Zustimmung BR nachträglich

  • Hallo zusammen,

    unser ehemaliger Betriebsleiter ist im Novmeber 18 freigestellt worden (hatte ppa). Im Januar 19 wurde ein Nachfolger installiert, allerdings ohne ppa.

    Da unser aktueller BR absolut keine Ahnung hat, bin ich mir sicher das es für diese Einstellung weder eine Bewerbung noch ein Einverständnis des BR gab/gibt (kann ich im Moment leider nicht beweisen).

    Da wir neue wählen müssen, da nach $13 Abs.2 die erforderliche Anzahl der BR-Mitglieder nicht mehr gegeben ist wird diese umso Interessanter.

    Kann der "neue" BR nachträglich in der Sache noch aktiv werden, falls ohne Zustimmung eingestellt worden ist???

    VG

    Der Ahnungslose

  • Ich gehe im Normalfall davon aus, dass der Betriebsleiter ein Leitender Angestellter ist, egal ob er Prokura hat oder nicht.

    Deshalb hättet ihr sowieso nur informiert werden müssen.

    Égal ob ihr im Nachhinein etwas tun könntet oder nicht, ist fraglich, ob es überhaupt Sinn macht. Ich würde den AG nur darauf hinweisen, dass ihr informiert werden müsst. Das ganze natürlich dann schriftlich.

    LG

    Markus

    "Ein Kompromiss ist dann vollkommen, wenn alle unzufrieden sind" Aristide Briand

  • Zitat von Markus 1973 ED:

    Ich gehe im Normalfall davon aus, dass der Betriebsleiter ein Leitender Angestellter ist, egal ob er Prokura hat oder nicht.

    Deshalb hättet ihr sowieso nur informiert werden müssen.

    Égal ob ihr im Nachhinein etwas tun könntet oder nicht, ist fraglich, ob es überhaupt Sinn macht. Ich würde den AG nur darauf hinweisen, dass ihr informiert werden müsst. Das ganze natürlich dann schriftlich.

    LG

    Markus

    Danke Markus. Da geht es manchen Leuten nur darum dem Chef einen zu "drücken".

  • Zitat von Ahnungslos

    Kann der "neue" BR nachträglich in der Sache noch aktiv werden, falls ohne Zustimmung eingestellt worden ist???

    Falls du mit aktiv werden "Zeter-und-Mordio-Schreien" meinst, klar.

    Bei einem Betriebsleiter gehe ich auch erst einmal von einem Leitenden aus. Und wie Markus schon schrieb - da fehlte dann allenfalls die Information. Aber seid ihr sicher, dass es die nicht gegeben hat? Oder kann es sein, dass der alte BR seit Unterschreitung seiner Vollzähligkeit die Amtsgeschäfte hat ein wenig schleifen lassen? Oder warum wollt ihr jetzt so olle Kamellen aufrummeln? Anstatt nach vorne zu sehen und euch auf eure Arbeit zu konzentrieren?

    Wenn ihr natürlich (aus politischen Gründen) einfach nur Stimmung machen wollt - dann könnte der Fall geeignet sein. (Obwohl ich glaube, dass ihr damit auf dem Bauch landen würdet - 9 Monate nach der faktischen Einstellung festzustellen: Huch, der darf hier ja gar nicht arbeiten... in meiner Wahrnehmung politischer Selbstmord... (ist aber nur meine Wahrnehmung von außen ohne genaue Kenntnis der tatsächlichen Fakten))

    Wer fragt ist ein Narr - für fünf Minuten. Wer nicht fragt bleibt ein Narr - sein Leben lang!

  • Also ich gehe überhaupt nicht per se davon aus, dass ein Betriebsleiter zugleich leitender Angestellter ist. Wenn bei euch eh BR Wahlen anstehen und diesbezüglich Zweifel bestehen, sollte der Wahlvorstand das auch prüfen. Er könnte leitender Angestellter sein, genauso gut aber auch nicht.

    Wenn der alte BR Kenntnis von der Einstellung hatte, werdet ihr jetzt eigentlich gar nichts mehr machen können.