung mit allen vor der Zeit des BR entstanden.

    Man hat sich darüber unterhalten, welche Anzahl an Emails man pro Tag unter normalen Umständen bearbeiten könnte.

    Diese Zahl wurde dann genommen und eine Vorgabe daraus gemacht.

    Das IT-System lässt eigentlich zu, dass der AG sich die Anzahl der gesamten an einem Tag bearbeiteten Emails aufzeigen lassen kann. Nicht pro AN aber vom ganzen Team.

    Aktuell bekommt bekommt der AG ja pro AN die Zahl.

    Gruß Shm

  • genau, und wenn von 4 Arbeitnehmer 3 jeweils 133% leisten und einer immer schläft ist das dem BR egal, weil ja 100% abgeliefert wird.

    Dem Arbeitgeber aber nicht, weil er bei einer Person Leistung bezahlt obwohl er von dieser Person keine Leistung bekommt.

    Der Arbeitgber hat aber das Recht einen leistungsnachweis von jeder Person zu erhalten! Er darf sich sogar jeden Tag hinter einer anderen Person stellen und zählen was jeder einzelne an dem Tag gemacht hat.

    der § 611 a BGB erlaubt es dem Arbeitgeber den Arbeitnehmer zu sagen, was er zu tun hat und wie. Dafür muss der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer dann Entgelt bezahlen. Leistungsüberwachtung ist zulässig.

    gruß

    rabauke