Guten Morgen!
Eine Mitarbeiterin hat eine Kollegin gebeten, sie zu einem BEM-Gespräch zu begleiten. Dass sie das Recht dazu hat, ist unstrittig.
Jetzt kommt aber die Frage auf, ob diese Begleitung als Arbeitszeit zu werten ist.
Kennt jemand von Euch da eine Rechtsgrundlage? Ich find nix...
Danke für Eure Antworten!