Hallo zusammen,
der BR verlangt Einsichtnahme in die Lohn- und Gehaltslisten um Überprüfen zu können, ob einzelne Mitarbeiter diskriminiert werden.
Der AG möchte aber nur anonymisierte Informationen liefern. Zwar hat das LAG Niedersachsen bereits entschieden, dass der BR einen Anspruch auf eine Einsicht in nicht-anonymisierter Form hat; der AG beruft sich aber nun auf das aktuell noch anhängige Verfahren vor dem BAG - 1 ABR 44/18
Kann der AG nun mit Verweis auf das anhängige Verfahren die Auskunft in nicht-anonymisierter Form verweigern oder könnte er dies erst, wenn das BAG die Entscheidung des LAG kippt?